Konsequenzen bei immer wiederkehrender Krankmeldung?
Gehen wir davon aus, dass sich A noch in der Probezeit befindet. Bereits kurze Zeit nach der Einstellung hat A sich das erste Mal krank gemeldet,doch wurde es nicht besser, sondern immer schlimmer. Zwar versuchte sich A am Riemen zu reißen, aber inzwischen ist A bestimmt schon zum achten Mal nicht arbeitsfähig. Die anderen Mitarbeiter müssen daher A's Arbeit mit erledigen, es bleibt aber natürlich etwas liegen, da man selbst keine Arbeit schafft.
Zwar heißt es immer wieder, dass jemand aufgrund von einer Erkrankung und auch nicht während der Erkrankung gekündigt werden dürfe, aber da so die Situation nicht tragbar ist und dazu auch aufgrund das Klima zwischen den restlichen Mitarbeitern vermiest wird, die eben für A immer wieder einspringen müssen.
Ein Gespräch fand bereits mit A statt, aber es gab hier keine Besserung, es ist viel mehr so, dass sich die Krankmeldungen nun häufen oder die Dauer einer Erkrankung recht lang dauert.
Mit welchen Konsequenzen dürfte A rechnen und welche Konsequenzen sind gerechtfertigt, wenn A sich immer wieder krank meldet? Sollte hier der Arbeitgeber im Interesse von anderen Mitarbeitern auch handeln?
Wer sagt denn, dass man während der Krankheit nicht gekündigt werden darf? Das darf der Arbeitgeber durchaus, auch wenn man mehr beachten muss, als wenn man ohne die Krankschreibungen als Grund die Kündigung ausspricht. In dem Fall wäre es vermutlich gerechtfertigt, aber der Arbeitgeber wäre halbwegs auf der sicheren Seite, wenn er Arbeitnehmer A zum Amtsarzt schickt. Das kann der Arbeitgeber veranlassen, um zu erfahren, wie die Prognose um die Gesundheit von A ist.
Ist sie negativ, so dass man weiterhin mit vielen krankheitsbedingten Fehlzeiten rechnen muss. Dazu kommt, dass die betrieblichen Abläufe jetzt schon massiv beeinträchtigt werden. Und als dritter Punkt kommen die Interessen von beiden Seiten dazu. Hier überwiegen auch eindeutig die Interessen des Arbeitgebers, da die verbleibenden Mitarbeiter die Arbeit nicht schaffen, wenn ständig ein Arbeitnehmer fehlt. Es ist also rechtens, wenn der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmer A die Kündigung ausspricht, auch wenn dieser wieder krank geschrieben sein sollte.
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