Drängeln im Straßenverkehr kann schnell zur Nötigung werden
Wir wissen es ja schon länger, dass wer auf der Autobahn oder Landstraße dicht auffährt, dazu hupt, den Blinker links setzt und alles mit der Lichthupe unterstreicht, schnell eine Anzeige wegen Nötigung am Hals haben kann. Das Gleiche gilt jetzt auch im Stadtverkehr, laut der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe.
Ausgelöst wurde diese Entscheidung durch einen Kölner Autofahrer, der innerorts wegen versuchter Nötigung aufgrund zu dichtem Auffahrens und (Licht-)Hupens zu 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurde und dagegen klagte.
Jedoch gibt es laut den Karlsruher Richtern verschiedene Faktoren, an denen man dies festmachen könnte, z. B. wie lange und wie dicht aufgefahren wurde, wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit, wie die allgemeine Verkehrssituation war und ob der Täter während des dichten Auffahrens die Hupe oder Lichthupe betätigte. Falls dies vom möglichen Genötigten als physisch empfunden wird und daraus Angstreaktionen resultieren sollten, kann dies aufgrund des empfundenen Zwanges als Nötigung geahndet werden.
Jedoch entschieden die Richter ebenfalls, dass man Rücksicht auf die niedrigen Geschwindigkeiten im städtischen oder innerörtlichen Verkehr nehmen müsse, um so noch eine Prüfbarkeit zwischen Nötigung und einer bloßen Verletzung des Sicherheitsabstandes zu garantieren.
Zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffahren, das habe ich eigentlich noch nie gemacht. Auch Lichthupe oder normale Hupe finde ich schon etwas nötigend. Was ich jedoch schon gemacht habe und auch zugegebenermaßen immer noch mache, ist das ich auch ab und zu mal den Blinker setze. Gerade wenn manche Fahrzeugführer regelrecht provokativ ewige Zeit die Überholspur blockieren. Deswegen angezeigt hat mich deswegen aber bisher noch niemand.
Lichthupe finde ich nun nicht unbedingt nötigend. Schlimmer finde ich, wenn der Andere einem regelrecht in den Kofferraum kriecht und dann ständig aufblinkt und dann noch blendet. Die Lichthupe musste ich heute zum Beispiel nutzen, weil eine Autofahrerin auf der Autobahn auf der Überholspur mit genau 40 km/h gekrochen ist und erst als ich zweimal aufgeblinkt habe, Platz gemacht hat. Ich habe aber auch schon Drängler angezeigt, weil sie mich mit in Gefahr gebracht haben, zum Beispiel rechts überholen wollten, als ich gerade Platz machen wollte.
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