Steuerliche Behandlung doppelter Haushaltsführung

vom 27.09.2008, 21:26 Uhr

Ich wohne in Stuttgart und habe ein Jobangebot in Frankfurt, was wirklich sehr interessant klingt. Umziehen kommt für meine Frau nicht in Frage, da ihre Mutter pflegebedürftig ist. Pendeln kommt für mich nicht in Frage, da ich nicht täglich so viel Zeit verlieren möchte, außerdem dauert mein Arbeitstag manchmal 11 Stunden. Somit hätte ich kaum Zeit noch nach Hause zu fahren geschweige denn mich auszuruhen. Ich müsste für mich eine Wohnung in Frankfurt suchen und dort unter der Woche wohnen und am Wochenende nach Hause kommen. Die Mieten in Frankfurt sind aber sehr hoch.

Wie verhält es sich mit den Wohnungskosten: Kann man diese von der Steuer absetzen und wenn ja in welcher Höhe - nur die Kaltmiete? Was ist mit den Kosten der Erstausstattung (wenn ich mir ein Bett, einen Schrank und eine kleine Küchezeile kaufen möchte)?

» Baccharus » Beiträge: 11 » Talkpoints: -0,01 »



Eine etwas knifflige und nicht ganz leicht zu beantwortende Frage, zumal sich die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ja fast im Jahrestakt auch ändern. Einen groben Überblick über die aktuellen Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzung der Kosten für doppelte Haushaltsführung kann man hier nachlesen.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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