Sorgerecht bei Mutter - muss Vater Umzug zustimmen?
Frau A hat das alleinige Sorgerecht für ihre beiden Kinder (5 und 6 Jahre alt). Sie hat im Internet vor einiger Zeit einen Mann kennen gelernt zu dem sie nun mit den Kindern ziehen will. Da die älteste Tochter im Sommer in die Schule kommt, wollte sie das vorher alles in die Wege leiten, damit sie nicht irgendwann einen Schulwechsel machen muss.
Das einzige Problem ist, dass der Mann ca 300 Kilometer entfernt wohnt und der Vater den Umzug zu verhindern versucht. Er meint, dass sie nicht einfach weg ziehen kann und er da auch ein Mitspracherecht hat. Frau A hat aber das alleinige Sorgerecht und der Vater ein Besuchsrecht, welches er bisher alle 4 Wochen ausgeübt hat mit einigen Lücken, weil er oft verhindert war.
Ich bin damals auch mit meinen Kindern umgezogen und mein Exmann hat auch kein Sorgerecht gehabt. Bei mir war es aber so, dass er nicht mal ein Besuchsrecht hatte. Deswegen weiß ich nicht, ob er deswegen nicht zustimmen musste. Ich weiß nur, dass ich bei nichts eine Zustimmung brauchte, weil ich alleine sorgeberechtigt war.
Muss der Vater zustimmen, wenn die Mutter mit den Kindern umziehen will obwohl er kein Sorgerecht hat? Wie kann man das Problem lösen. Der neue Partner von Frau A kann nicht umziehen, weil er einen guten Job in seinem Wohnort hat, den er nicht aufgeben kann und will.
Solange die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie auch allein entscheiden, ob und wohin sie mit den Kindern umzieht. Allerdings hat der Vater hier die Möglichkeit noch das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und wenn nichts dagegen spricht, wird das Gericht dem auch zustimmen. Und dann darf sie nicht mehr allein entscheiden. Die Gerichte arbeiten in solchen Fällen auch recht schnell, so dass die Mutter hier kaum eine Chance hat vorher noch den Umzug über die Bühne zu bringen.
Die einzige Chance, die sie auf die Schnelle hat, wäre der formale Umzug. Sprich sie müsste sich und die Kinder schon ummelden an den neuen Wohnort. Wenn sie direkt zu dem Mann zieht, ist die zukünftige Adresse ja schon vorhanden. Ansonsten wäre es halt eine Zwischenlösung, wenn sie seine Adresse vorerst angibt. Den jetzigen Wohnsitz könnte man dann als Zweitwohnsitz deklarieren. Aber es wäre da wohl sinnvoll, wenn sie sich von einem Anwalt beraten lässt, ob der Vater dann nicht doch noch einen Rückzug über das Gericht erzwingen kann.
Die rechtliche Seite kenne ich nicht. Aber aus meinem Empfinden heraus meine ich, dass der Vater, der kein Sorgerecht hat, doch nicht erwarten kann, dass die Mutter mit den Kindern nicht zum neuen Partner zieht, sondern am Ort wohnen bleibt, damit der Vater das Besuchsrecht besser wahrnehmen kann, wenn er Zeit hat. finde ich ganz unmöglich. Dass der Vater seine Kinder auch mal sehen möchte, ist verständlich. Aber wenn er in der Vergangenheit oft die Kinder aus Zeitgründen nicht besucht hat, wird er bestimmt auch nichts dagegen haben, ein paar Kilometer weiter zu fahren.
Noch ein Nachtrag zum Sorgerecht. Das beinhaltet auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aktuell liegt das auch allein bei der Mutter und somit kann sie eben umziehen ohne die Zustimmung des Vaters. Sollte dieser nun doch noch den gerichtlichen Weg einschlagen, sollte man da dran denken, dass diese beiden Rechte eventuell getrennt verteilt werden. Was dann bedeutet, dass die Mutter noch immer allein über einen Umzug bestimmen darf.
Ein Teil vom Sorgerecht ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn auch das bei der Mutter ist, wenn sie also wirklich das gesamte Sorgerecht hat und nicht nur Teile davon, dann kann sie ohne Zustimmung umziehen. Der Exmann wird dann wohl versuchen, Probleme zu machen und wohl das Jugendamt und auch die Gerichte einschalten. Hat er einen guten Anwalt und auch einen fähigen und motivierten Jugendamtsmitarbeiter, dann werden die ihm auch sagen, dass er keine Chance hat.
Wenn er es allerdings schafft, die Kinder davon zu überzeugen, dass sie auch nicht umziehen wollen, dann wird es komplizierter, weil er dann wohl auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen wird, was dauern wird. Auch im Sinne der Kinder ist also auf jeden Fall eine gütliche Einigung besser.
Warum sollte der Vater hier keine Chance haben? Solange man ihm nichts vorwerfen kann, was den Kindern schadet, wird er ohne Probleme das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Allerdings ist dein Tipp, dass er den Kindern was einreden soll, eher hinderlich. Denn zumindest das Jugendamt könnte ein Gespräch mit den Kindern führen und da kommen solche Dinge ganz schnell ans Licht.
Hat man dann noch einen übermotivierten Beamten, dann kommen ganz schnell Aussagen, die man als Elternteil nie getroffen hat. Nur ein einfaches Beispiel aus unseren Streitigkeiten. Es war ein Mentor bestellt worden und es war abgesprochen, dass die Kinder soviel dazu gesagt bekommen, dass eben auch mal eine ihnen unbekannte Frau in den Hort kommen will, um sich mit ihnen zu unterhalten. Danach hieß es plötzlich, dass ich den Kindern was eingeredet hätte, was sie ihr gegenüber sagen sollen.
Sie hat sich dann das Protokoll vom Gespräch mit den Kindern noch mal angeschaut und musste kleinlaut feststellen, dass sie das mit einem anderen Fall verwechselt hat. Es konnte also in meinem Fall schnell aufgeklärt werden. Aber es wird eben alles protokolliert, teilweise auch auf Tonband aufgenommen und die Leute sind entsprechend geschult, damit sie auch solche Einflussnahmen aufdecken. Und dann wird man dem Vater mit Sicherheit kein geteiltes Sorgerecht mehr zusprechen.
Ohne Sorgerecht hat der Vater erst mal wenig spontane Möglichkeiten. Aber er hat ja alle Möglichkeiten des Rechtsstaates. Was der Vater durchsetzen kann, hängt vor allem damit zusammen, welches Jugendamt man vor Ort hat und welche Familienrichter und welche Gutachter. Wenn der Papa ein unbescholtener, liebevoller Mann ist, dann hat er schon gute Chancen das zu verhindern. Die Kinder werden ja schließlich aus ihrem gewohnten Umfeld heraus gerissen und verlieren ja auch Freundschaften und das Umfeld, wenn ein Elternteil (gleich welchen Geschlechts) mit ihnen einfach mal mehrere hundert Kilometer weit weg zieht.
Wenn der Vater wirklich ein guter Vater ist, schadet in dem Fall die Mutter den Kindern mit dem Umzug deutlich. Denn die Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater, auch wenn die Eltern sich nicht mehr verstehen. So einfach ist das. Und wenn die Mutter (oder in anderen Fällen der Vater) etwas unternimmt um die Beziehung zu beiden Elternteile zu erschweren, dann kann das durchaus Konsequenzen haben. Das kann soweit gehen, dass die Mutter Schwierigkeiten hat darzulegen, dass die Kinder bei ihr am besten aufgehoben sind. Und mal ganz ehrlich: Wenn man spontan zu einer Internetbekanntschaft zieht, wirkt das schon nicht so, als ob man sehr verantwortungsvoll und vorausschauend handelt!
So genau kann man das aber vorher nie wissen. Es hängt immer von den jeweiligen Kindern und Eltern ab, was Jugendamt, Gericht und Gutachter in dem Fall als das Beste für diese Familie halten. Im Extremfall kann es sogar dazu kommen, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht bekommen (was heute üblich ist) und der Vater das volle Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt und die Kinder zum Vater ziehen. Heute wird nicht mehr automatisch auf das Geschlecht des Elternteils geachtet. Also Mütter haben längst nicht mehr besser Chancen, nur weil sie Frauen sind.
Und ob es zu einem Einschalten von Gericht und Jugendamt kommt, hängt in dem Fall eben davon ab, ob der Vater sich das gefallen lässt, dass die Mutter weg zieht. Nicht jedem Vater ist so etwas egal. Vor so einer Aktion würde ich mich als Mutter in jedem Fall individuell vom Jugendamt beraten lassen, eventuell auch von einem Anwalt.
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