Andere Betroffene von falschen Behördenentscheidungen finden

vom 20.11.2014, 16:24 Uhr

Frau A ist auf der Suche nach Gleichgesinnten, bzw. anderen Betroffenen der Beratungsleistung einer Behörde. Sie suchte vor zehn Jahren eine Schuldenberatungsstelle auf, die direkt mit dem Amt für Prävention von Wohnungslosigkeit zusammen arbeitete. Ansprechpartner war für sie von Anfang an, ein Sachbearbeiter der Behörde. Sie verließ sich auf seine mündlich gemachten Aussagen- zumal sie ja dort war um sich helfen zu lassen und die Stadt diese Möglichkeit in Zusammenarbeit mit einer Kirche anbietet.

Frau A wurde durchaus zufriedenstellend beraten und ihr wurden weitere Anlaufstellen genannt, bzw. Schritte die sie durchführen soll. Andere Angelegenheiten wurden direkt durch Briefe an Stromversorger, Wohnungsgsellschaft, Gericht verfasst und Frau A mitgegeben oder dorthin versandt. Frau A bekam die Zusage, dass Mietschulden übernommen werden, ihr vom Staat geschenkt werden- so wurde es ausgedrückt.

Aufgrund ihrer persönlichen Situation in der sie damals war, legte sie keinen Widerspruch gegen den Bescheid ein, in dem damals etwas von einem Rückzahlungsbescheid stand. Sie hatte Angst, dass das Geld dann doch nicht gezahlt wird an die Wohnungsgesellschaft, die bereits mit Kündigung drohte. Frau A hörte danach als sich die Probleme gelöst hatten nichts mehr von dieser Behörde. Sie ging davon aus, dass der Fall erledigt ist. Überhaupt ist es unüblich, dass solche Leistungen als Darlehen rausgehen, sie hat herausgefunden, dass das in den meisten Orten anders ist.

Ebenso unüblich ist es, dass die Behörde nach dem ersten Bescheid fast vier Jahre wartet. Frau A fand deshalb auch nur wenige dazu im Internet. In den sehr wenigen Schilderungen klang alles sehr nach ihrer Situation, es werden jedoch keine Orte erwähnt. Zudem sind viele Foreneinträge schon älter oder die Nutzer nicht mehr angemeldet.

Frau A möchte dennoch gerne herausfinden, ob eine solche Handhabung lediglich in wenigen Orten vorkommt. Ob es andere Betroffene gibt, die ebenso Jahre später unter der falschen Beratung dieser Behörde leiden müssen, indem sie vierstellige Rückzahlungsforderung zur sofortigen Zahlung erhalten. Frau A kann zwar nun in Raten zahlen, doch auch diese betragen 100 Euro und waren von ihr gar nicht geplant.

Frau A weiß zudem, dass die Beratungen dort immer noch genauso von dem gleichen Mitarbeiter durchgeführt werden. Sie sieht darin eine Gefahr für andere, die die Hilfe nutzen und Jahre später für sie überraschend eine sehr hohe Forderung zahlen müssen. Es werden dort fast nur Arbeitslose, Straffällige auf Bewährung, Ausländer, Obdachlose, Drogensüchtige etc. beraten, die sicherlich ebenso geschockt wären wie Frau A, wenn sie viele Jahre später von ihrer Vergangenheit eingeholt werden. Doch wie kann Frau A herausfinden, ob ihre Theorie stimmt? Wie kann sie nach anderen Betroffenen suchen?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Frau A kann sich in dem Fall wohl am besten von einem Rechtsanwalt vor Ort beraten lassen. Bei einem normalen Anwalt kann man auch als Mensch ohne Einkommen auf Staatskosten beraten werden, wenn man die Mittellosigkeit nachweist. Manchmal bieten auch Gerichte direkt Sprechstunden kostenlos für Bürger zu solchen Zwecken an. Danach würde ich mich an Stelle von Frau A mal umsehen.

Alternativ könnte Frau A vielleicht auch in einer Verbraucherzentrale um Rat bitten. Entweder wissen die dort schon Bescheid, weil Frau A vermutlich nicht die erste ist. Oder sie kennen einen passenden Ansprechpartner mit Fachwissen.

Letztlich ist es nämlich unwichtig, wie viele Leute in der Region schlecht beraten wurden. Wichtig ist hier, dass Frau A möglicherweise schlecht beraten wurde und nun Hilfe braucht. Und wenn es tatsächlich unrechtmäßig zuging, was ich nicht einschätzen möchte, dann sollte Frau A vermutlich auch Wege finden, um ihr Recht zu kämpfen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Frau A bezieht mittlerweile ein Einkommen, welches allerdings kaum ausreicht, um zusätzlich einen Anwalt zu zahlen. Beratungshilfe müsste sie somit laut Rückzahlungsrechner in monatlichen Raten zurückzahlen. Außerdem geht Frau A nicht unbedingt davon aus, dass es ihr Recht ist, die geforderte Summe nicht zu zahlen.

Frau A geht es vielmehr um die Art und Weise, wie das damals gelaufen ist. Es handelte sich um eine Beratung für Menschen in Not. Die Schuldenberatung erfolgt bei einer kirchlichen Einrichtung und dort kommt es oft auch zum ersten Kontakt mit dem Behördervertreter. Dieser Mann betreut Menschen, die zu ihm kommen, weil sie es nicht geschafft haben, ihre Miete, ihre Stromzahlungen und anderes notwendige rechtzeitig zu zahlen, Stundungen zu beantragen oder Lösungen mit den Vertragsparteien zu finden. Diese Menschen bekommen in ihrer Situation meistens auch keine Kredite oder haben helfende Angehörige.

Die wenigsten Leute, die sich auch bei Freunden oder Banken das Geld leihen könnten, wählen lieber den Weg über Beratungen für sozial Schwache um per zinslosem Darlehen ein paar Euro Zinsen zu sparen. Hätte der Herr vom Amt Frau A damals vorgeschlagen ein Darlehen in Anspruch zu nehmen und gesagt es wird erstmal gezahlt und zu einem unbestimmten Zeitpunkt in einigen Jahren soll sie innerhalb weniger Tage alles zurückzahlen, so hätte Frau A vielleicht abgelehnt und lieber nach Liste mit Obdachlosenheimen gefragt. Oder sich bewusst für diese Darlehensbedingungen entschieden.

Frau A hat damals von anderen Betroffenen von dieser Möglichkeit erfahren und vieles im Internet darüber gelesen. Dies deckte sich alles mit der Aussage ihres Sachbearbeiters, dass dieses Geld nicht zurück gezahlt werden muss. Und bei ihrer aktuellen Recherche findet sie sehr wenig Berichte über solches Vorgehen, was ihre Vermutung bestärkt, dass es nur von wenigen Gemeinden und Städten so praktiziert wird.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Schuldenberatungsstelle ist nicht "das Amt". Auf Aussagen der Beratungsstelle kann sich Frau A. nur verlassen, wenn sich Angaben mit den Informationen aus dem Bescheid des Amtes decken.

Leistungen zu Vermeidung von Wohnungslosigkeit werden in der Regel als Darlehen gewährt und müssen selbstverständlich zurückgezahlt werden. Irgendwo stand auch, dass Frau A. mehrere Briefe erhalten hat, aber sich in der Zwischenzeit nicht darum gekümmert hat.

Dass sich die Behörden regelmäßig kurz vor Ablauf von vier Jahren melden, liegt daran, dass sonst die Verjährung der Ansprüche eintreten würde. Frau A. sollte zusehen, dass sie ihre Schulden bezahlt und danach Ruhe hat. Warum soll die Allgemeinheit für Strom- oder Mietschulden aufkommen?

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Die Stromschulden wurden damals als Darlehen automatisch vom Leistungsbezug von Frau A abgezogen. Das wurde direkt so vereinbart und Miete wie auch Strom wurden danach automatisch direkt an Wohnungsgesellschaft und Stromkonzern gezahlt. Als Frau A Geld übrig hatte, hat sie von selbst den Rest des Stromdarlehens gezahlt.

In dieser Beratungsstelle hatte sie den Termin mit dem Herrn vom Amt, der auch später den Bescheid ausstellte. Es waren also keine Aussagen anderer Personen, wie zum Beispiel Ehrenamtlicher. Wäre es so gewesen, dann sähe die Situation durchaus anders aus.

Frau A rief nach Erhalt des Bewilligungsbescheides gleich nochmal den Herrn im Amt an, um nachzufragen, ob sie den Betrag nun doch zurückzahlen muss. Er sagte auch dabei definitiv noch einmal nein. Sie brauche sich keine Sorgen machen, er habe versprochen, dass das geschenkt ist und da kommt nichts mehr. Was dann auch fast vier Jahre der Fall war.

Und diese Kombination mit Beratungsstelle und dem Herrn vom Amt funktioniert bis heute so. Wenn man die Beratungsstelle kontaktiert und es nicht um psychische Probleme geht, sondern um finanzielles wird man an den Sachbearbeiter verwiesen und macht mit ihm einen Termin aus, der dann in dieser Beratungsstelle ist. Vermutlich weil dadurch einiges miteinander kombiniert werden kann und die Ehrenamtlichen dort auch Begleitung, Tipps, Weitervermittlung, etc. anbieten.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Auch mündliche Aussagen vom Amt sind rein gar nichts wert. Es gilt der schriftliche Bescheid. Wenn dagegen kein Widerspruch eingelegt wurde, dann bleibt es bei der Forderung.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Du kannst auch in den entsprechenden Foren wie Tacheles oder dem Erwerbslosenforum nachfragen oder dich bei den entsprechenden Beratungsstellen vor Ort erkundigen. Gerade bei Tacheles gibt es meines Wissens nach eine Datenbank mit Beratungsstellen vor Ort. Auf jeden Fall den Kopf nicht hängen lassen und der Behörde so richtig schön Paroli bieten und sich evtl. Hilfe bei Dritten suchen.

Zum eigentlichen Thema Mietrückstände heißt es in § 22 (8) SGB II:

Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.

Ich kann allerdings nicht sagen, seit wann dies nun gilt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 23.11.2014, 16:19, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Da steht allerdings im gleichen Paragrafen, dass Geldleistungen als Darlehen gewährt werden sollen. Das entspricht vollkommen dem ergangenen, schriftlichen Bescheid.

Mündliche Auskünfte sind in diesem Bereich immer vollkommen irrelevant. Für ARGE und Sozialamt gilt immer: Sich alles und jedes schriftlich geben lassen. Eigene Schreiben immer persönlich abgeben und den Eingang auf einer vorher gefertigten Kopie quittieren lassen. :whistle:

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Es spricht allerdings schon für sich, wenn 4 Jahre bis zur Rückforderung vergehen und vielleicht gibt es doch noch etwas Schriftliches darüber.

Hinterher nun wohlfeile Ratschläge zu geben ohne die damalige Situation der Betroffenen zu kennen, finde ich auch nicht gerade toll, zumal die Ämter seit ungefähr 5 Jahren auch im Krankenschein zuschlagen und man gerade in solchen Situationen nicht daran denkt, weil man anderes im Kopf hat. Hierin liegt nämlich die Crux und genau dies ist das Problem.

Daher empfehle ich auch den Gang zum Anwalt, weil dieser mit Sicherheit einen möglichen Fehler des Amtes auch schneller sehen kann und man diesem den Fall auch konkreter schildern kann. In einem Drittel der Fälle gewinnt der Kläger gegen das Amt und dies hat seine Gründe. Und wie ich immer gerne wiederhole: Nur den Kopf nicht hängen lassen und sich Hilfe und Unterstützung suchen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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