Kindergarten wegen Krankheit ohne Voranmeldung geschlossen
Frau A wollte heute in der Früh ihre beiden Kinder in den Kindergarten bringen und an der Tür ragte ein Schild, dass der Kindergarten bis auf weiteres wegen Krankheit geschlossen ist. Im Kindergarten sind wohl Läuse und drei der 4 Erzieherinnen sind auch krank. Es war nicht mal eine Notgruppe offen, damit berufstätige Mütter auch wissen, wohin mit den Kindern. Auch wurde telefonisch nicht Bescheid gesagt, damit die Mütter schauen können, dass sie ihre Kinder anderweitig unterbringen.
Frau A war sehr verärgert. Denn sie musste eigentlich arbeiten gehen. Zum Glück hat sie einen sehr verständnisvollen Chef. Aber anderen Müttern ging es anders und eine Mutter hat richtigen Ärger bei der Arbeit bekommen. Es wurde zwar an der Tür auch geschrieben, dass ein Kindergarten, der auch benannt wurde im Notfall die Kinder aufnimmt, dieser Kindergarten ist aber ca. 5 Kilometer weg und für Mütter, die zu Fuß ihre Kinder in den Kindergarten bringen kaum zu erreichen.
Irgendjemand musste dieses Schild ja aufgehängt haben. Konnte man da nicht die Mütter benachrichtigen? ist sowas überhaupt erlaubt? Hätte nicht die eine gesunde Erzieherin im Notfall die Kinder von den berufstätigen Müttern nehmen müssen? Wie seht ihr das Ganze? Wie hättet ihr als Mutter reagiert?
Diamante hat geschrieben:Hätte nicht die eine gesunde Erzieherin im Notfall die Kinder von den berufstätigen Müttern nehmen müssen?
Ich glaube, in dem Fall hätte diese eine Erzieherin letztlich mit 80 Prozent aller Kinder dagestanden. Denn dann sagen fast alle Mütter, dass es aber unbedingt sein muss und dass sie gar keine Zeit haben. Und die Erzieherin hätte alle Hände voll zu tun, ihnen zu erklären, dass die Kinder nur dableiben können, wenn es wirklich und absolut nicht anders geht. Aber fast jede Mutter wird der Meinung sein, dass es bei ihr nicht geht und dass sie die Kinder nicht wieder mit nach Hause nimmt.
Und wie viele Kinder wären das für die eine Erzieherin geworden? Vor allem wer will entscheiden, welche Kinder in diesem Kindergarten bleiben können und welche zum anderen Kindergarten müssen? Das hätte auch wieder sehr viel Ärger gebracht und eine Erzieherin, die dann schon Notdienst macht, kann sich nicht noch mit den Eltern auseinandersetzen.
Sicherlich hat jemand das Schild angebracht. Aber das kann auch jemand direkt vom Träger gewesen sein und niemand von den Erzieherinnen. Ich denke, dass aber einem bestimmten Krankenstand so gehandelt werden muss. Denn bei den oben gestellten Fragen, gibt es dann auch wieder zu viele Wenn und Aber, um da richtig zu entscheiden.
Bei uns kam das auch schon mal vor. Da waren alle Erzieherinnen bis auf die Leitung krank. Die Leitung war im Kindergarten und hat angefangen, die Eltern anzurufen. Für viele war es aber zu spät, da alle die selber um acht Uhr anfangen, schon unterwegs waren. Bei uns wurde auch ein Notkindergarten genannt und der war auch weiter entfernt.
Aber was soll man in einer solchen Situation anderes machen. Eine Erzieherin alleine darf überhaupt gar keine Kinder betreuen, da die Kinder unbeaufsichtigt wären, wenn ihr etwas passiert. Das ist in öffentlichen Einrichtungen verboten. Von daher ist dieser Vorschlag nicht umsetzbar.
Ob jemand die Eltern hätte anrufen können, kann man doch ohne weiteres gar nicht sagen. Wenn der Träger den Kindergarten schließt, weil der Betrieb nicht mit einer Erzieherin aufgenommen werden kann, hätte er die Eltern schon informieren sollen, aber vermutlich war das Büro einfach noch gar nicht besetzt. Der Kindergarten macht doch in der Regel um 7 Uhr auf und die Leute aus dem Büro kommen frühstens um 8 Uhr. Derjenige der das Schild aufgehangen hat, kann doch auch nicht alles gleichzeitig.
Es wurde ein Notplatz angeboten und das der nicht direkt neben dem eigentlichen Kindergarten ist, ist doch klar und das kann auch niemand ändern. In Betrieben mit Menschen kommt so etwas nun mal vor. Da kann man vielleicht über die Art und Weise der Benachrichtigung streiten, aber letztendlich war das bestimmt ein personelles Problem.
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