Mieteinnahmen bei arbeitslosen Mietern immer gewährleistet?
In den Ausschreibungen für Wohnungen, egal ob in der Zeitung oder im Internet stoße ich relativ häufig auf Sätze wie "Gerne auch Bezieher von Hartz IV" oder ähnliche. Ich habe mich aufgrund dieser Sätze gefragt warum viele Vermieter scheinbar gerne Bezieher von Arbeitslosengeld oder ähnlichem zur Miete wohnen haben.
Liegt es vielleicht daran, dass die Miete grundsätzlich von der Agentur für Arbeit übernommen wird und somit todsicher jeden Monat auf das eigene Konto überwiesen wird? Einen anderen Grund könnte ich mir wirklich nicht vorstellen, wenn es diese jedoch gibt, dann klärt mich bitte auf. Da ich nie irgendwelche Leistungen bezogen habe kenne ich mich nicht wirklich aus.
Wie läuft eigentlich die Kostenübernahme der Miete ab, wenn ein Mieter plötzlich arbeitslos wird oder die Miete aus anderen Gründen nicht mehr aufbringen kann? Sind die Mieteinnahmen in diesen Fällen auch immer gesichert, beziehungsweise wann sind sie es und wann sind sie es nicht?
Nach den bisherigen Regelungen zum Alg 2 sind die Mieten relativ sicher. Das trifft aber nur dann zu, wenn die Miete nach den Vorgaben des Jobcenters nicht zu hoch ist und auch die Nebenkosten in einem erträglichen Rahmen liegen. Hier bei uns in der Stadt darf die Miete mit allen Nebenkosten für eine Einzelperson nicht über 260,- Euro plus Heizkosten liegen, für zwei Personen sind es rund 340,- Euro. Angemessene Heizkosten betragen hier nicht mehr als einen Euro pro Quadratmeter.
Hier muss eine Wohnung für einen Empfänger von Alg 2 vorab vom Amt genehmigt werden. Das gilt natürlich nicht, wenn jemand bereits eine Wohnung bewohnt und dann in Hartz fällt. Theoretisch ist die Miete also gesichert.
Aber jetzt kommen die Haken: Bewohnt jemand vor dem Bezug von Alg 2 bereits eine Wohnung, die das Amt für zu teuer hält, dann muss er umziehen oder den Mehrbetrag selber zahlen. Nach einer Frist von 6 bis 12 Monaten kann also ein Teil der Miete fehlen. Je nach Betrag lässt sich das nicht vom Regelsatz stemmen. Zu hohe Heizkosten übernimmt das Amt ebenfalls nicht. War der vorherige Mieter sparsam und der neue bevorzugt 24 Grad bei ständig gekippten Fenstern, entsteht eine Lücke.
Außerdem kann niemand den Mieter zwingen, dass das Amt die Miete direkt an den Vermieter überweist. Das ist möglich, aber das müssen Mieter und Vermieter dann so vereinbaren. Sonst bekommt der Mieter das Geld und wenn der es nicht weiterleitet, dann ist es futsch. Das Jobcenter springt nicht nochmal ein, es hat schließlich die erforderlichen Zahlungen geleistet. Und als letzter Knackpunkt bleiben noch die Sanktionen. Aktuell kann bei Pflichtverletzung durch den Arbeitslosen der Bezug von Alg 2 um bis zu 100 Prozent gekürzt werden. Das betrifft dann auch die Kosten der Unterkunft. Damit ist die Miete nicht sicher.
Ich empfinde die Miete weder bei Angestellten, Selbstständigen noch bei Beziehern von Alg 2 als wirklich sicher. Da kommt es einfach auf den jeweiligen Mieter an. Ich würde an jede dieser Gruppen vermieten, aber ich würde sicherlich nicht an jeden Interessenten vermieten. Zuverlässige und unzuverlässige Menschen gibt es überall.
Mein Vorgesetzter vermietet selbst einige Wohnungen und da hat sich folgendes Problem ergeben. Es ist ja nun nicht mehr so, dass die Ämter die Mieten überweisen, sondern das läuft über den Mieter selbst. Mein Vorgesetzter hatte seinerzeit einen jungen Mann als Mieter und hat mit dem Amt gesprochen, dass er dem Jungen gern eine Wohnung anbieten würde, aber dass er gern die Miete direkt vom Amt bekäme. Das Amt hat dem auch tatsächlich zugestimmt und die Miete überwiesen.
Bis zu dem Tag an dem das Amt Probleme mit dem jungen Herrn hatte und ihm die Bezüge strich. Da kam zeitgleich dann auch keine Mietzahlung mehr. Der Mieter ist dann sang- und klanglos verschwunden. Wenigstens hat er aber sein Gerümpel mitgenommen und die Wohnung leer hinterlassen.
Es kommt immer auf die Länge der Arbeitslosenzeit dabei an. Beim Arbeitslosengeld 1 gibt es in der Regel keine Probleme, denn es handelt sich um eine reine Versicherungsleistung. Die betroffene Person hat ja dafür seine Beiträge im Vorfeld geleistet. Beim Arbeitslosengeld 2 sieht die Sache schon einmal ganz anders aus, denn es handelt sich dabei um Sozialleistungen.
Eine sogenannte absolute Sicherheit gibt es nur bei arbeitslosen Mietern, die aus gesundheitlichen Gründen ohne Arbeit sind. Hier greift die Grundsicherung und auch beispielsweise eine befristete Rente. Diese Einkünfte sind dann für eine gewisse Zeit als sicher zu betrachten.
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