Bei Tod der Eltern automatisch Großeltern Recht auf Kind?
Bei uns in der Nachbarschaft ist leider gerade vor Kurzem ein trauriger Vorfall passiert. Die relativ junge Mutter zweier Kinder ist an ihrem langjährigen Krebsleiden gestorben. Nun, nach dem Tod, sieht man andauernd die Großmutter, die eben die Mutter der verstorbenen Tochter ist, die sich um die Kinder kümmert.
Jetzt habe ich mir die Frage gestellt, ob es eigentlich automatisch so ist, dass nach dem Tod der Mutter oder der Eltern, die Großeltern das Recht auf das Kind haben? Oder kommt es auch darauf an, wie es die Mutter vor ihrem Ableben im Testament fest gehalten hat?
Könnte die Tochter, wenn sie weiß, dass sie früher oder später ihrem Krebs erliegen wird, testamentarisch eine Obhut für ihre Kinder fest legen und ist diese dann rechtskräftig, wenn die Tochter verstirbt? Oder kommen die Kinder dann früher oder später in eine Pflegefamilie und ist die Betreuung durch die Großmutter nur eine Übergangslösung? Wie sieht das rein rechtlich aus?
Du kommst ja aus Österreich, keine Ahnung, ob es da genauso ist wie hier in Deutschland. Hier in Deutschland können keine Kinder im Testament vererbt werden. Es kann zwar schriftlich festgehalten werden, was die Mutter oder eben beide Eltern sich gerne wünschen und welche Vorstellungen sie haben, aber das Jugendamt wird das alles prüfen und dann erst eine Entscheidung treffen. Wenn die Eltern wollten, dass die Großeltern sich um die Kinder kümmern, dann wird das geprüft. Sind die Eltern noch jung und fit genug. Haben die Kinder es gut bei den Großeltern oder wäre eine Pflegefamilie angebrachter.
Wenn der Vater der Kinder noch lebt und er dann die Kinder während seiner Arbeitszeit zu den Eltern bringt, dann ist es wieder was anderes. Das Sorgerecht hat ja dann noch der Vater auf den es dann wohl automatisch übergeht. Aber auch das wird geprüft, ob der Vater sich um die Kinder kümmern kann und welche Hilfe er hat. Automatisch bekommt keiner die Kinder zugesprochen. Das wird auf jeden Fall alles genauestens geprüft.
Wenn ich im Rechtskundeunterricht richtig aufgepasst habe, kommt es auf unterschiedliche Aspekte an. Die Mutter kann es wie bereits erwähnt testamentarisch festhalten, wer sich kümmern soll. Ob dem nachgegangen wird, entscheidet das Jugendamt. Das Kind muss aber nicht zwangsläufig in eine Pflegefamilie.
Bevor die Großeltern ein Anrecht hätten, wird geprüft, ob es dem Vater zumutbar ist. Ansonsten gelten die Großeltern als nächster Bezug. Danach kommen aber nächste Verwandte wie Tanten, Onkels usw.
Es wird eigentlich auch immer im Sinne des Kindes entscheiden. Kann dies mitentscheiden, wird auch danach gegangen. Ist es dafür noch zu jung, wird geschaut, wer der bessere Kontakt zu dem Kind darstellt und auch über Finanzen und Zeit verfügt, um sich um das Kind zu kümmern. So ist es zumindest in Deutschland.
Wir haben ein Testament, nach dem es unser Wille ist, dass meine Eltern unsere Kinder nehmen. Wenn nichts dagegen spricht, dann stimmt das Jugendamt auch zu.
Wenn die Großeltern natürlich total überfordert sind, keinen geeigneten Wohnraum haben oder sonstige Gründe dagegen sprechen, kann das Jugendamt aber auch anders entscheiden.
In der Regel sind sie aber bemüht, die Situation für die Kinder so angenehm wie möglich zu machen. Von daher wird man sicher eher den Großeltern eine Unterstützung zukommen lassen als die Kinder anderweitig unterzubringen.
Ich habe eine erzieherischen Beruf und wir haben das im Fach Recht mal durchgenommen, ist allerdings schon über 10 Jahre her. Kann also sein, dass sich da in der Zwischenzeit etwas geändert hat
Man kann im Testament festhalten, wen man als Vormund für seine Kinder haben möchte. Wie schon erwähnt wird das Jugendamt dies trotzdem prüfen, zum Wohle der Kinder. Normalerweise wird schon geguckt, dass das Kind nicht aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen wird und auch bei Personen ist, die ihm bekannt sind (meist Verwandte, aber Paten gehen zum Beispiel auch).
Wenn es kein Testament gibt oder nichts über einen Vormund drin steht, geht es normalerweise nach der Nähe der Verwandtschaft, vorausgesetzt diejenigen sind in der Lage und möchten auch die Vormundschaft für das Kind übernehmen. Wenn das Kind zum Beispiel ein schon volljähriges Geschwisterkind hat wäre das in der Reihenfolge als erstes dran.
Danach würden die Großeltern und dann Tante oder Onkel kommen. Wie gesagt das alles unter der Voraussetzung das die Bedingungen stimmen und man das Kind in Obhut nehmen möchte.
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