Wann ist ein Urlaub ein Sonderurlaub?

vom 04.02.2015, 10:20 Uhr

Ich habe demnächst ein Blockseminar in der Uni, sodass ich mir im Institut frei nehmen muss. Als ich gestern den Urlaubsantrag ausfüllen wollte, ist mir aufgefallen, dass dort zwei Ankreuzmöglichkeiten waren, einmal um normalen Urlaub zu beantragen und dann nochmal um Sonderurlaub zu beantragen, wobei hinter dem Sonderurlaub noch eine Zeile frei war, um den Grund einzutragen.

Da habe ich mich gefragt, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Urlaub und Sonderurlaub? Unter welchen Umständen kann man eigentlich Sonderurlaub beantragen und verliert man da auch seinen "normalen" Urlaubsanspruch, wenn man Sonderurlaub nimmt?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



"Normaler" Urlaub, also Erholungsurlaub, steht Dir in der Höhe zu, welche im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Sonderurlaub, also Freistellungen von Dienst, die nicht Krankheit oder Erholungsurlaub sind, sind auch im Arbeitsvertrag, bzw. geltenden Richtlinien dazu, geregelt. Eine bestimmte Höhe gibt es in der Regel nicht, dieser Sonderurlaub ist immer dann zu gewähren, wenn einer der Gründe zutrifft, die arbeitsvertraglich geregelt sind.

Als Grund kommen da z.B. die eigene Hochzeit oder die eines nahen Angehörigen, der Tod eines nahen Angehörigen, Umzüge, Niederkünfte, Behördengänge usw. in Betracht. Ob und in welcher Höhe dem Arbeitnehmer dann Sonderurlaub zusteht ist wie gesagt im Arbeitsvertrag geregelt.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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