Dürfen die Eltern der Großmutter den Umgang verbieten?

vom 08.02.2015, 19:28 Uhr

Eine Bekannte X hängt sehr an ihrem Enkelkind Y. Durch eine Familienstreiterei mit dem Sohn und Vater des Enkels Z, kann die Bekannte X nun ihr Enkelkind Y nicht mehr sehen. Außerdem wird der Enkel Y von Z gegen X aufgehetzt und meiner Bekannten X bricht dies das Herz, weil sie sehr am Enkelkind Y hängt.

Nun ist die Frage, ob X irgendwie eine Chance hat, gegen Z vorzugehen und den Enkel Y trotzdem regelmäßig zu sehen? Oder kann Z entscheiden, wer das Kind Y sieht und wer nicht und hat somit X überhaupt keine Chance? Wie sieht die rein rechtliche Lage von X aus?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Großeltern können das Umgangsrecht einfordern, wenn es dem Enkelkind erstens nicht schadet und zweitens eine Beziehung zum Enkelkind besteht.

Wenn das Enkelkind also schon ein bisschen größer ist und regelmäßiger Umgang stattgefunden hat, dann hat die Großmutter tatsächlich gute Chancen das Umgangsrecht mit dem Enkel zu bekommen.

Wobei es natürlich auch auf die Umstände ankommt. Wenn das Kind nicht mehr ganz klein ist und beim Richter sagt, er möchte die Großmutter nicht sehen und das auch noch plausibel erklärt, kann es sein das der Richter doch gegen das Umgangsrecht ist.

Auch auf den Grund des Streits kommt es wohl an. War das Kind darin involviert oder hat die Großmutter sich nicht an die Regeln, die die Eltern aufgestellt haben, gehalten? Als das spielt natürlich auch eine Rolle.

Besser wäre es wohl, wenn sie die Eltern an das Kindeswohl erinnert und vielleicht noch mal klar macht, dass das Kind nichts dafür kann und unter dem Kontaktverbot leidet. Vielleicht lenken die Eltern dann ein.

Denn mit einer Klage verbessert sie die Beziehung zu ihrem Sohn und dessen Frau mit Sicherheit nicht. Und selbst wenn sie ein Umgangsrecht bekäme, ist das nicht das Gleiche, wie bei Vätern. Es gibt immer Mittel und Wege dazwischen zu funken.

» JadeC » Beiträge: 677 » Talkpoints: 1,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Man kann das Umgangsrecht auf jeden Fall auch als Oma einfordern. Dennoch würde ich es erst mal auf normalem Weg versuchen und noch mal das Gespräch suchen. Man kann sich ja auch durchaus mal entschuldigen und nachgeben, das sollte der eigene Enkel einem schon Wert sein und ansonsten kann man sich an einen Anwalt oder das Jugendamt wenden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Durch diese ganzen X, Y und Z Geschichte steige ich zwar nicht durch aber egal. Ich finde es immer schwierig, sich in sowas einzumischen. Wir haben eine ähnliche Story im Freundeskreis und da erzählt X etwas ganz Anderes als Y und Z und so weiter. Außerdem hängen mittlerweile auch noch T, U, V und W mit drin und das Ganze nimmt kein Ende.

Grundsätzlich ist es so, dass Großeltern ein Umgangsrecht haben. Es muss aber zum Wohle des Kindes sein, dass die Großmutter das Kind sieht und Umgang mit ihm pflegt. Es gibt auch Großmütter, die ihre Enkelkinder aufhetzen und sie negativ beeinflussen. Damit möchte ich nicht sagen, dass das in dem von dir beschrieben Fall so ist aber es kann auch Gründe haben, weshalb die Eltern den Umgang mit der Großmutter verbieten. Und wenn die Eltern diese Gründe plausibel darlegen, dann kann es auch sein, dass die Chancen der Oma nicht mehr so rosig aussehen.

Ist das alles nicht der Fall und der Umgang wird tatsächlich nur verwehrt, weil der Vater des Kindes sich (warum auch immer) mit der Oma gestritten hat, hat sie gute Chancen, den Umgang gerichtlich einzuklagen und durchzusetzen. Bedingung ist, wie bereits erwähnt, dass sie eine Bindung, bzw, Beziehung zu ihrem Enkelkind hat und dass der Umgang mit der Großmutter förderlich für das Kindeswohl ist. Ist das Kind schon etwas älter, hat dieses ebenfalls ein Mitspracherecht. Möchte das Kind Umgang, wird diesem höchstwahrscheinlich auch stattgegeben,

» Sandra980 » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 12,41 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Erst mal entscheiden sicherlich die Eltern mit wem die Kinder Umgang haben und wenn sie es den Großeltern verwehren, dann können sie es erst mal.

Sicherlich gibt es die Möglichkeit den Umgang gerichtlich einzuklagen, wenn die Großmutter vorher schon eine Beziehung zu den Enkelkindern hatte. Die Frage ist aber doch, was es bringen sollte.

Die Beziehung zum Sohn wäre sicherlich dahin und er würde sich sehr bedrängt fühlen, wenn er von seiner eigenen Mutter verklagt wird. Da wäre es wirklich besser, wenn die Großmutter versucht, es so zu klären. Eltern wollen in der Regel nur das Beste für ihr Kind und vielleicht lassen sie den Umgang zum Wohle des Kindes zu.

» drago » Beiträge: 169 » Talkpoints: 1,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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