Aktuelle Regelsätze und Regelungen zu ALG ll
Könnte jemand von euch, der sich vielleicht auskennt oder sich damit mal beschäftigt hat, die aktuelle Situation des ALG ll hier zusammenfassen? Da ändern sich ja dauernd Sachen und ich verlier da langsam den Überblick, dazu findet man im Internet sehr viele veraltete Informationen, das verwirrt zusätzlich.
Also meine Fragen wären: Wie hoch ist das ALG ll? Welche "Reserven" darf ich haben bei ALG ll, zum Beispiel Lebensversicherung, muss ich die auflösen? Oder einen Bausparvertrag bei ALG ll auflösen und aufbrauchen? Darf ich ein Auto haben? Darf ich in den Urlaub fahren? Was passiert wenn ich bei ALG ll einen angebotenen Job nicht annehme? Kann man auch als Arbeitsloser dann zum Beispiel in die Volkshochschule gehen? Bekomme ich da eventuell finanzielle Hilfe um die Abendschule zu bezahlen?
Sorry ich weiß, viele Fragen, aber ich muss mir mal endlich Klarheit erschaffen, uns betrifft das Thema bald denn mein Mann bezieht jetzt gerade seinen ersten Monat ALG l.
Ja, das Thema ALG ll ist ein Thema für sich, da gebe ich dir recht! So, nun zu deiner Frage bzgl. der Höhe: Der Grundanspruch besteht pro Person bei ca. 345 € mtl. wobei aber noch eventuell anfallende Mietkosten zukommen. Dabei ist aber zu beachten, 1. die Wohnungsgröße und 2. der Mietpreis. Dieses aber unbedingt mit dem Arbeitsamt besprechen!
Ja, ihr dürft ein Auto im Wert von 5000 € haben. Für die Kfz-Versicherung und den anfallenden Steuern bekommt ihr zusätzlich Geld vom Amt. Bei den anderen Fragen kann ich dir leider auch nicht helfen, aber hier eine Seite, die einfach super ist, bei der wir uns auch schlau gemacht haben.
Noch ein kleiner Tipp: Immer beim Amt nachbohren und wenn du sicher weißt, was dir zusteht, dann beharre darauf!
Die Leistungen zum Arbeitslosengeld II, insbesondere deren Regelungen zu Bedarfsgemeinschaften, Wohngemeinschaften oder auch eheähnliche Gemeinschaften, werden ja permanent angepasst oder auch neu gefasst. Wenn man immer aktuell und auf dem Laufenden sein will, wird es wohl stets am besten sein, sich gleich bei der Quelle zu informieren - bei der Arbeitsagentur.
Die entsprechenden Regelungen finden sich im SGB II, den man unter anderem bei "Gesetze im Internet" finden kann. Unabhängig von allen Regelungen kommt es auch immer wieder darauf an, wie lange man auf sein Geld warten kann, da auch ein Eilverfahren mehrere Wochen dauern und normale Verfahren vor dem Sozialgericht sich über ein Jahr hinziehen. Bewerbungen darf man dann trotzdem schreiben.
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