Zwangseinäscherung, weil Beerdigung sich hinzieht

vom 15.01.2015, 14:28 Uhr

In Bestattungsfristen von Bundesland zu Bundesland verschieden? habe ich schon nach den Fristen gefragt. Der Bestatter von Person A, der die Mutter verstorben ist meinte, dass das Gesundheitsamt eine Zwangseinäscherung veranlassen kann, wenn man die Beerdigung wegen der Verwandtschaft, die dazu kommen soll, hinziehen will.

Ist das oft der Fall, dass das Gesundheitsamt sich da einmischt oder ist es nicht die Regel? Ist das nur ein "Druckmachen" vom Bestatter, damit die Beerdigung auch zeitnah ist? Oder wird das wirklich gemacht? Habt ihr so etwas schon erlebt?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Um da fachliche Auskunft geben zu können, bin ich überfragt. Bislang habe ich es auch so erlebt, dass ein paar Tage kein Problem sind, es teilweise sogar gedauert hat, bis die Leiche frei gegeben wurde.

Wie ist denn dass, wenn deine Bekannte einfach mal bei einem konkurrierenden Bestattungsunternehmen nach fragt, wie bei denen der Service aussieht? Vielleicht hat das in diesem Fall beauftragte Bestattungsunternehmen einfach keine Kühlkammern? Dann wäre eine längere Wartezeit sicher hygienisch bedenklich. Ich weiß aber gar nicht, ob man überhaut so einen Betrieb führen darf, ohne Kühlkammern zu haben.

Alternativ könnte man ja auch einen ausländischen Bestatter beauftragen, der dann vielleicht nicht an regionale Gesetze gebunden ist. Manche Leute geben ihre Bestattung aus Kostengründen ja bei Bestattern anderer europäischer Länder in Auftrag. Vielleicht wäre das ja eine Idee, wenn es wirklich eine Sache des Bundeslandes wäre. Auf jeden Fall würde ich versuchen, den Wunsch des Verstorbenen zu respektieren. Nennt mich meinetwegen abergläubisch, aber ich denke so eine Missachtung gibt kein gutes Karma.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^