Kaufvertrag bei einem gebrauchten Auto automatisch Garantie?
Ist es so, dass man, wenn man einen Kaufvertrag für ein Auto tätigt, automatisch noch eine gewisse Garantie hat? Also ich spreche hier von einem privaten Verkauf von Autobesitzer zu Autobesitzer, indem ein Kaufvertrag aufgesetzt wird. Nun stellt sich hierbei die Frage, ob, wenn nun nach dem Kauf des Autos ziemlich bald etwas kaputt geht, auf dessen Mangel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde, der Verkäufer mit Hilfe des Kaufvertrages dafür haftbar gemacht werden könnte?
Oder sollte man doch lieber in jedem Fall einen Ankaufstest machen lassen? Welche Möglichkeiten gibt es, sich bei einem Privat-Autokauf vor Bauernfängereien zu schützen? Wie kommt man auch Privat zu einer gewissen Garantie, sozusagen als Absicherung?
Wenn du privat ein Auto kaufst hast du keine Garantie und im Vertrag von Privat steht auch oft drin "Gekauft ohne jegliche Gewährleistung" oder "Gekauft wie gesehen". Du kannst eine Probefahrt ausmachen und das Auto ansehen. Geht dann am nächsten Tag das Getriebe kaputt, die Bremsen quietschen, der Auspuff fällt ab oder sonst was, wirst du selber für den Schaden aufkommen müssen.
Wenn du einen gebrauchten Wagen beim Händler kaufst, ist aber meist eine Gebrauchtwagengarantie darauf. Aber auch das ist unterschiedlich, soweit ich weiß. Von Privat ist es aber nicht so. Das würde wahrscheinlich die Gerichte füllen, wenn man da auch noch Garantie gibt und keiner würde mehr privat sein Auto verkaufen, weil er mit einer Klage rechnen muss, wenn was kaputt geht oder die Verkäufer müssten teure Reparaturen zahlen, die sie durch den Verkauf umgehen wollten.
Leider gibt es keine Garantie von Privatverkäufern und diese ist meiner Ansicht nach auch nur bei Neuwagen wirklich sinnvoll. Normalerweise sollte eine Probefahrt mit einem kundigen Bekannten allerdings ausreichen, um sich entsprechend abzusichern.
Nein bei einem kauf von Privat gibt es weder eine Gewährleistung noch eine Garantie. Um sich abzusichern kann man bei der Probefahrt das Fahrzeug von einem Fachmann wie dem TÜV begutachten lassen.
@Diamante: Bitte unterlasse es in Zukunft hier mit deinem Halbwissen falsche Informationen zu verbreiten. Ein Händler gibt meist keine Gebrauchtwagengarantie auf seine Fahrzeuge, da dies eine freiwillige Leistung ist die auch extra bezahlt werden muss. Er muss lediglich eine Gewährleistung für ein Jahr geben. In den ersten sechs Monaten muss er dann beweisen das ein Mangel nicht bei Kauf auftrat die nächsten 6 Monate der Käufer.
Im übrigen gilt es auch beim Händlerkauf aufzupassen, denn oft steht ein Fahrzeug zwar beim Händler hat aber im Angebot den kleinen Text „Verkauf im Kundenauftrag“ stehen. In diesem Fall handelt es sich wieder um einen Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistung da der Händler nur als Vermittler für eine Privatperson auftritt. Das einzige was hier noch möglich wäre ist das der vermittelnde Händler eine Gebrauchtwagengarantie anbietet die man zusätzlich abschließen kann.
Die Frage ob eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll ist liegt an vielen Faktoren. Hierfür sind zum einen die Garantiebedingung und die Laufleistung des Fahrzeugs ausschlaggebend.
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