Kranke Kinder und die Rechte von berufstätigen Eltern

vom 19.11.2014, 13:55 Uhr

Wenn man berufstätig ist und Kinder hat, ist es immer ein wenig schwer das zu organisieren. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wie es damals war, als ich meine Kinder noch klein hatte, aber ich glaube es waren 2 Arbeitswochen pro Jahr und Kind, die man frei nehmen konnte, wenn man ein krankes Kind zu hause hat. Aber ich bin mir nicht mehr sicher.

Wie ist es eigentlich, wenn man Kinder hat, berufstätig ist und das Kind oder die Kinder krank werden? Welche Rechte haben berufstätige Eltern? Wie ist es, wenn man sich als Vater und Mutter diese Zeit teilen will? Wie sieht es bei alleinerziehenden Elternteilen aus? Hat dieses Elternteil dann für sich mehr freie Tage, die er oder sie in Anspruch nehmen kann?

Wie viele Tage habt ihr schon frei gemacht wegen eines kranken Kindes? Wird man dann auch heute noch vom Kinderarzt krank geschrieben? Reichten euch diese Tage bisher aus oder musstet ihr noch Urlaub nehmen? Was ist, wenn der Chef euch nicht entbehren kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mir ist aufgefallen, dass man immer extra noch nachfragen muss, ob man Pflegeurlaub bekommt, aber wenn man das tut, dann stellt einem die Assistentin ein Attest aus, dass man aufgrund der Krankheit des Kindes arbeitsunfähig ist, weil man es ja pflegen muss.

Da ich selber so gut wie nie krank bin und meine Tochter auch nur relativ selten, ist das in der Zeit, in der ich an meiner Arbeitsstelle arbeite, noch nie vorgekommen. Ebenfalls war mein Kind auch noch nicht so schwer krank, dass es jetzt nicht woanders hätte bleiben können, in der Zwischenzeit.

Einmal hatten wir einen kleinen Zwischenfall, weil sie so stark Nasen geblutet hat, allerdings konnte ich deshalb nur abends eine Sitzung nicht besuchen und es war nicht so besonders tragisch. Ansonsten war ich bis jetzt noch nie wegen meines Kindes verhindert.

In Österreich ist die Sache so geregelt.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Soweit mir bekannt ist, gibt es hier keine gesetzliche Regelung. Das ist einer der Punkte, welcher durch Tarifverträge geregelt ist und das wären Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, welche die Gewerkschaften erkämpft hätten. Wobei hier ja nicht der Mutter automatisch die Pflicht auferlegt werden würde, bei einem kranken Kind zu Hause zu bleiben. Wenn der Vater in den Gültigkeitsbereich eines solchen Tarifvertrages fällt und dessen Bedingungen erfüllt sind, dann ist es eben auch denkbar, dass der Vater zu Hause bleibt!

Und unabhängig von allen Regelungen kann hier selbstverständlich auch der Arbeitgeber entsprechende Möglichkeiten anbieten, wie in so einer Situation vorzugehen ist. Schließlich ist so ein Fall nicht wirklich an den Haaren herbeigezogen und zeigt die realen Problemstellungen im echten Leben auf.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Doch es gibt da wohl eine gesetzliche Regelung. Wenn man Kinder unter 12 Jahren hat, darf man 10 Tage pro Kind und Kalenderjahr zuhause bleiben. Natürlich nur, wenn das Kind krank ist. :D

» Wolfsburger » Beiträge: 121 » Talkpoints: 27,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Auf dieser Seite steht alles beschrieben. Am Ende hat man als Elternteil vom Grund her zehn Tage, die man unbezahlt frei nehmen kann und dafür Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommt. Allerdings ist das eben auch an Bedingungen, wie zum Beispiel das Alter des Kindes gebunden.

Als Alleinerziehender kann man bei mehreren Kindern bis zu 50 Tage im Jahr von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Danach kann man sich zwar freistellen lassen, aber bekommt eben kein Geld mehr für diese Zeiten. Weder vom Arbeitgeber, noch von der Krankenkasse. Bei wirklichen ernsten Erkrankungen werden diese Zeiten zwar nicht ausreichen. Aber wenn man unbegrenzt krank machen könnte, würden das sicherlich manche Eltern gnadenlos ausnutzen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Die Rechte von Eltern wurden ja hier schon erläutert. Zusätzlich kann der Arbeitgeber den Eltern auch noch weiter entgegen kommen. Bei uns läuft das ganz gut, wir werden vom Arbeitgeber bei Bedarf sogar bezahlt freigestellt. Aber mein derzeitiger Arbeitgeber ist ohnehin extrem kinderfreundlich.

Die gesetzlichen Regelungen und die Möglichkeiten, die die Arbeitgeber bieten haben wir allerdings schon lange nicht mehr genutzt. In der letzten Zeit war das jüngste Kind immer mal wieder einige Tage krank, da hätte der behandelnde Arzt problemlos ein Attest ausgestellt. Allerdings benötigen die Kinder keine Rundumbetreuung mehr, sodass ich im Falle eines Falles im Home Office arbeiten kann und so trotzdem meine Arbeit erledige. Das ist besonders praktisch, da ich dann für die älteren Kids da sein kann, wenn sie mal krank sind.

Bei einem meiner vorherigen Arbeitgeber gab es mit der Freistellung wegen eines kranken Kindes schon ab und an mal Probleme. Allerdings war mir das relativ egal. Denn wenn eine Kollegin oder ich mal zwei Tage mal daheim blieben, war das ein Drama, andere Kollegen waren vier Wochen im Jahr mit einem Kind daheim und haben anschließend ihren Jahresurlaub genommen - ganz ohne Anmerkungen vom Chef. Wenn das Kind krank ist und niemand anderes es betreuen kann, dann musste ich eben mal einige Tage daheim bleiben. Wäre ich erkrankt, müsste es auch so gehen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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