Einladung für Ausländer

vom 16.05.2006, 13:14 Uhr

Ein alter Freund aus Bosnien will zu Besuch kommen. Er sagte mir das ich ihn einladen müsste, da er sonst kein Visum erhält. Weiß hier jemand welche Angaben darin enthalten sein müssen?

» Wolf » Beiträge: 35 » Talkpoints: -0,02 »



Ich glaube da hat er soweit Recht. Ein Schulfreund von mir hatte ähnliches Glück mit einem Visum, er wollte zu seinem 18ten Geburtstag seine Verwandten aus Bulgarien mit dabei haben, und hat diese auch ausdrücklich eingeladen, da es da auch immer Probleme mit den Visa / Visum für Deutschland gab.

Das Ende vom Lied war, das die deutschen Behörden trotz Einladung und allem drum und dran kein Visum erteilen wollten, da sie ihm und seiner Familie die Absicht unterstellten, das sie nur auf diesem Wege Ausländer ins Land schleusen wollten.

Naja, als Nebenbemerkung: Er und seine in Deutschland lebenden Verwandten sind nicht gerade arm und seine Verwandten haben wenig Gründe, in Deutschland zu bleiben, da auch diese finanziell sehr gut aufgestellt sind. Wie man`s macht, macht man es falsch. :D

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Soweit ich weiß, sind die Voraussetzungen für die Visaerteilung im Ausländergesetz geregelt. Wenn es ein Besuchsvisa ist, muss man, glaube ich, eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, dass man für die Kosten des Gastes aufkommt, falls was passiert, wie z.b. Krankheit. Und man muss nachweisen, dass man auch genug Geld dafür hat.

» utofti » Beiträge: 188 » Talkpoints: 1,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



utofti hat geschrieben:Und man muss nachweisen, dass man auch genug Geld dafür hat.

Davon habe ich aber noch nichts gehört. Ich hatte mal vor Jahren auch einen Bosnier eingeladen. Was ich unterschrieben habe, war eine Bürgschaft. Eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes hatten wir glaube ich auch noch abgeschlossen.

Aber wenn ich alles ganz genau wissen wöllte, würde ich vielleicht mal das Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina kontaktieren. Die sollten sich doch am besten in Visaangelegenheiten auskennen.

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» Passport » Beiträge: 197 » Talkpoints: 44,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Mit einer Bürgschaft bestätigt man ja, dass man bereit ist etwaige Kosten zu tragen. Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht herrscht, muss eine entsprechende Versicherung vermutlich vorgewiesen werden.

Vermutlich kann man von kaum jemanden erwarten das Geld, für sämtliche möglichen Schäden die ein Mensch verursachen kann, sofort verfügbar zu haben.

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» Trisa » Beiträge: 3216 » Talkpoints: 76,90 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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