Urteil BGH: Vorkaufsrecht für Mieter oder Schadenersatz

vom 21.01.2015, 23:55 Uhr

Den Mietern einer Wohnung steht das Vorkaufsrecht zu. Sie dürfen also beim Verkauf der Wohnung, die sie bewohnen, nicht übergangen werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den übergangenen Mietern Schadenersatz zusteht. Eine Mieterin aus Hamburg hatte geklagt, weil ihre Wohnung 2011 verkauft wurde, sie aber keine Gelegenheit hatte, sie selbst zu erwerben. Sie bekam Recht.

Durch das Vorkaufsrecht wird der Mieter geschützt, dass ihn ein neuer Käufer der vom Mieter bewohnten Wohnung nicht hinausdrängen kann. Mit dieser heutigen Entscheidung stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte der Mieter. Die Richter des Bundesgerichtshofes haben den konkreten Fall an das Hamburger Landgericht zurückgegeben, die nun prüfen müssen, ob der Frau Schadenersatz zusteht und wenn ja, wie viel. Zeit Online

Es ist sicherlich von Vorteil für die Mieter, wenn sie in Zukunft beim Verkauf der Wohnung selbst zugreifen können, falls es möglich ist. Die Angst, sich um eine andere Wohnung kümmern zu müssen, wenn man schon lange dort wohnt, fällt dann weg. Nur fehlt so manchem Mieter sicherlich das nötige Geld, die Wohnung zu erwerben. Findet ihr das Urteil auch gut für die Mieter? Wie seht ihr es, wenn der Vermieter die Wohnung einem Verwandten oder Freund verkaufen möchte? Ob dann auch dieses Gesetz des Vorkaufsrechts gilt?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich sehe das gespalten. Es ist ja schön für die Mieter, aber was ist denn mit dem Vermieter? Schließlich handelt es sich bei der Immobilie um sein Eigentum und da pfuscht der Gesetzgeber schon sehr hinein, was er mit seinem Eigentum darf und was nicht. Das benachteiligt meiner Ansicht nach Vermieter wirklich massiv und das finde ich auch nicht fair.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


@Zitronengras, was meinst du damit, dass ein Vermieter massiv benachteiligt ist durch das Gesetz? Ich hatte ja schon die Frage gestellt, was wäre, wenn der Eigentümer die Wohnung einem Verwandten oder Freund verkaufen möchte. Gilt dann trotzdem noch das Vorkaufsrecht?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^