Reisekosten bei Besuchsrecht wenn Kind weit weg wohnt
Frau A möchte zu ihrem neuen Partner mit den Kindern ziehen. Sie hat das alleinige Sorgerecht und der Vater hat ein 4 wöchiges Besuchsrecht. Nun stellt sich die Frage, wer für die Reisekosten aufkommen muss, damit der Vater die Kinder sehen kann. Muss der Vater diese Kosten ganz alleine tragen oder muss die Mutter ihm dazu etwas beisteuern? Kann er die Reisekosten vielleicht sogar vom Unterhalt abziehen?
Der Vater der Kinder hat einen nicht sehr lukrativen Job. Er zahlt Unterhalt, seine Miete, seine laufenden Kosten und dann bleibt nicht mehr viel übrig. Die Mutter, Frau A, ist arbeitslos und will zu ihrem Freund ziehen. Der hat zwar einen besseren Job, aber er hat ja im Prinzip mit den Kindern finanziell nichts am Hut.
Wer also muss die Reisekosten und auch die Übernachtung zahlen? Kann der Vater beim Amt einen Zuschuss bekommen? Ansonsten wird er die Kinder nicht mehr alle 4 Wochen sehen können. Wie kann so etwas geregelt werden?
Bei uns hat es das Gericht so festgelegt, dass wir die Kosten hälftig tragen müssen. Praktisch ist es dann so, dass entweder ich die Kinder zum Vater bringe und er sie wieder nach Hause bringt oder eben umgekehrt. Von daher kann der Vater da gerichtlich auch eine solche Lösung ausgeurteilt bekommen und dann muss die Mutter sich eben an den Kosten beteiligen.
Allerdings dürfen diese Kosten vom Vater nicht mit dem Unterhalt verrechnet werden. Auch in der Praxis wird dem niemand zustimmen, dass er deswegen weniger Unterhalt zahlen muss. Er bekommt da aber auch keine Zuschüsse von Ämtern. Vor zwei oder drei Jahren habe ich auch mal von einer Seite im Internet gelesen, wo sich Trennungsväter gegenseitig Übernachtungen zur Verfügung gestellt haben. Ich finde sie aber auf die Schnelle nicht, aber für den Vater wäre es vielleicht eine Alternative um Kosten zu sparen.
Ich habe in Elternforen nun mehrfach gelesen, dass die Kosten des Umgangs der zu bezahlen hat, der die Entfernung geschaffen hat. Was im beschriebenen Fall dann die Mutter wäre. In anderen Fällen heißt es, nur der Umgangsberechtigte hat die Kosten zu tragen.
Deshalb wäre ich vorsichtig, wer nun die Kosten zu tragen hat. Im besten Fall ist es wie bei Punktedieb und die beiden Elternteile teilen sich die Kosten. Im schlechtesten Fall muss die Mutter den Umgang gewährleisten können. Entweder in der Form, dass sie dem Vater die Kinder bringt und sie wieder holt oder das sie ihm die Fahrtkosten erstattet.
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