Bafög - was zählt zur Berechnung und was nicht?

vom 30.10.2014, 23:32 Uhr

Meine beste Freundin bezieht seit dem ersten Semester Bafög und ist darauf auch angewiesen. Sie bekommt den Höchstsatz und kann davon die Miete und alle anfallenden Nebenkosten bezahlen. Zusammen mit dem Kindergeld, was sie noch von ihren Eltern bekommt, kommt sie damit sehr gut über die Runden und konnte bisher nicht klagen.

Vor kurzem nun hat ihr Bruder mit der Ausbildung begonnen und im zweiten Jahr dann auch recht viel verdient. Meine Freundin hat daraufhin direkt deutlich weniger Bafög bekommen, was natürlich schade war, da ihre Eltern deswegen nicht unbedingt mehr Geld hatten. Der Sohn hatte vor seiner Ausbildung auch schon gejobbt und eigentlich war das für die Familie keine finanzielle Entlastung, dass der Sohn bei der Ausbildung verdiente.

Meine Freundin empfindet das als Ungerechtigkeit, aber daran kann man natürlich nichts ändern, so sind die Regelungen. Jetzt überlegt sie, ob sie möglicherweise noch irgendwelche Sachen vergessen hat, die man beim Bafög Amt angeben kann. Ihre Mutter zahlt seit einigen Monaten Raten für einen Anwalt ab, da sie ihren Arbeitgeber verklagt hatte.

Den Prozess hatte sie zwar gewonnen, aber das Geld von der Prozesskostenhilfe muss man beim Arbeitsgericht dennoch abbezahlen. Kann man solche Dinge beim Bafög Amt angeben? Ist es normal, dass man aufgrund einer steigenden Ausbildungsvergütung direkt einige hundert Euro weniger Bafög bekommt?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich würde mich ganz einfach mal an die für das Bafög zuständigen Instanzen wenden, denn die Berechnungsfaktoren sind ja immer sehr Einzelfallabhängig. Aber ein paar Modellrechnungen und Fallbeispiele zur Berechnung von Bafög lassen sich hier ganz gut nachlesen, vielleicht sind ja da noch ein paar hilfreiche Informationen drin.

Benutzeravatar

» mareike78 » Beiträge: 96 » Talkpoints: 25,44 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^