Gehört das Jugendstrafrecht in Deutschland reformiert?

vom 02.12.2014, 10:08 Uhr

Kinder ab 14 Jahre können in Deutschland erst strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aber die Straftäter werden immer jünger. Schon 11, 12 oder 13 jährige Kinder werden bei Ladendiebstählen erwischt oder begehen eine Körperverletzung. Oftmals angestachelt von den älteren Jugendlichen, aber sie begehen die Straftat dann selber.

Anders herum ist es dann auch noch so, dass 19, 20 und auch 21 jährige Erwachsene nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil sie noch nicht reif genug sind. Wenn sie reif genug waren eine Straftat zu begehen, warum müssen sie dann als Jugendliche abgehandelt werden? Wenn ein 20 jähriger Mensch jemanden zusammenschläft und dann nach Jugendstrafrecht einen Wochenendarrest bekommt, halte ich es für nicht angebracht und auch Sozialstunden sind da fehl am Platze und ich denke, dass man da auch als Erwachsener urteilen soll. Denn sonst wollen alle als erwachsen gelten, wenn sie 18 Jahre alt und volljährig geworden sind.

Denkt ihr, dass das Jugendstrafrecht in Deutschland reformiert werden sollte? Was würdet ihr im Jugendstrafrecht ändern? Oder findet ihr es gut wie es ist? Denkt ihr, dass ein 13 jähriger Mensch, der einen anderen Menschen krankenhausreif schlägt straffrei ausgehen sollte während ein 20 jähriger Mensch, der einen anderen Menschen ins Koma prügelt nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wird?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eigentlich gehört das Jugendstrafrecht wirklich mal überarbeitet, ich weiß nicht, wann es zum letzten Mal reformiert wurde, aber Fakt ist, dass die Jugendlichen heutzutage geistig reifer sind, als unsere Generation es im selben Alter gewesen ist. Schuld sind die Medien, die Umwelt, sicher auch Zusätze in den Lebensmitteln, die die jungen Körper schneller reifen lassen.

Ein ganz großer Punkt ist eben der, dass so mancher Teenie unterhalb der Grenze zur Straffälligkeit, sprich unter 14 Jahren, Straftaten im Namen älterer Jugendlicher begeht, von ihnen dazu ermutigt, ermuntert oder aufgestachelt wird. Eben genau aus dem Grunde der Strafunmündigkeit. Erschreckend ist aber auch die gestiegene Anzahl von Straftaten, die wohl aus eigenem Antrieb geschehen, weil so mancher Jugendliche offenbar die überschäumenden Hormone nicht mehr im Zaum halten kann.

Ob man das Jugendstrafrecht grundsätzlich neu formulieren müsste, kann ich in Ermangelung genauerer Kenntnisse nicht beurteilen, dennoch müsste es individueller angwandt werden, soviel ist sicher. Viele ruhen sich auf seiner recht weitreichenden Anwendbarkeit aus und stellen den Teufel an, weil "ja noch nicht viel passiert".

Gerade bei Jugendlichen zwischen 16 und 25 müsste sehr viel individueller entschieden werden. So mancher 18-Jährige weiß ganz genau, was er tut, und so sollte er auch bestraft werden. Das Ruhekissen des Jugendstrafrechts darf dann nicht zur Anwendung kommen, ein jeder müsste nach seinem geistigen Zustand bestraft werden. Nicht nur "nach oben offen" (alterstechnisch gesehen), sondern auch nach "unten" weiter ausdehnbar.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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