Private Rentenversicherung bei Hartz4 eher auflösen?
A. ist jetzt in den Leistungsbezug von Hartz4 gefallen. Da er seit 2004 in eine private Rentenversicherung eingezahlt hat, macht er sich nun Sorgen um seine Ersparnisse fürs Alter, da er laut Vertrag jederzeit an sein eingezahltes Geld kommen kann. Kann das Jobcenter ihm wirklich zwingen, die Rentenversicherung aufzulösen und das Geld jetzt zu verleben, anstatt weiter für die Rente zu sparen?
Es gibt Freigrenzen, die jeder Bezieher von Sozialleistungen ausnutzen kann. Wie hoch die aktuell sind, weiß ich nicht genau, aber meine mich zu erinnern was von 200 Euro pro Lebensjahr gelesen haben. Wenn also das Guthaben geringer ist, als dieser persönliche Freibetrag kommt da niemand ran. Wobei die Altersvorsorge nach meinen Kenntnissen auch anders behandelt wird, als zum Beispiel ein Sparbetrag auf dem Tagesgeldkonto.
Rentenversicherungen die vor dem Rentenalter aufgelöst werden können müssen tatsächlich verwertet werden. Da er sich mit der Versicherungssumme aktuell selbst versorgen kann gilt er als nicht bedürftig. Dass die Versicherungssumme meist nur mit Verlust ausgezahlt wird interessiert die ARGE hierbei nicht. Im Einzelfall, wenn die Versicherungssumme sehr gering ist und kaum zur Bedarfsdeckung reicht, kann der Berater auf die Auflösung verzichten.
Es gibt gewisse Freigrenzen von 750 Euro pro Lebensjahr, wie man in § 12 (2) SGB II nachlesen kann. Im Streitfall zahlt einem die ARGE eben kein Geld aus und man kann bzw. muss vor dem Sozialgericht klagen, was recht umständlich und langwierig sein kann. Ich wünsche es auf jedem Fall niemandem, dass er deswegen seine Rücklagen auflösen muss.
Man darf eine solche private Rentenversicherung besitzen, allerdings kommt es immer auf den speziellen Vertrag dabei an. Diese Versicherung darf nämlich erst im gesetzlichen Renteneintrittsalter fällig werden. Somit kann man sich auch eine solche Versicherung auch noch mit staatlicher Förderung etwas aufbessern. Hier kann und darf das Amt nichts machen.
Endet diese Versicherung schon früher, zählt sie leider nicht als eine Art der Altersvorsorge. Man muss sie auflösen und das erhaltene Kapital als sogenannte Lebenshaltungskosten verwenden. Bis auf das gesetzliche Schonvermögen muss man dann leider alles Geld verwenden.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-229223.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1073mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1128mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1497mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1113mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2300mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?