Dauer der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
So man eine Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen und auch gezahlt bekommt, ist das ja vielleicht schon mal ein positiver Aspekt. Mich würde in diesem Zusammenhang nur mal interessieren wie lange eine Berufsunfähigkeitsrente denn eigentlich bezahlt wird. Gilt diese Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bis zum Eintritt in die Altersrente fort oder welche Regelungen greifen denn da?
In der Regel wird erstmal nur für ein Jahr gezahlt und dann wird neu geprüft. Bei der zweiten Prüfung kann dann unter Umständen, wenn sich keine Veränderung des Zustandes ergibt auch schon ein Umwandlung in eine Rente auf Dauer erfolgen, es kann aber auch zunächst nur eine Bewilligung für weitere ein bis zwei Jahre erfolgen.
Wobei hier aber auch dazu gesagt werden muss, dass die Beeinträchtigung in gleichem Maße erhalten bleiben muss für eine unveränderte Rentenhöhe. Das heißt nicht, dass die Behinderung gleich bleiben muss, sondern die daraus resultierende Beeinträchtigung. Gewöhnungseffekte wirken sich hier für die Rentner negativ auf seine Rentenhöhe aus.
Man kann auch selber Nachprüfungen beantragen, so kann es auch vorkommen, dass 20 oder 30 Jahre nach Unfallereignis neu geprüft wird, wenn es auf Seiten des Versicherten oder des Versicherers den Verdacht gibt, dass sich etwas an den Beeinträchtigung geändert hat.
Ich kenne die Erstbewilligung bis zu zwei Jahre. Das kommt wohl darauf an, um welche Beeinträchtigung es geht. Denn Erfahrungswerte sind mit Sicherheit vorhanden, wo man vorher weiß, dass ich innerhalb eines Jahres kaum etwas verändert. Aber selbst danach muss es keine unbefristete Bewilligung geben. Es liegt im Ermessen der Rentenversicherung ob man regelmäßig überprüft, ob sich was verbessert oder ob man nach einem Zeitraum X ohne Veränderung davon ausgehen muss, dass der Zustand so bleiben wird.
Was verstehst du unter einer Berufsunfähigkeitsrente? Ist damit die private Berufsunfähigkeit gemeint? Denn von staatlicher Seite gibt es so etwas nicht mehr, das nennt sich Erwerbsminderungsrente. Und bei dieser gibt es keine Regelung, wie lange diese bei Erstbeantragung bewilligt wird. Es kommt auf die Schwere der Erkrankung und den damit verbundenen Beeinträchtigungen an, wie lange diese Rente erstmal gezahlt wird.
Bei mir ist es so, da ich schwer erkrankt bin mit sehr hohen Einschränkungen, erhalte ich die sogenannte EU Rente bis zum Renteneintrittsalter. Aber man kann natürlich jederzeit arbeiten, wenn dies körperlich möglich ist. Mir wurde die Rente sofort bis dorthin bewilligt und nicht begrenzt. Es gibt aber Fälle, in denen dies begrenzt wird. Das kommt eben auf die Erkrankung und damit verbundene Einschränkungen an. Mancher erhält die Bewilligung für ein Jahr, andere wiederum für einen längeren Zeitraum.
Vampirin, du beschreibst hier zwei völlig verschiedene Dinge. Eine Berufsunfähigkeit ist etwas völlig anderes als eine Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderung beschreibt ja einen Zustand, dass man generell keine Tätigkeit mehr ausüben kann auf Grund einer Erkrankung, Verletzung oder Behinderung. Dies wird dann staatlich abgedeckt.
Die Berufsunfähigkeit bezieht sich aber wie der Name schon sagt nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Je nach Versicherungsumfang kann man dabei sogar wieder in anderen Berufen arbeiten gehen und trotzdem die Berufsunfähigkeitsrente beziehen. Für dein Bezug reicht es dabei eben schon aus, dass man nur seinen letzten Beruf nicht mehr ausüben kann. Gezahlt werden kann dies dabei von gesetzlichen Unfallversicherungen bei Arbeitsunfällen oder von privaten Versicherungen, wenn es sich nicht um Arbeitsunfälle handelt.
Klehmchen, den Begriff der Berufsunfähigkeit, den gibt es bei der Rentenversicherung in der Form nicht mehr. Für alle Menschen, die ab 1961 geboren sind, gibt es nur noch Erwerbsminderungsrenten. Dazu kannst du dich gern bei der Rentenversicherung erkundigen. Wer eine Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung möchte, muss sich privat absichern.
Die Erwerbsminderung beschreibt eben nicht den Zustand, bei dem man generell keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Sondern der Begriff der Erwerbsminderung bedeutet, dass man eine gewisse Zahl an Stunden nicht mehr leisten kann, um für den Rentenversicherungsträger als arbeitsfähig zu gelten. Ich bin nicht berufsunfähig, sondern lediglich erwerbsgemindert. Und das gilt für jeden, egal ob diese Person erkrankt, verletzt oder behindert ist. Man erhält eine Erwerbsminderung wenn die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer eine Berufsunfähigkeitszahlung vom Staat erwartet, liegt leider falsch. So etwas muss man privat absichern, was übrigens empfehlenswert ist, da diese Versicherungen häufig die Lücke auffüllen, die fehlt, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Aber das ist ein anderes Thema.
Vampirin hat geschrieben:Klehmchen, den Begriff der Berufsunfähigkeit, den gibt es bei der Rentenversicherung in der Form nicht mehr.
Was ja nun auch niemand behauptet hat. Dennoch geht der Thread eben um das Thema Berufsunfähigkeitsrente, die es ja sehr wohl noch gibt. Dass diese nicht vom Staat gezahlt wird, ist wohl den meisten klar und hier auch ausführlich besprochen. Du hast eben lediglich das Thema Erwerbsminderungsrente gebracht und ich wollte hier nochmal eine ganz klare Abgrenzung dazu bringen.
Genauso ist eben die Erwerbsminderung eine generelle Minderung und bezieht sich auf eine Tätigkeit, die zum Einkommenserwerb dient, ist dabei aber eben Berufsunabhängig. Sobald du eine bestimmte Stundenzahl nicht mehr arbeiten kannst, bist du erwerbsunfähig. Kannst du aber zum Beispiel nur als Maurer nicht mehr auf den Bau gehen, aber zum Beispiel noch problemlos 8 Stunden am Tag im Büro sitzen, dann bist du eben nicht erwerbsunfähig und bekommst dementsprechend auch kein Geld.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung handelt da eben anders. Hier zählt nur, ob du eine Tätigkeit in deinem versicherten Beruf ausüben kannst und das ist unabhängig davon ob privat abgeschlossen oder über deinen Arbeitgeber. Wobei gesetzliche Einrichtungen wie Unfallkasse oder Berufsgenossenschaften nur bei Arbeitsunfällen zahlen, die private Berufsunfähigkeitsversicherung aber durchaus auch bei privat eingehandelten Schäden. Man muss sich somit nicht zwingend privat versichern um einen Anspruch zu erhalten. Aber dann muss man eben durch einen Arbeitsunfall berufsunfähig werden. Empfehlenswert ist es trotzdem.
Daraus ergibt sich auch, dass die Berufsunfähigkeit eigentlich sinnbildlich eine Vorstufe zur Erwerbsminderung ist, also gesundheitlich eher das kleinere Übel. Für eine Erwerbsminderung muss man schon deutlich kränker sein.
Die Dauer einer Berufsunfähigkeitsrente sollte bis zum gesetzlichen Rentenbeginn ankoppeln. Zwar sind dann die Beiträge für die Versicherung sehr hoch, doch der Versicherungsschutz ist in diesen Fall sehr gut. Sicherlich kann der Verbraucher auch kürzere Zeiten mit dem Versicherer vereinbaren, doch muss er dann auch in Kauf nehmen, dass die Zahlung mit 50 oder 60 von der Versicherung eingestellt werden. Dann hat der Nutzer nur noch die Möglichkeit das Jobcenter aufzusuchen.
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