Unterhalt für Eltern - wird Ehepartner auch heran gezogen?

vom 12.01.2015, 19:32 Uhr

Hier Ausnahmen um nicht für Eltern Unterhalt zahlen zu müssen habe ich schon von Bekannten von mir erzählt. Die Kinder, A, B und C sollen Unterhalt für die Mutter bezahlen. Nun möchte A bald heiraten und der zukünftige Ehemann ist nicht mittellos. Er hat einen guten Beruf und verdient auch gut.

Nun fragt A und der zukünftige Mann sich, ob auch er heran gezogen werden kann, wenn er A heiratet. Muss ein Mensch, der nicht unvermögend ist für die Schwiegereltern Unterhalt zahlen? Wird also das Einkommen des Ehemannes des unterhaltspflichtigen Kindes mit berechnet?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß wird das Gesamteinkommen der unterhaltspflichtigen Personen bei der Berechnung einbezogen. Ist man verheiratet, dann zählt eben das Einkommen des Partners dazu. Ich gehe davon aus, dass es ähnlich wie beim Unterhalt für Kinder ist, wo unter Umständen eben auch das Einkommen vom neuen Partner eine nicht geringe Rolle spielt.

Allerdings sind die Freibeträge wesentlich höher als beim Kindesunterhalt. Demnach sind das ab dem 01.01.2015 für Familien 3.240 Euro im Monat die allein den Selbstbehalt ausmachen. Da geht es aber auch nur um Ehepaare. Kommen da noch Kinder dazu, dann steigt dieser Betrag auch noch mal an.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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