Hochzeit bei Minderjährigen - Ehepartner dann Vormund?

vom 16.02.2015, 14:35 Uhr

Die 17 jährige Frau A möchte gerne ihren 22 jährigen Partner heiraten. A ist gerade 17 geworden und die Eltern von ihr sind auch einverstanden, dass sie heiratet. Sie wollen auch nicht mehr das Jahr bis zur Volljährigkeit warten. Die Gründe sind mir nicht bekannt. Allerdings habe ich mir da meine Gedanken gemacht und frage mich, wie das mit der Erziehungsberechtigung ist.

Würden die Eltern damit die Vormundschaft an den Ehepartner abgeben oder wäre A nun automatisch nach der Trauung dann automatisch "volljährig" also für sich alleine verantwortlich? Wie sieht da das deutsche Recht aus? Wisst ihr da mehr?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Soweit ich weiß muss man da einen Antrag beim Familiengericht stellen, damit der minderjährige Teil des Paares für ehemündig erklärt werden kann. Nur das Familiengericht kann prüfen, ob die Voraussetzung, dass man bei der Eheschließung die Volljährigkeit erreicht haben muss, ausnahmsweise nicht eingehalten werden braucht. Wie genau das Prüfungsverfahren läuft, kann ich allerdings nicht sagen. Aber wenn man den Antrag bewilligt bekommt, braucht man als minderjährige Braut keinen Vormund mehr.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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