Verkäuferin zerstört durch Unachtsamkeit ec-Karte

vom 05.01.2013, 22:48 Uhr

Dass Magnete den Magnetstreifen auf ec-Karten zerstören können und sie damit ziemlich unbrauchbar machen, weiß eigentlich jeder. Und gerade Verkäuferinnen mit magnetischen Warensicherungsgeräten sollte dies bewusst sein. Zugleich weiß ich aber auch, dass man im Verkauf, sofern man nicht gerade an einer Discounter- oder Supermarktkasse sitzt, nebenbei schonmal anderes macht, als sich voll und ganz auf die ec-Karte der Kunden zu konzentrieren. Es kommen vielleicht Kunden mit Zwischenfragen von der Seite, man muss die Bons einzeln drucken oder der Kunde äußert während der Bezahlung noch Wünsche.

So ähnlich erging es auch Frau T kürzlich. Sie hatte die Verkäuferin im Vorfeld etwas gefragt und während Frau T bezahlte, wollte die Verkäuferin nochmal bei einer Kollegin nachfragen. Dabei bzw. beim Einpacken hatte sie scheinbar die ec-Karte von Frau T in der Hand und kam damit dem magnetischem Entsicherungsgerät zu nahe. In dem Geschäft funktionierte die Zahlung per ec-Karte noch. Frau T hatte definitiv zwischenzeitlich keinen Kontakt zu magnetischen Dingen und am Geldautomaten kurze Zeit später konnte die Karte nicht mehr gelesen werden.

Dadurch war eine Bargeldabhebung erst einmal nicht möglich, ebenso waren weitere Kartenzahlungen mit dieser Karte ausgeschlossen. Zusätzlich zu der Gebühr für eine neue Karte, kommen also diese Unannehmlichkeiten hinzu. Kann man deshalb vom Laden eine Art Schadensersatz verlangen? Vermutlich nicht, da davon auszugehen ist, dass es schwer sein dürfte, dies der Kassiererin nachzuweisen. Trotzdem findet Frau T es sehr ärgerlich und überlegt nochmal in dem Laden vorbeizugehen.

Ist euch ähnliches schonmal passiert? Wie würdet ihr reagieren? Würdet ihr die Verkäuferin darauf ansprechen oder euch an den Filialleiter wenden? Oder die Sache einfach auf sich beruhen lassen? Frau T plant nicht die Kassiererin oder das Geschäft nun zu verklagen und wünscht auch keine Rechtsberatung diesbezüglich, sondern denkt lediglich darüber nach, die Verkäuferin bzw. das Geschäft auf diesen Fehler aufmerksam zu machen, um anderen Kunden eine solch ärgerliche Situation zu ersparen.

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» Trisa » Beiträge: 3212 » Talkpoints: 75,82 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also verklagen würde ich das Geschäft auf keinen Fall, das wäre mir persönlich zu viel Arbeit und zu viel Aufwand. Ganz auf mir beruhen würde ich die Sache jedoch nicht. Und mir ist es tatsächlich schon einmal passiert. Ich habe mir Kleidung gekauft und habe diese mit meiner Ec Karte gezahlt. Die Verkäuferin zog die Karte durch, legte Sie auf den Tisch und schob Sie mir zurück. Mein Herz blieb mir fast stehen weil ich wusste das die Karte dadurch sofort hinüber war.

Ich wies die Verkäuferin darauf hin das Sie mir nun meine Karte kaputt gemacht hat und Sie holte mir daraufhin den Geschäftsführer. Der wollte natürlich erst einen Beweis das die Karte tatsächlich kaputt war. Daraufhin zog er nochmal ein paar Socken durch das ich daraufhin mit der Karte bezahlen wollte, was natürlich nicht mehr ging. Das war für Ihn Beweis genug und er erstattete mir einen Betrag meines Einkaufs zurück. Das fand ich in Ordnung, schließlich muss ich die neue Karte ja auch bezahlen. Anders hätte man es ja wahrscheinlich eh nicht Regeln können, zumindest nicht so unkompliziert.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


So etwas ist mir zum Glück noch nicht passiert. Wenn es so ist, wie meine Vorrednerin schrieb, dass man es sofort in dem Geschäft noch bemerkt, dass die Karte zerstört wurde, dann würde ich natürlich auch direkt handeln und auf einen Ausgleich für meine Arbeit und die Kosten pochen, die ich dann damit habe, eine neue Karte zu beantragen. Aber im Nachhinein würde ich nichts mehr machen. Es dürfte einfach nicht möglich sein, es der Verkäuferin zu beweisen, dass sie es war, die durch ihre Unachtsamkeit die Karte zerstört hat.

Darum würde ich in dem Laden auch keinen Aufstand veranstalten wollen, der dann sowieso nichts mehr bringt. Nur wenn ich nochmal bei der Verkäuferin etwas kaufen würde, dann könnte ich mir einen Kommentar wahrscheinlich nicht verkneifen, wenn ich ihr meine Karte geben würde, dass sie damit vorsichtig sein soll. Vielleicht hilft das dann wenigstens, dass sie zukünftig etwas achtsamer mit den EC-Karten der Kunden umgeht.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Natürlich würde ich bei einem solchen Vorgang die Verkäuferin ansprechen und erwarten, dass das Geschäft die entstehenden Neukosten übernimmt. Hätte ich durch ein solches Manöver ohne Bargeld da gestanden, hätte ich darum gebeten, mir einen gewissen Betrag auszuzahlen gegen Quittung. Denn wenn es nach Schalterschluss oder am Wochenende war, konnte anderweitig kein Geld in bar abgeholt werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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