Jugendamt gibt Zwillinge in zwei verschiedene Pflegefamilien
Frau A ist allein erziehend und muss für mindestens 3 Wochen in ein Krankenhaus, weil sie einen Unfall hatte und operiert werden muss. Der Vater der Kinder lebt im Ausland und auch so hat Frau A keinen, der sich um die Zwillinge, die fast 2 Jahre als sind, kümmern könnte. Nun muss Frau A am Montag ins Krankenhaus. Weiter aufschieben kann sie es nicht. Die Zwillinge sollen dann in zwei verschiedene Pflegefamilien kommen. Das will Frau A aber nicht. Denn die Zwillinge werden wohl noch ein paar Wochen länger dort bleiben müssen, weil dann auch eine Reha ansteht.
Kann Frau A sich dagegen wehren und darauf bestehen, dass man die beiden eineiigen Zwillinge nicht trennt? Die beiden sind wirklich unzertrennlich und schlafen nicht mal, wenn einer nicht da ist. Was kann Frau A unternehmen, dass die beiden nicht getrennt werden? Ist es denn normal, dass das Jugendamt nicht darauf achtet, dass die Kinder zusammen bleiben können?
Erst mal tun mir die Kinder total Leid und ich finde es sehr schlimm, dass die Familie niemanden hat, der da helfen kann. Jeder sollte gute Freunde oder Verwandte haben, die einen in so einem Notfall unterstützen.
Ich finde es eine richtige Unverschämtheit vom Jugendamt, denn die Kinder werden sowieso sehr darunter leiden. Sie sind noch zu klein, um zu verstehen, was da mit ihnen passiert. Sie werden von ihrer Mutter getrennt und damit genug zu kämpfen haben, da sollte man sie wirklich zusammen lassen. Die Kinder werden doch nicht aufgrund der schlechten Umgebung weggegeben, sondern weil die Mutter ins Krankenhaus kommt. Da sehe ich kein Problem, dass die Kinder zusammen bleiben.
Würden sie aus sehr schlechten Verhältnissen stammen und deshalb in eine Pflegefamilie müssen, kann es durchaus Sinn machen, Geschwister zu trennen. Da besteht nämlich die Gefahr das sie sich gegenseitig immer wieder traumatisieren, da sie die schrecklichen Dinge gemeinsam erlebt haben.
Aber das ist hier nicht der Fall und ich denke es gibt schon Pflegefamilien, die auch zwei Kinder für ein paar Wochen aufnehmen. Für die Mutter muss es sehr schwer sein. Sie ist gezwungen ihre Kinder wegzugeben und muss dann auch noch hinnehmen, dass die Beiden getrennt werden.
Ich glaube nicht, dass man wirklich Anspruch darauf hat, dass die Kinder gemeinsam in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Das liegt bestimmt im Ermessen des Jugendamtes. Wobei ich diese Vorgehensweise absolut nicht nachvollziehen kann. Schade das sie keine andere Möglichkeit gefunden hat.
Wenn eine Pflegefamilie zur Verfügung stehen würde, die beide Kinder aufnehmen kann, würde man sie doch nicht trennen. Aber so viele Pflegefamilien sind eben auch nicht da und so muss man sich wohl oder übel mit der Situation anfreunden, wenn man sonst keine Alternativen hat. Die Behörde bringt die Kinder doch nicht aus reiner Willkür getrennt unter.
Vor allem unter dem Aspekt, da die Unterbringung doch ziemlich kurzfristig von Nöten ist, muss man eben auch sehen, dass nicht unbedingt die Kapazitäten so vorhanden sind, wie man sie sich wünscht. Im Idealfall würden die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und dort durch eine entsprechende anerkannte Person vom Jugendamt betreut werden. Aber auch da sind die Leute knapp, so dass die Kinder halt in Pflegefamilien müssen.
Ich gehe aber davon aus, dass hier auch die Pflegefamilien angehalten werden, dass die Kinder so oft wie möglich Kontakt haben und eben auch die Mutter im Krankenhaus besucht wird. Ob dann auch Besuche in der Reha möglich sind, wird davon abhängen, wo die Mutter hin muss. Aber eventuell ist auch eine ambulante Reha möglich, so dass sie nur eine Haushaltshilfe beim Jugendamt beantragen muss.
Wenn jemand durch einen Unfall bedingt ins Krankenhaus kommt und auch später noch länger abwesend sein wird, müsste man erst einmal wissen, wer den Unfall verursacht hat, ob sie selbst oder eine andere Person. Dann müsste die Versicherung dieser anderen Person dafür aufkommen. Die Unterbringung der Zwillinge gemeinsam sollte dann gewährleistet sein oder aber es muss eine Kinderschwester bezahlt werden, die sich in der Wohnung von Frau A Tag und Nacht um die beiden kümmert.
Wenn Frau A selbst den Unfall verursacht hat, sollte sie vorab mal mit der Krankenkasse sprechen, denn auch die haben bestimmt eine Möglichkeit, eine gemeinsame Unterbringung zu bezahlen. Selbst im Krankenhaus gibt es Sozialmitarbeiter, die sich um Soziale Angelegenheiten kümmern. Ich weiß jetzt nicht, wie sie zum Jugendamt kam. Wenn sie selbst dort gefragt hat, kann sie versuchen, mit der Leitung zu sprechen, welche gemeinsame Unterbringung es gibt. Vielleicht können die Zwillinge so lange in ein Kinderheim gemeinsam, in dem auch kleinere Kinder leben. Aus deinem Thread geht leider nichts Näheres hervor.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Unangenehm, wenn Chips Knoblauch-Aroma haben? 669mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Essen & Trinken
- Unangenehm, wenn Chips Knoblauch-Aroma haben?
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen 1254mal aufgerufen · 11 Antworten · Autor: celles · Letzter Beitrag von Gorgen_
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen
- Kind bekommt von Mutter nur Toastbrot - noch normal? 562mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Ramones · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Familie & Kinder
- Kind bekommt von Mutter nur Toastbrot - noch normal?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1133mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1183mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?