Bußgeldbescheid und Zahlungsaufforderung aus Frankreich

vom 19.12.2014, 15:44 Uhr

Heute kam mir ein Bußgeldbescheid und Zahlungsaufforderung aus Frankreich ins Haus geflattert und da habe ich nicht schlecht gestaunt. Wegen 3kmh Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn (133 statt der erlaubten 130kmh) werden da jetzt schon ziemlich heftige Bußgelder von 45,-€ ausgelobt.

Habt ihr auch schon Bußgeldbescheide aus Frankreich bekommen oder wie würdet ihr ansonsten darauf reagieren? Lieber sofort bezahlen, erst einmal in Widerspruch gehen, gar nichts tun, an die Rechtsschutz weiterleiten - was würdet ihr machen?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe hier eine Seite im Netz gefunden, die für dich vielleicht interessant sein wird. klick. Dort wird alles genau erklärt, wie es zu dem Bußgeld kommt und wie man dagegen Widerspruch einlegen.

Bei 3 km/h ist es wirklich krass so ein hohes Bußgeld zu fordern und ich denke, dass ich das mal einem Anwalt zeigen würde und mal nachfragen würde, wie man nun weiter vor geht. Das würde ich aber auch nur im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung machen, weil sich die Kosten sonst wohl kaum lohnen werden für 45 Euro.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Bei 3 km/h ist es wirklich krass so ein hohes Bußgeld zu fordern und ich denke, dass ich das mal einem Anwalt zeigen würde und mal nachfragen würde, wie man nun weiter vor geht.

Am einfachsten ist es nicht zum Anwalt zu gehen und die 45 Euro zu bezahlen. Da du ja selber auf der Seite warst, hast du ja gelesen, dass dies ein völlig normales Bußgeld für Frankreich ist und dazu noch die rabattierte Variante. Das eigentliche Bußgeld beträgt ja 68 Euro und die 45 Euro gelten nur, wenn man innerhalb von 2 Wochen bezahlt.

Wenn man nicht zahlt, dann wird eben in Deutschland vollstreckt. Grundsätzlich dürfen alle Forderungen, die 70 Euro überschreiten in Deutschland nach deutschem Recht von deutschen Behörden für die Franzosen vollstreckt werden. Da werden aber Verfahrenskosten eingerechnet, sodass diese Summe wohl immer überschritten wird.

Die einzige Möglichkeit ist also nachzuweisen, dass man nicht zu schnell war. Die Höhe der Geschwindigkeit ist egal, da die Franzosen gröber staffeln als wir. Da geht die erste Stufe der Überschreitung eben von 1 bis 20 km/h erhöhte Geschwindigkeit und wird mit besagten 68 Euro (beziehungsweise 45 bei zügiger Zahlung) bestraft. Wenn man also wirklich zu schnell gefahren ist, dann wäre es das klügste einfach schnell zu bezahlen um noch günstig davon zu kommen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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