Krankenschein nicht bei der Versicherung eingereicht
Wer krank ist, bekommt als Kassenpatient einer gesetzlichen Krankenkasse immer zwei Exemplare des Krankenscheins in der Praxis ausgestellt, dabei handelt es sich um einen Schein für die Krankenkasse und einen zur Vorlage beim Arbeitgeber (oder alternativ in der Schule, Uni oder beim Arbeitsamt).
Um keine Probleme zu bekommen, reicht man das eine Exemplar natürlich fristgerecht beim Geldgeber ein, schließlich möchte man auch weiterhin sein Gehalt beziehen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber darum soll es in diesem Thread nicht gehen. Meine Frage bezieht sich auf die Einreichung bei der Versicherung.
Dieser muss der Krankenschein vorgelegt werden und bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust. Ist dies so einfach möglich? Kommt es in der Praxis häufig vor? Und was ist mit jenen Fällen, wo es gar nicht ums Krankengeld geht, weil es sich nur um eine kurze Arbeitsunfähigkeit handelt. Sind auch dabei Konsequenzen durch die Krankenkasse möglich?
Reicht ihr eure Krankenscheine immer sofort bei der Krankenkasse ein? Seid ihr schonmal verwarnt worden, weil ihr es nicht gemacht habt? Oder gibt es gar Strafen oder den Ausschluss, wenn es versäumt wird? Sofern kein Krankenschein bei der Krankenkasse eingeht, wird man von dieser dann informiert? Gerade wenn man die Krankmeldung auf dem Postwege verschickt, kann diese schließlich immer auch verloren gehen und eine Empfangsbestätigung bekommt man von den Krankenkassen in der Regel nicht, oder?
Mein Mann und auch ich haben noch nie den Abschnitt vom Arzt mitbekommen, der für die Krankenkasse ist. Das macht der Arzt, der den Patienten krank schreibt. Egal von welchem Arzt ich oder mein Mann bereits krank geschrieben wurden, wir haben immer nur den Abschnitt für den Arbeitgeber mitbekommen. So haben die Patienten keine Schuld, wenn der Abschnitt also nicht bei der Krankenkasse ankommt. Bisher hatten wir auch noch keine Probleme, dass angeblich was nicht angekommen ist.
Ich habe noch nie einen Krankenschein bei der Krankenkasse eingereicht, war aber auch noch nie länger als ein paar Tage krank, die ja vom Arbeitgeber bezahlt werden. Ich denke, dass sich die Krankenkasse meldet, wenn sie Krankengeld bezahlen muss und Unterlagen, falls nötig anfordert. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, den Schein bei der Kasse einzureichen, weiß auch gar nicht mehr, ob ich zwei Scheine bekommen habe. Es ist schon vier Jahre her, dass ich wegen Krankheit einmal gefehlt habe.
Ich vergesse meistens diesen Schein der Krankenkasse zu zu schicken. Eigentlich habe ich es immer vor, aber dann gerät er in Vergessenheit, weil er meiner Meinung nach nicht so wichtig ist wie der Schein für den Arbeitgeber. Ich wurde deswegen auch noch nie angeschrieben oder mit irgendwelchen Strafen bedroht. Ich denke mal das die Krankenkasse sowieso weiß, wann man krank war und warum soll man diesen Schein dann noch einreichen?
Da meine Krankenkasse in einem anderen Bundesland den Sitz hat, als dort, wo meine Ärztin, die mich überwiegend für kurze Zeit arbeitsunfähig erklärt, erhalte ich ebenfalls beide Bescheinigungen für die Arbeitsunfähigkeit. In der Praxis wurde mir daher ja auch schon angeraten, zu der Krankenkasse zu wechseln, die hier regional vertreten ist. Dann würden sie auch selbst die Bescheinigung dorthin übersenden und so bleibt es doch bei mir.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich dies noch nicht getan habe, also die entsprechenden Bescheinigungen weiterzuleiten. Ich bin auch noch nie in der Lage gewesen, Krankengeld zu beantragen. Natürlich wäre ich absolut auf der sichersten Seite, aber irgendwie denke ich immer, dass ich derzeit nicht in die Verlegenheit komme, Krankengeld zu beziehen. Bei Krankheiten, deren Verlauf unbekannt ist, und wo auch nicht feststeht, ob ich nach wenigen Tagen wieder arbeitsfähig bin, sehe ich es schon anders, aber das war in den vergangenen Jahren nicht der Fall gewesen, da es sich bei mir eher um normale Krankheiten handelt, die nach relativ kurzer Zeit wieder ausgestanden waren. Mich hat diesbezüglich auch noch nie jemand angeschrieben.
Bestraft genug wäre man ja damit schon, wenn man eine solche Bescheinigung verspätet einreicht und man dann eben kein Anspruch auf Krankengeld hat. Damit muss man rechnen. Ich glaube aber nicht, ohne es eben zu wissen, dass daraufhin noch eine weitere Strafe erfolgt.
Eine Empfangsbestätigung würde man ja vermutlich nur dann erhalten, wenn man entweder direkt darum bittet, den Erhalt zu quittieren oder wenn man diese per Einschreiben und Rückschein automatisch einfordert. Aber dann hat man wiederum mehr Kosten, die man meines Wissens nach nicht geltend machen kann.
Ich vergesse es gerne mal, den Abschnitt für die Krankenkasse abzuschicken. Irgendwann finde ich diese Abschnitte dann wieder und dann bekommt die Krankenkasse halt eine komplette Fuhre an Bescheinigungen, die sich teilweise auf zwei Jahre Rückstand beziehen können. Es gab bisher nie Probleme, wahrscheinlich wird es dann im System nachgetragen und gut ist. Ich habe jedenfalls noch nie eine Abmahnung erhalten, aber ich achte mittlerweile schon noch darauf, dass der Schein endlich pünktlich bei der Kasse ist und versuche es nicht mehr zu vergessen.
Probleme mit der Kasse gibt es nur, wenn die auch das Krankengeld bezahlen soll. Dann müssen die Scheine alle fristgerecht vorliegen. Das gilt auch für die Folgebescheinigungen, wenn die Kasse bereits leistet.
Die Kassen stellen sich gerne mal an und ganz so im Unrecht sind sie auch nicht. Für eine Krankheit gibt es innerhalb von drei Jahren nur für maximal 78 Wochen Krankengeld. Daher werden dann eben fehlende Bescheinigungen schnell zu einem Problem.
Aber so lange man nur wegen einer Erkältung oder ähnlicher Kleinigkeiten für wenige Tage arbeitsunfähig erklärt wird, machen fehlende Bescheinigungen nichts aus. Da melden sich die Kassen auch nicht.
Wenn ich krank geschrieben werde, behalte ich beide Scheine. Denn ich bekomme im Fall der Fälle auch kein Krankengeld, weil das einen enormen Zusatzbeitrag kosten würde, der sich nicht lohnt. Würde man mich wegen einem gebrochenen Fuß krank schreiben, könnte ich ja trotzdem noch arbeiten. Ich persönlich brauche den Schein nur, um bei Bedarf an anderer Stelle nachzuweisen, dass ich halt arbeitsunfähig bin.
Bei meinem Mann ist es so, dass im Krankheitsfall ein Kollege mal einen kleinen Umweg fährt und den Schein für den Arbeitgeber abholt. Allerdings reicht dem Arbeitgeber auch die telefonische Meldung für die weitere Planung der Arbeiten. Kommt der Krankenschein dann erst eine Woche später zu den Unterlagen ist das dort auch nicht weiter schlimm.
Die Krankenkasse bekommt den Nachweis dann, wenn wir dort in der Nähe sind. Denn solange die kein Krankengeld zahlen müssen, ist das ja weniger wichtig, wann der Schein dort ankommt. Als mein Mann vor zwei Jahren allerdings Krankengeld bekam, haben wir den Schein immer gleich abgegeben, wenn er vom Arzt kam.
Wenn du selbstständig bist, Punktedieb, dann kostet die Lösung mit dem gesetzlichen Krankengeld doch kaum mehr. Der Beitrag steigt dann gerade mal um 0,6 Prozent an. Findest du das so teuer?
Die Wahltarife für Selbstständige sind natürlich von den Beiträgen her happig. Aber als Selbstständiger auf das gesetzliche Krankengeld zu verzichten, das lohnt sich nicht wirklich. Das gibt es schließlich zum Schnäppchenpreis.
Dann haben sich die Beiträge aber sehr verändert. Denn mein letzter Stand sah wesentlich teurer aus, als das was ich jetzt nachgelesen habe. Da hätte ich neben der freiwilligen Krankenversicherung noch rund 160 Euro extra zahlen müssen. Wobei eben bei mir auch Einnahmen generiert werden ohne das ich was tun muss. Von daher kann ich mir halt auch diesen Mehrbeitrag wirklich sparen. Was aber nicht das Thema ist.
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