Nach Babyklappe das Baby doch wiederhaben wollen

vom 27.01.2015, 13:10 Uhr

Ich habe mich in letzter Zeit mal mit dem Thema "Babyklappe" beschäftigt bzw. sind mir einige Fragen gekommen. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man ein Baby in die Babyklappe gibt und es dann irgendwann doch wieder haben will. Wie lange hat man Zeit dafür?

Wie wird eigentlich kontrolliert, ob es wirklich das Baby ist, welches man abgegeben hat? Wird da ein DNA Test gemacht? Neulich war in einer Reality-Show ein Fall, wo eine Mutter ein anderes Kind wiederbekommen hat, als sie in die Babyklappe gelegt hat. Ist so etwas überhaupt möglich?

Was muss man alles machen um das Kind wieder zu bekommen? Kann einem verwehrt werden das Kind wieder zu sich zu nehmen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



MissMarple hat geschrieben:Wie wird eigentlich kontrolliert, ob es wirklich das Baby ist, welches man abgegeben hat?

Es ist ja nicht so, dass da täglich Kinder abgegeben würden. Es gibt knapp 100 Babyklappen in Deutschland und die Zahl der abgegebenen Babys beläuft sich auf um die 300 in über zehn Jahren. Also ein falsches Baby zurückzubekommen, ist allein dadurch schon unwahrscheinlich.

Aber es könnte natürlich jede Frau mit Kinderwunsch dann vorstellig werden und sich als Mutter ausgeben. Die Betreiber der Babyklappe geben es ja oft an die Presse weiter, in der Hoffnung, die Mutter zu erreichen. Da sie aber vor kurzem alleine entbunden hat, wird sie bestimmt medizinisch betreut. Und wenn es keine Anzeichen für eine Entbindung gibt, wird dem sicherlich nachgegangen. Aber auch einen routinemäßigen DNA-Test halte ich für nicht unwahrscheinlich.

Wenn man sein Baby in eine Babyklappe gibt, kommt das der Einwilligung zur Adoption gleich. Und in dem Fall hat man wie jede junge Mutter, die ihr Kind zur Adoption freigibt, acht Wochen Zeit, dieses Einverständnis wieder zurückzunehmen. Beziehungsweise, man kann sein Einverständnis halt erst nach acht Wochen geben. In der Zeit ist es meist bei Pflegeeltern untergebracht.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Man hat danach acht Wochen Zeit bevor das Baby zur Adoption freigegeben wird. So lange kann man als Mutter hingehen und somit verhindern, dass sie alle Rechte an dem Kind für immer verliert.

Aber nur weil man innerhalb der Frist hingeht, heißt das nicht, dass man das Baby dann einfach mitnehmen kann, als sei nichts gewesen. Natürlich muss die Mutterschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden und das geht nur mit einem Gentest. Aber selbst wenn das bewiesen ist, hat man sein Kind weggegeben.

Das Jugendamt hat somit die Vormundschaft für das Kind übernommen und entscheidet was mit dem Kind passiert. Und in der Regel drücken sie das der Mutter erst mal nicht einfach so in die Hand, sondern prüfen die ganzen Lebensumstände. Erst wenn da alles in Ordnung ist und von der Mutter keine Gefahr ausgeht, darf das Baby wieder zurück.

Es kann also durchaus auch passieren, dass man das Baby nicht zurück bekommt, denn immerhin hat es einen Grund, warum die Mutter so verzweifelt war und ihr Kind in die Babyklappe gelegt hat. Da stecken meistens massive Probleme dahinter und die lösen sich meistens nicht innerhalb von ein paar Wochen in Luft auf.

» JadeC » Beiträge: 677 » Talkpoints: 1,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Laut einer Dokumentation, die ich mal gesehen habe, kann es durchaus drei bis vier Jahre dauern, bis das Kind wieder dauerhaft bei der Mutter leben darf. Allerdings hat sie dann regelmäßig Kontakt zu ihrem Kind, was ja auch wichtig ist, wenn es wieder ganz bei ihr leben soll. Dass eine Mutter nicht mal so just for fun ihr Kind in die Babyklappe legt, ist sicherlich logisch. Da stehen immer Notsituationen dahinter.

Das Jugendamt ist dann auch bereit der Mutter bei der Bewältigung zu helfen. Von daher ist man schon bestrebt, dass Mutter und Kind wieder auf Dauer ein gemeinsames Leben führen. Nur wer eben auf diesem Weg sein Kind erst mal abgibt, der muss sich wirklich lange beweisen, was ich auch richtig finde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Es gibt eine gewisse Frist, in der die Mutter sich das Baby wieder zurück holen kann. Was genau man dafür tun muss und ob man dann noch irgendwelche Voraussetzungen zu erfüllen hat, weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass das Jugendamt danach im besten Falle ein Auge auf die Situation haben wird. Einen DNA-Test halte ich für wahrscheinlich, wobei ich mich meinen Vorrednern anschließen muss.

Es werden eher selten Kinder in Babyklappen abgegeben und meistens ist es relativ einfach festzustellen, ob eine Frau vor Kurzem entbunden hat oder nicht. Da kann also nicht einfach jeder kommen und sich ein Baby holen - schon gar nicht innerhalb von 6 oder 8 Wochen. Wie lang diese Zeitspanne genau ist, weiß ich nicht mehr aber irgendwas um diesen Dreh war das.

» Sandra980 » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 12,41 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Meinst du mit Reality-Show dieses Scripted-Reality, was man auf den Unterhaltungssendern tagsüber in Endlosschleife findet? Wenn ja, so haben diese Fälle wenig bis nichts mit der Realität zu tun.

Wie bereits geschrieben, landen sehr wenige Babys in den Babyklappen. Zudem weiß man in der als Mutter wann man entbunden hat und wann man das Baby in welche Babyklappe gelegt hat. Frauen mit Kinderwunsch werden allein deshalb kaum auf die Idee kommen, einfach zu behaupten, dass sie ein Baby dort abgelegt haben.

Als Mutter hingegen kann man genaue Angaben machen, welche Gegenstände bei dem Baby waren, wie es aussieht und wie alt es ist. Dies wird natürlich auch abgeglichen werden. Zudem bekommt man soweit ich weiß, dass Baby dann nicht einfach zurück, sondern wird zuvor umfangreich betreut und beraten.

Eine Verwechslung ist somit eigentlich völlig unmöglich. Zumal man als Mutter auch durchaus in der Lage sein sollte sein eigenes Baby wiederzuerkennen.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es ist ja niemand gezwungen, sein Kind anonym in die Babyklappe zu legen. Man kann dort auch einen Brief dazu legen, wo man schreibt, wer man ist. Das ist nicht verpflichtend, aber es ist im Sinne des Kindes, dass es später mal weiß, wer seine Eltern sind. Man kann dem Kind ja auch etwas in die Klappe legen, wie ein Erkennungszeichen, das die Mutter identisch auch hat. Letztlich kann man das ja mit dem Gentest nachweisen, wer die Mutter ist.

Wenn man solche Fragen hat, kann man ja vor dem Einlegen in eine Babyklappe auch solche Beratungshotlines anrufen. Entweder die Zentrale Beratungsnummer 0800 456 0 789, die sogar kostenlos ist. Oder aber die Nummer der regionalen Babyklappe. Dort kann man teilweise sogar einen Termin für die persönliche Übergabe des Kindes ausmachen und mit den Helfern dort reden und einen individuellen Weg finden oder einfach nur genau diesen Fall durchsprechen, dass man sich eben nicht sicher ist, ob oder wie man für das Kind da sein kann. Da das Abgeben eines Kindes in eine Babyklappe legal ist, wird man so keine unüberwindlichen Probleme mit den Behörden bekommen. Das Problem ist eben nur, dass es Mut braucht, sich zu öffnen. Aber ich denke das lohnt sich.

Selbst wenn man das Baby nicht behalten kann, warum auch immer, lässt sich so vielleicht in manchen Fällen sogar eine Möglichkeit finden, dass man das Kind auch besuchen kann und Umgang haben kann. Aber um das noch mal klar zu stellen: Man kann das Baby natürlich auch anonym abgeben, das ist ja Sinn der Babyklappen. Nur wer möchte, kann eben auch die Anonymität freiwillig verlassen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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