Voraussetzung für ein Annäherungsverbot / Kontaktverbot

vom 26.01.2015, 15:31 Uhr

Wenn man von jemanden bedroht wird, dann kann man doch ein Kontaktverbot erwirken, oder? Wie einfach ist es, ein Kontaktverbot oder ein Annäherungsverbot zu erwirken? Reicht nur die Vermutung, dass derjenige es ist, der droht und stalkt oder muss man Beweise haben? Wie schnell kann man so ein Kontaktverbot oder Annäherungsverbot bekommen oder ist das gar nicht so einfach, wie es die Medien oft versuchen zu suggerieren?

Welche Voraussetzungen braucht man, dass man per Gericht so ein Verbot erwirkt? Was muss passieren? Muss erst was passieren?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Letztens hatte ich, wie in einem anderen Thread von dir bereits geschildert, so einen Vorfall. Wenn nicht konkret ein Zeuge oder ein Beweis vorliegt, dass eine Gewalttat statt gefunden hat, dann hat man keine Chance, ein Annäherungsverbot zu erwirken. Möchte man ohne Beweise und Zeugen so ein Annäherungsverbot erwirken und bekommt dann eine Gegenklage, weil kein Übergriff nachweisbar ist, zahlt man Länge mal Breite und ist dran wegen Verleumdung.

Sobald aber nachweislich ein Übergriff statt gefunden hat oder Zeugen für solch einen Übergriff vorhanden sind, kann man so ein Annäherungsverbot ohne weitere Bedenken bei seinem Rechtsanwalt oder auch bei der Polizei beantragen. Natürlich kann man auch immer selber entscheiden, welchen Personen man die Türen aufmacht und welchen nicht. Wenn ich genau weiß, dass ich mit einer gewissen Person immer Ärger habe, dann mache ich eben die Türe nicht auf.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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