Wichtiger Geschäftstermin schützt nicht vor Fahrerflucht
Auch bei einem dringenden Geschäftstermin muss ein Autofahrer warten, der einen anderen Wagen beim Ausparken oder im Vorbeifahren beschädigt. Egal, was so dringend ist, es ist kein wichtiger Hinderungsgrund, um auf den Inhaber des Wagens zu warten. Alles andere wird als Fahrerflucht ausgelegt und kann sehr teuer und unangenehm werden.
Eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten wird empfohlen. Wenn der Fahrer des beschädigten Autos nicht erscheint, sollte man zur Polizei fahren und den Unfall melden. Das Entfernen vom Auto wird dann nicht als Fahrerflucht gewertet.
Ist euer Wagen mal beschädigt worden und niemand war weit und breit zu sehen? Hat man den Verursacher feststellen können?
Man kann auch einfach die Polizei anrufen ohne zu warten. Das habe ich mal gemacht, als ich beim Ausparken an ein anderes Auto kam. Die fahren dann zu einem, nehmen das auf und da hat man nicht so viel zeitlichen Aufwand. Bei mir war es so, dass ich nur eine Delle im Nummernschild des anderen hinterlassen habe und da meinte die Polizei, dass bei einem Schaden unter 50 EUR irgendwie keine Anzeige (oder was auch immer) gemacht wird. Die haben dann nur meine Daten aufgenommen, für den Fall, dass sich der andere bei der Polizei meldet.
Ja, leider ist unser Wagen erst vor kurzer Zeit vor unserer Haustür beschädigt worden. Die Polizei ist aber nicht mal vorbei gekommen. Wir sind hingefahren und es wurden Fotos gemacht und der Unfall mit unerlaubter Entfernung vom Unfallort wurde aufgenommen. Der Täter wurde bisher nicht ermittelt. Aber wenn er ermittelt werden würde, würde der Führerschein, laut Polizeibeamter für mindestens 9 Monate weg sein und es gibt Punkte und mindestens 400 Euro Strafe. Aber uns wurde nicht viel Hoffnung gemacht, dass man den Unfallflüchtigen ermittelt.
Ich habe bei der Polizei gefragt, wie das korrekte Verhalten wäre und der Beamte meinte, dass man entweder irgendwo schellen sollte, wenn es vor einer Haustür passiert oder direkt die Polizei anrufen sollte. Alles andere würde als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet werden. Nicht mal ein Zettel an der Windschutzscheibe ist eine korrekte Handlung. Das gilt nicht als Hinweis denn Wagen beschädigt zu haben.
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