Keine Rechnung für Amazon-Gutschein

vom 10.01.2015, 19:05 Uhr

Ich bin selbstständig und bin Kleinunternehmer. Das bedeutet, dass ich in meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen muss und auch nicht darf. Dennoch bin ich hauptberuflich selbstständig und werde aber nie über die Umsatzgrenze für umsatzsteuerpflichtige Umsätze drüberkommen, da in meiner Branche keine Umsatzsteuer gezahlt wird bzw. diese davon befreit ist.

Nun hatte ich für einen Kunden als Geschenk einen 20 € Gutschein bei Amazon gekauft und wollte eine Rechnung ausdrucken, um das als Betriebsausgabe einzureichen. Denn bekanntlich gilt ja: Keine Buchung ohne Beleg. Und das wird auch mein Steuerberater sagen, wenn ich nichts in der Hand habe. Da Amazon nun kein Hinterhofflohmarkt ist, erwarte ich da auch eine korrekte Rechnung.

Als Antwort auf meine Frage hat mir Amazon geschrieben, dass ich in meinem Benutzerkonto keinen Firmenzusatz angegeben habe und deshalb als Privatkunde gelte. Und Privatkunden bekommen eben keine Rechnung für Gutscheine. Nur ist es als Einzelunternehmer ja so, dass ich keinen Zusatz habe. Ich muss auch meine Firma nicht irgendwie benennen, ich kann meinen Namen als Firmennamen verwenden und demzufolge sehe ich die Begründung nicht ganz ein.

Außerdem habe ich ja nun mitgeteilt, dass es sich um eine gewerbliche Bestellung handelt, also braucht man mir doch dort nicht weiterhin erzählen, es würde nicht möglich sein mir eine Rechnung zu schreiben, weil das Konto als privat gilt. Es kommt ja auch vor, dass Privatpersonen (z.B. Mitarbeiter) etwas kaufen und sich dann über die Rechnung das Geld von der Firma erstatten lassen. Die Firma hat dann auch eine Betriebsausgabe. Also muss doch auch eine Privatperson zumindest mit besonderer Begründung das Anrecht auf eine Rechnung haben.

Die Umsatzsteuer ist mir ja nicht wichtig, denn es ist logisch, dass Amazon keine Umsatzsteuer bei Gutscheinen ausweisen kann. Immerhin könnte man ja auch ein Produkt kaufen, welches eine ermäßigte Umsatzsteuer hat und dennoch zieht man sich dann aus dem Gutschein 19 % heraus. Das kann natürlich nicht funktionieren. Dennoch sind die 20 € als Brutto-gleich-netto Rechnung meines Erachtens auszustellen. Wie soll ich das sonst dem Finanzamt klar machen?

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, weshalb sich Amazon so schwer damit tut hier eine Rechnung auszustellen. Wenn ich zur Tankstelle fahre und dort einen Tankgutschein kaufe, bekomme ich auch grundsätzlich eine vernünftige Quittung für den Aufladungsbetrag, den ich dort bezahlt habe.

Vielleicht sehe ich das ja alles völlig falsch, dann korrigiert mich. Ansonsten wäre ich für Tipps dankbar, wie ich an meine Rechnung komme.

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» Tidus9 » Beiträge: 275 » Talkpoints: 2,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe nun noch keinen Gutschein bestellt, aber hat man nicht bei seiner Bestellübersicht auch immer eine Rechnung dabei? Ansonsten würde ich denen einfach so lange auf die Nerven gehen, bis sie dir eine Rechnung ausstellen, wenn du diese unbedingt haben möchtest. Vielleicht muss man aber auch einfach wegen einem 20 Euro Gutschein nicht so einen Aufwand betreiben und es einfach mal auf sich beruhen lassen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Normalerweise ist die Rechnung in der Bestellübersicht auch abrufbar, aber eben bei Gutscheinen nicht. Ansonsten wäre es ja nicht nötig gewesen denen zu schreiben und dann hätte der Kundenservice mir das auch erklärt, wo ich die Rechnung finde.

Das mit denen auf die Nerven gehen, habe ich bereits versucht, aber immer wieder ähnliche Antworten erhalten. Helfen würde nur, wenn ich mich möglicherweise hier auf gesetzliche Grundlagen berufen könnte, die dann nicht mehr kleinzureden wären.

Darauf beruhen lassen, ist sicher erst einmal der Weg des geringsten Widerstandes und manchmal vielleicht sinnvoll. Nur zum einen vergebe ich öfter Gutscheine und möchte meinen Kunden dann nicht sagen: Tut mir Leid, Amazon Gutscheine meide ich, da bekomme ich keine Rechnung und kann das nicht absetzen. Das wäre etwas peinlich.

Und ich sehe auch gar nicht ein eine völlig legitime Betriebsausgabe nicht anzugeben und das Geld dem Finanzamt in den Rachen zu werfen. Wenn es mehr Gutscheine über das Jahr sind, kommt da auch ein bisschen was zusammen. Nicht viel, aber ich habe nichts zu verschenken, jedenfalls nicht an Papa Staat. ;)

Mir geht es da aber hauptsächlich ums Prinzip. Wenn man sich dagegen nicht wehrt, machen das irgendwann alle so und dann kann man am Ende gar keine Gutscheine mehr steuerlich absetzen. Das würde ich ungern mit Untätigkeit unterstützen.

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» Tidus9 » Beiträge: 275 » Talkpoints: 2,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde es dem Finanzamt einfach so als Eigenbeleg hinklatschen und abwarten, ob es überhaupt etwas moniert. Der Finanzbeamte, der wegen 20 Euro einen Finger rührt und deswegen stundenlang auf seinem Stuhl sitzt statt von einem Uli Hoeneß 30 Millionen nachzufordern, hat meiner Ansicht nach etwas an der Klatsche.

Wegen 20 Euro mache ich mir keine Sorgen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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