Ehestörungsklage, wenn Ehepartner nicht mit sich reden lässt
Ich habe heute zum ersten Mal von einer Ehestörungsklage gehört. Frau A war 4 Wochen in einem Krankenhaus und in der Zeit hat Herr A eine Haushaltshilfe eingestellt. Das ist auch ok. Aber diese Haushaltshilfe sollte dann auch wieder aufhören, wenn Frau A aus dem Krankenhaus kommt. Sie ist wieder völlig genesen und kann sich selber um das 6 jährige Kind kümmern und auch um den Haushalt. Mittlerweile ist der einfachheitshalber die Haushaltshilfe ins Gästezimmer gezogen, was Frau A gar nicht gefällt und Herr A will aber auch nicht der Frau kündigen.
Frau A hat nun nach vielen Gesprächsversuchen einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat eine Ehestörungsklage bei Gericht eingereicht, damit er mit sich reden lässt und die Frau wieder entlässt.
Ich frage mich jetzt, ob man eine Ehe weiter führen kann, wenn der Ehepartner einen verklagt. Wie findet ihr so eine Klage? Wann kann man noch so eine Klage führen? Was muss ein Ehepartner machen oder nicht machen, damit man mit so einer Klage durch kommt?
Für mich klingt das wie ein Einreichen der Scheidung. Wenn man keine gemeinsame Lösung mehr findet für Konflikte in einer Beziehung, dann muss man es einfach sein lassen. Bei einer Beziehung sollte man es einfach schaffen solche Dinge zu klären. Wobei ich mir dann auch die Frage stellen würde, warum der Mann so an dieser Haushaltshilfe hängt. Das ist schon irgendwie komisch. Meiner Meinung nach stimmte da einfach was nicht in der Beziehung und würde mich mein Partner und späterer Mann verklagen, würde ich definitiv die Beziehung beenden.
Was ist denn das für ein Anwalt? Denn eine Ehestörungsklage führt man eigentlich nur, wenn personale oder wirtschaftliche Ehepflichten nicht erfüllt werden. Beides trifft hier nicht zu, denn die eheliche Gemeinschaft in Form der häuslichen Gemeinschaft ist vorhanden und auch wirtschaftlich erfüllt der Mann seine Pflichten.
Nur weil er angeblich nicht mit sich reden lässt, ist das eigentlich keine Grundlage für eine solche Klage, wird aber wohl der Ehe selbst einen gehörigen Knacks geben. Da hätte sich die Frau mal vorher informieren sollen, was diese Klagemöglichkeit eigentlich beinhaltet bevor sie dem Anwalt da einfach so freie Hand lässt.
Och, eine Ehestörungsklage kann ein Ehepartner ja aus den verschiedensten Gründen führen. Dem Anwalt kann das ziemlich egal sein, denn er wird bezahlt. Die Aussichten, also rein auf das Rechtliche bezogen, sind in den meisten Fällen auch gar nicht schlecht. Dass es der Ehe etwas hilft, das ist natürlich eher nicht zu erwarten.
Man kann beispielsweise eine Ehestörungsklage einreichen, wenn der Partner oder die Partnerin sexuelle Kontakte außerhalb der Ehe pflegt. Diese Klage wird der klagende Ehepartner selbstverständlich gewinnen. Die interessantere Frage ist allerdings, was er davon hat. Denn das Urteil, dass dem anderen Ehepartner untersagt weiterhin sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe zu unterhalten, ist naturgemäß nicht vollstreckbar.
Anders dagegen sieht es aus, wenn ein Partner eine Affäre hat und diese Affäre im gemeinsamen Haushalt wohnen lässt. Auch dann ist eine Klage wegen Ehestörung möglich. In diesem Fall klagt der betrogene Ehepartner dann darauf, dass die oder der Geliebte den gemeinsamen Haushalt verlassen muss. Auch hier wird er gewinnen und dieses Urteil wäre dann natürlich auch vollstreckbar.
Nur die Ehe wird so etwas natürlich nicht retten und die Kommunikation unter den Eheleuten wird sich auch nicht verbessern. Sinnvoll ist es eher dann, wenn um Fragen des Unterhalts und ähnliche handfeste Dinge geht. Auch hier wird sich die Ehe nicht retten lassen. Aber wenigstens sitzt der klagende Ehepartner dann nicht auf Dauer ohne Geld oder ähnliches da. Am Ende läuft es aber sicher auf eine Scheidung hinaus.
@cooper75: Deine hier genannten Beispiele treffen aber gar nicht auf diese Ehe zu. Zumindest nicht offiziell. Ob da nebenbei was mit der Haushaltshilfe läuft, wurde ja nicht geschrieben. Und nur, weil der Mann da eine helfende Kraft eingestellt hat und diese weiterhin beschäftigen will, ist eigentlich noch kein Grund für eine solche Klage.
@Punktedieb: Und wo liegt da nun dein Problem? Ich beziehe mich doch gar nicht auf diese Ehe. MissMarple hat in ihrem Beitrag ganz deutlich gefragt, aus welchen Gründen man noch diese Art der Klage führen kann. Außerdem hat sie gefragt, wie man die Aussichten einer Ehe einschätzt, in der eine solche Ehestörungsklage geführt wurde. Damit ist doch alles bestens, oder?
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