Mindestlohn auch für Ehrenamtliche Mitarbeiter?
Ich arbeite momentan ehrenamtlich in einem Altersheim. Diese ehrenamtliche Tätigkeit wird auch vergütet. Ich arbeite da schon auch um Geld zu verdienen, aber mir war es auch ehrlich gesagt wichtiger etwas Sinnvolles zu machen. Nun wurde ja der Mindestlohn eingeführt und für mich besteht die Frage, ob das auch für Ehrenamtliche zählt oder ich weiterhin mit meinem niedrigen Stundenlohn rechnen muss? Ich ärgere mich auch nicht, wenn ich den Mindestlohn nicht bekomme, da ich so sehr viel für die Menschen machen kann und mir das menschlich auch viel gibt.
Laut Paragraph 22, Absatz 3 des Mindestlohngesetzes ist der Mindestlohn für Ehrenämter nicht geregelt. Was so viel heißt, für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es keinen Mindestlohn.
Verdi sagt dazu, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit ja generell nicht dazu dienen soll, Geld zu verdienen und deshalb das Arbeitsentgelt zweitrangig ist. Für viele ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es zwar eine Art Lohn, der aber nur als Aufwandsentschädigung zu sehen ist.
Manche Ehrenämter, die nur aus steuerlichen Gründen als Ehrenamt geführt werden, könnten jedoch vom Mindestlohn betroffen sein. Zum Beispiel im Bereich Erziehung, aber auch im Bereich Altenpflege, wie auch im Gesundheitswesen. Ich vermute aber stark, du machst keine Pflege bei alten Menschen. Wenn ich mich richtig erinnere, kümmerst du dich um ältere Menschen, machst aber keine pflegerischen Tätigkeiten.
Nein richtig, ich bin in der Küche tätig. Zwar kümmere ich mich auch in gewisser Weise um die Beschäftigung der Leute und setze mich mit ihnen auseinander, aber ich pflege sie nicht. Danke für deine Antwort. Momentan kann ich durch viele Stunden gut davon leben und nutze eben die Stundenanzahl, die man so haben darf, ist ja auch steuerfrei.
Bei einer echten ehrenamtlichen Tätigkeit erhält man normalerweise keinen Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung. Wenn du einer echten ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehst wirst du keinen Mindestlohn erhalten. Weiß jetzt natürlich nicht wie es bei dir ist, also ob du eine echte ehrenamtliche Tätigkeit leistet oder es im Endeffekt doch einfach eine Nebentätigkeit ist und du es wegen der schlechten Vergütung als ehrenamtlich siehst.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind oft ganz ohne Aufwandsentschädigung. Ich finde es auch durchaus richtig, dass der Mindestlohn nicht für Ehrenamtliche Mitarbeiter gilt. Immerhin ist dies kein normales Arbeitsverhältnis und man muss immer Bedenken, dass das Geld wo anders dann wieder fehlt. Meist sind ehrenamtliche schließlich in Bereichen Tätig wo das Geld eng ist beziehungsweise dafür benötigt wird, bedürftigen zu helfen.
Ich denke die wenigstens Einrichtungen könnten es sich leisten ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern den Mindestlohn zu zahlen. Würden sie gezwungen werden, denn Leuten welche Geld erhalten den Mindestlohn zu zahlen, würde es denke ich darauf raus laufen, dass es dann kaum noch Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche Mitarbeiter gäbe. Eigentlich ist es logisch, dass diese Gruppe vom Mindestlohn ausgenommen ist.
Wobei gerade wenn etwas gezahlt wird es immer etwas schwierig ist zu sagen, ab wann eine Tätigkeit ehrenamtlich ist und wann nicht mehr. Daher kann man es auch schwer beurteilen, ob du jetzt wirklich ehrenamtlich Tätig bist oder doch unter das Mindestlohngesetz fällst.
Ich finde es auch richtig, dass ehrenamtliche Tätigkeiten davon ausgeschlossen sind. Immerhin macht man eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht um Geld zu verdienen, sondern für das Allgemeinwohl. Wenn ich mir überlege, dass jeder der mit mir bei der Tafel arbeitet plötzlich 8,50 pro Stunde bekommt, wäre das fatal. Immerhin würde das Geld den Bedürftigen fehlen. Man muss auch bedenken, der Mindestlohn ist dafür da, dass Menschen von ihrer Arbeit Leben können. Eine Ehrenamtliche Tätigkeit ist allerdings überhaupt nicht dafür da, davon leben zu können.
Ich finde es völlig in Ordnung, wenn ehrenamtliche eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten, fände es aber nicht in Ordnung, wenn dieser an den Mindestlohn gebunden wird. Denn woran soll sich die ehrenamtliche Tätigkeit dann noch unterscheiden, wenn der festangestellte das gleiche erhält wie der Ehrenamtliche Mitarbeiter. Der einzige Unterschied wäre dann wohl, dass der ehrenamtliche Mitarbeiter weniger Stunden hat wie der festangestellte. Man muss auch bedenken, dass Aufwandsentschädigungen Steuertechnisch und Sozialversicherungstechnisch anders gewertet werden wie ein normales Gehalt.
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