Wie Mieter über Vermieterwechsel informieren?
Ich wohne jetzt schon seit über zwei Jahren in meiner Uni-Stadt. Der Vermieter ist schon etwas älter, aber sehr freundlich und hilfsbereit und es gab bisher noch nie irgendwelche Probleme.
Vor kurzem aber drückte mir mein Nachbar zwei Visitenkarten in die Hand, (angeblich) von den beiden Söhnen meines Vermieters. Einer der Söhne sei wohl am Sonntag dort gewesen, als ich bei meinem Freund und somit nicht zu Hause war. Der Sohn meinte wohl, dass es dem Vermieter nicht so gut ginge gesundheitlich und dass deswegen er und sein Bruder die neuen Vermieter werden würden. Er würde aber noch einen Brief schreiben mit den genauen Bankdaten, dass die Miete auf ein anderes Konto überwiesen werden könnte.
Ich finde das ein wenig merkwürdig, wenn ich ehrlich bin. Ich hatte eigentlich erwartet, dass der Vermieter selbst über seine Nachfolger in Kenntnis setzt, egal ob jetzt telefonisch oder persönlich. Mein Vermieter wohnt keine zwei Gehminuten entfernt, es wäre also kein Aufwand gewesen. Außerdem habe ich auch keine Anrufe erhalten, die dies in irgendeiner Form bestätigen würden.
Wie müssen Mieter eigentlich über den Vermieterwechsel informiert werden und gibt es auch einen zeitlichen Rahmen oder eine Frist in der das geschehen soll? Wie ist da die gesetzliche Lage oder ist das eher ein "ungeschriebenes Gesetz"? Wie würdet ihr erwarten, dass ein neuer Vermieter bei einem Vermieterwechsel angekündigt wird? Würdet ihr so einem Mann, von dem der Nachbar euch die Visitenkarten gibt, ohne weiteres glauben? Ich meine, so gesehen kann dann ja jeder ankommen, Visitenkarten verteilen und sonstwas behaupten.
Ich habe fast 10 Jahre in der gleichen Wohnung gewohnt und dabei, glaube ich, drei Vermieterwechsel mitgemacht. In meinem Fall handelte es sich aber immer um eine Gesellschaft und nicht einen privaten Vermieter. Ich erhielt jeweils einen Brief, in dem ich über den Wechsel informiert wurde. Da die Briefe immer alle Daten enthielten, also auch meine Mieternummer, den Namen der bisherigen Wohnungsgesellschaft, habe ich sie nie angezweifelt. Es kann auch sein, dass erst ein Brief von der alten Wohnungsgesellschaft kam, die das ankündigte.
Bei privaten Vermietern läuft aber so einiges eben ganz anders. Wenn der Vermieter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter tätig sein kann, kann es doch auch sein, dass er nicht mal eben vorbeikommen kann. Es kann sogar sein, dass er nicht mal mehr telefonieren kann. Den Mietern gegenüber würde ich als Sohn auch so eine vage Formulierung verwenden und nicht sagen, wie ernst es wirklich ist.
An deiner Stelle würde ich den Brief abwarten. Bisher finde ich nichts Dubioses an der Sache.
Bienenkönigin hat geschrieben:An deiner Stelle würde ich den Brief abwarten. Bisher finde ich nichts Dubioses an der Sache.
Dubios finde ich nur, dass kurz nach diesem Besuch vom vermeintlichen neuen Vermieter, mein aktueller Vermieter bei uns im Haus war, um die Heizung zu reparieren. Ich war zu dem Zeitpunkt auch im Haus, sodass er auch problemlos was hätte sagen können. So schlimm scheint es mit der Gesundheit ja nicht zu sein, wenn er es seitdem geschafft hat, vorbeizukommen.
Na gut, dann wird er einfach nur alt und will sich langsam aus dieser Arbeit zurückziehen. In dem Fall könntest du ihn doch auch ansprechen, wenn er mal wieder im Haus ist oder ihn anrufen. Dubios ist es deshalb immer noch nicht zwangsläufig. Vielleicht hält er es einfach nicht für notwendig, die Mieter persönlich zu informieren.
Bisher ist ja noch kein Geld geflossen. Du sagtest ja, dass die neue Bankverbindung dann per Brief mitgeteilt wird. Wenn es wirklich Betrüger wären, hätten sie diesen Vorgang beschleunigt. Denn dann ist es immer wichtig, dass die Leute möglichst bald zahlen, ohne darüber nachdenken und sich informieren zu können.
Als ich in meine erste eigene Wohnung zog, gab es für mich quasi einen Seniorvermieter und einen Juniorvermieter. Wobei dem Juniorvermieter vermutlich nicht mal die Hälfte an dem Mietshaus gehört hat. Unterschrieben habe ich den Mietvertrag damals im Beisein des jüngeren Vermieters, mit seinem Schwiegervater. Ansprechpartner wurde aber mit den Jahren immer mehr der Schwiegersohn oder die Tochter.
Zu Lebzeiten meines Seniorvermieters schien es mir zeitweise so, dass er seinen Anteil an seine Tochter und ihren Mann abgegeben hat. Innerlich dachte ich da mehr als einmal, da hätte man mich ja mal drüber informieren können. Praktisch machte es wenig Unterschied.
Als der Seniorvermieter dann verstarb, ging ich erst mal davon aus, dass das Haus eh schon seiner im Haus lebenden Tochter gehört. Erst als man Monate später auf mich zu trat, weil man meine Wohnung nutzen wollte, kam heraus, dass das Haus unter allen Kindern vererbt wurde und meine Juniorvermieter da wohl auch Monate mit zugebracht haben, bis die Besitzverhältnisse geklärt waren.
Von außen her hat sich für mich nichts geändert. Doch irgendwann gab es ein neues Konto. Ich gehe davon aus, dass meine Juniorvermieter Alleinbesitzer sind. Vermute aber, dass mindestens eines ihrer Kinder Anteile an dem Haus haben. Ich weiß nicht, ob diese Information für mich wichtig wäre. Im Zweifelsfall sind meine Vermieter meine Ansprechpartner.
Da nach dem Tod meines Seniorvermieters wohl auch ein Verkauf im Raum stand, von dem ich nichts wusste, gehe ich davon aus, dass man mir das nicht vorher mitgeteilt hätte. Ich hätte das wohl erst erfahren, wenn ein neuer Vermieter mit mir versucht hätte zu verhandeln.
Im genannten Fall wäre ich wohl vorsichtiger. Wenn meine Vermieter mir irgendwann wortlos geschrieben hätten, ich soll nun meine Miete auf ein anderes Konto überweisen, hätte ich zu Lebzeiten meines Seniorvermieters wahrscheinlich schon mal gestutzt. Der Mann war zwar wirklich alt und schon lange nicht mehr wirklich geschäftsfähig, aber seine Konten bestanden ja weiterhin und jemand muss da Vollmachten gehabt haben. Aus welchen Gründen also auf ein anderes Konto überweisen?
Ich habe bei meiner Wohnung auch schon einen Vermieterwechsel gehabt. Bevor mein aktueller Vermieter die Wohnung in der Zwangsversteigerung gekauft hat, gab es ja noch den Zwangsverwalter. Ich kannte aber meinen potentiellen zukünftigen Vermieter schon, da er sich die Wohnung vorher mal angesehen hat. Ich habe dann auch nur einen Brief bekommen, wo unter anderem das Aktenzeichen vom Gericht angeführt war.
In dem Brief stand dann halt, dass mein Vermieter am Tag X die Wohnung gekauft hat und dass ab Monat Y eben die Miete an ihn zu zahlen ist. Vom Zwangsverwalter habe ich dann einen Brief bekommen, wo noch ein Formular dabei war, welches ich unterschreiben musste, damit die Kaution an den neuen Vermieter überwiesen werden kann. Also so lange du nichts schriftliches in den Händen hältst, würde ich mir da keine Gedanken machen.
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