Im Todesfall Urlaub an Erben auszahlen

vom 23.12.2014, 00:24 Uhr

Hat ein Arbeitnehmer seinen Urlaub noch zu bekommen und hat das Pech, zu versterben, bevor er den Urlaub nehmen konnte, dann geht der nicht einfach verloren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub an die Erben in bar auszuzahlen (EuGH: C 118/13).

Ich denke, dass daran in einer solchen Situation noch niemand gedacht hat von den Erben. Oder wäre euch das eingefallen? Wenn man schon Kummer hat, ist das so nebensächlich. Aber es gibt auch Situationen, in denen jeder Cent zählt, weil Beerdigungen teuer sind.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Das wusste ich noch nicht. Aber du hast recht Beerdigungen sind sehr teuer, da ist es schön wenn vom Arbeitgeber noch ein paar Euro zu erwarten sind. Weist du zufällig auch wie es sich mit Überstunden verhält? Nach dem letzten Wissensstand von mir, gehen diese im Todesfall verloren.

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» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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