Schadenersatz bei willkürlicher Betreibersperre
Seit einer Woche nun hat mir die Telekom willkürlich eine Betreibersperre gesetzt, das Telefon funktioniert allerdings. Die Mitarbeiter der Hotline haben ein Nimbus-Ticket erstellt und die Bearbeitung dieses Tickets kann Wochen und sogar Monate dauern. Erst 6 Tage später habe ich einen Mitarbeiter dazu gebracht mir eine kostenlose Surf-SIM zukommen zu lassen, allerdings habe ich damit auch nur ein Datenvolumen von 5 GB pro 30 Tage, d. h. sehr weit werde ich damit auch nicht kommen.
Nun habe ich aber im Internet gelesen, dass es ein BGH-Urteil gibt, in dem entschieden wurde, dass das Internet mittlerweile zu den Grundbedürfnissen gehört und man Schadenersatz einfordern kann. Weiß vielleicht jemand, wie ich die Sache angehe? Ich möchte mir nicht länger von der Telekom auf der Nase herumtanzen lassen und vielleicht arbeiten die Kollegen dort dann mal etwas schneller.
Selbst wenn du diese Sperre als willkürlich ansiehst, muss sie doch eine Ursache haben. Die erwähnst du leider gar nicht und somit kann man dir nun auch nicht sagen, ob das Urteil vom Bundesgerichtshof auf dich auch zutrifft. Wenn das Telefon weiterhin funktioniert, muss es ja Gründe geben, warum man dir den Internetzugang lahm legt.
Das kann unter anderem passieren, wenn man sich Schadsoftware eingefangen hat, die ohne dein Wissen agiert und sich von deinem Rechner aus weiter verbreitet. Dazu hatte ich sogar schon mal Post von Telekom, wo ich aufgefordert wurde, mich um das Problem zu kümmern. Sollte das nicht passieren, wurde mir auch eine Sperre angedroht.
Es läge wohl ein "technisches Problem" vor welches meine T-Online Zugangsnummer betreffe, d. h. ich habe tatsächlich nichts mit diesem Problem zu tun bzw. dazu beigetragen.
Mittlerweile hat mir die Telekom aber selbstverständlich eine Rechnung für den Monat Januar 2015 zukommen lassen, in wie weit muss ich diese Rechnung tatsächlich bezahlen? Schließlich habe ich seit dem 12.01.2015 meinen Internetzugang nicht mehr nutzen können.
Da würde ich direkt in einen T-Punkt Laden gehen. Die können viel schneller was erreichen und in dem Fall wäre es wohl eine korrigierte Rechnung. So dass du die Tage, wo kein Internet verfügbar ist, nicht berechnet werden. Wobei es ja auch einen Grund geben muss, warum die Technik ein Problem mit deiner Zugangsnummer hat.
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