Beziehung zwischen Lehrer und Schüler nicht immer illegal?
Wenn ein Lehrer ein Verhältnis mit einer Schülerin oder eine Lehrerin mit einem Schüler hat, dann ist es ja oft so, dass der Lehrer sofort suspendiert wird, wenn das heraus kommt. Aber ist es wirklich immer illegal? Ist es nicht so, dass gerade in den höheren Klassen, wenn die Schüler schon über 18 sind auch ein Lehrer ein Verhältnis mit dieser Schülerin anfangen darf? Wie schaut es aus, wenn der Lehrer nicht in den Klassen unterrichtet, wo diese Schülerin ist?
Sind Beziehungen zwischen Lehrern und Schüler, die in einer Schule sind immer illegal oder ist es so, dass es nicht strafbar ist, sondern einfach moralisch nicht zu vertreten ist?
Strafbar und disziplinarrechtlich nicht in Ordnung sind in diesem Fall zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Strafbar ist der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Ein einvernehmliches sexuelles Verhältnis oder eine intime Beziehung stellen keinen sexuellen Missbrauch dar. Daher kann eine Beziehung strafrechtlich einwandfrei sein. Dabei kommt es immer auf das Alter und die Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen an.
Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre gelten als Kinder. Lehrpersonal, dass sich hier nicht zurückhalten kann, das begeht Kindesmissbrauch. Da kann "das Kind" noch so oft eingewilligt haben. Zwischen 14 und 15 Jahren kommt es tatsächlich darauf an, ob das ganze freiwillig war und der Jugendliche die nötige Reife und Einsichtsfähigkeit hat. Das kann also strafrechtlich relevant sein oder auch nicht.
Bei Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren liegt eine Strafbarkeit noch dann vor, wenn die Abhängigkeit zwischen Lehrendem und Lernendem ausgenutzt wurde und die ganze Geschichte nicht freiwillig stattfindet oder stattgefunden hat.
Das betrifft aber eben nur den Teil des Strafrechts. Ein Lehrer ist seinem Dienstherren auch disziplinarrechtlich unterstellt. Und hier gelten diese ganze Grenzen anders. Beziehungen zwischen Lehrpersonal und Schülern bedeuten mindestens eine Versetzung. Es können auch Rückstufungen in der Besoldungsstufe vorgenommen werden. Im schlimmsten Fall steht die Entlassung aus dem Staatsdienst an.
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