Erstattung der Bearbeitungsgebühren des Kredits
Ich hatte im Dezember 2012 eine Umschuldung gemacht. Dabei hatte ich meinen Kredit von einem Kreditunternehmen zu einer anderen Bank umgeschuldet. Laut einem Gerichtsurteil diesen Jahres ist es den Banken ja nun nicht erlaubt Bearbeitungsgebühren zu verlangen, da es sich hierbei nicht um eine Leistung für den Kreditnehmer handelt sondern um die eigene Absicherung der Bank.
Im Internet hatte ich einen Bericht gelesen, dass man seine Bearbeitungsgebühren zurück fordern kann und soll. Schriftlich hatte ich dies nun bei meiner Bank beantragt, in diesem Schreiben setzte ich der Bank eine Frist von 3 Wochen für die Rückzahlung.
Gestern erhielt ich dann eine Rückantwort in der mir mitgeteilt wird, dass die Bank so viele Anfragen bzgl. der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr erhalten hat und eine Prüfung bis ins Jahr 2015 dauern kann.
Ist dies so in Ordnung? Würdet ihr jetzt noch warten oder der Bank eventuell schriftlich mitteilen, dass auch für diese zusätzliche Wartezeit Zinsen anfallen werden, die euch schließlich zustehen werden?
Nein, wenn du bis Anfang 2015 wartest, ohne etwas zu unternehmen verfällt dein Anspruch. Natürlich kann deine Bank trotzdem zahlen - sie muss es aber nicht mehr. Deshalb raten alle, dann einen Mahnbescheid zu erwirken, da nur dieser die Verjährung verhindert.
Wichtig bei der Verjährung ist, dass du deinen Anspruch gerichtlich geltend machst, und das bis zum 31.12.2014. Natürlich versuchen dich die Kreditinstitute so lange hinzuhalten, damit du nichts mehr machen kannst.
Ich stand auch vor der Wahl, ob ich eine Klage einreiche, aber mir war das Kostenrisiko zu hoch. Wenn die Bank gewinnt, dann muss ich schließlich deren Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, auch wenn ich für mich selbst Prozesskostenhilfe beantragen würde.
Ich würde darauf bestehen das die Bank dir das Geld noch dieses Jahr zurückerstattet. Andernfalls könntest du deinen Anspruch verlieren. Die Floskel das die Prüfung bis 2015 dauern kann macht mich dabei etwas stutzig.
Da kann es dir nämlich passieren das Sie dir nächstes Jahr schreiben das die Prüfung ergeben hat das du keinen Anspruch mehr hast, Fristen verjährt sind etc. Falls Sie dir auf Biegen und Brechen dieses Jahr nichts mehr zurück zahlen wollen würde ich mir zumindest eine schriftliche Zusage geben lassen das du den Betrag definitiv zurück bekommst.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1077mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1129mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1499mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1116mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich? 2300mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: winny2311 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Ist Sprühwachs für die Haare schädlich?