Kindsvater möchte in fragwürdige Wohngemeinschaft ziehen

vom 29.10.2014, 16:43 Uhr

Herr und Frau Z. haben sich im Sommer getrennt. Der Ehemann ist ausgezogen und die gemeinsame Tochter lebt im Haushalt der Mutter. Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht. Der Vater kümmert sich eher selten um seine Tochter. Mittlerweile, nach langen Diskussion, findet alle zwei Wochen über das Wochenende das Umgangswochenende zwischen Tochter und Vater statt. Die Mutter hat allerdings das Gefühl, der Vater sieht das nur als lästige Pflicht. Aber er holt und bringt das Mädchen immer wie abgesprochen.

Nun ist Herr Z. der Meinung, er möchte eine Wohngemeinschaft gründen. Er fühle sich so alleine, nannte er als Argument, außerdem findet er das Leben in einer Wohngemeinschaft so spannend und aufregend. Frau Z. kennt ihren Noch-Ehemann und weiß, dass das heißt Party, Party, Party. So lange das ihr Leben nicht beeinflusst, ist ihr das allerdings mittlerweile egal.

Nun möchte Herr Z. diese Wohngemeinschaft zusammen mit einem langjährigem Kumpel beziehen. Auch Frau Z. kennt diesen Kumpel. Er ist kaum nüchtern zu sehen und konsumiert auch nachweislich gerne und viel Drogen. Sie war auch schon früher in seiner damaligen Wohnung, da lag alles an Utensilien frei zugänglich rum. Aufgeräumt war auch nie. Und es roch immer unangenehm.

Am letzten Umgangswochenende war Herr Z. mit seiner Tochter und dem Kumpel Wohnungen besichtigen. Nach dem Umgangswochenende sagte die Tochter zu ihrer Mutter, dass sie auf keinen Fall in die neue Wohnung möchte und auch nicht mit dem Freund von ihrem Vater da sein möchte. Leider versucht der Vater das Mädchen auch noch mit Versprechungen, wie einem eigenen Zimmer, zu locken.

Frau Z. macht sich nun große Sorgen, wenn der Kindsvater mit dem Kumpel zusammen in einer Wohnung lebt und die gemeinsame Tochter eben auch jedes zweite Wochenende dort verbringen soll. Die Partys werden wohl trotzdem statt finden. Auch der Drogenkonsum wird statt finden. Sie empfindet ein Umfeld in der Konstellation nicht wirklich kindgerecht.

Kann Frau Z. den Kindsvater irgendwie beeinflussen, sein Wohnumfeld eben kindgerechter auszuwählen? Wie könnte Frau Z. am besten vorgehen, um den Umzug ihres Mannes in eine fragwürdige Wohngemeinschaft zu verhindern?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Den Umzug in eine fragwürdige Wohngemeinschaft wird die Frau wohl kaum verhindern können - dazu hat sie schlicht und ergreifend nicht das Recht. An ihrer Stelle würde ich aber in so einem Fall den Weg übers Jugendamt wählen. Da gibt es sicherlich einige Möglichkeiten.

So könnte beispielsweise das Umgangsrecht daran gebunden sein, dass sich das Kind nicht in der Wohnung des Vaters aufhält oder der Umgang unter Aufsicht eines Jugendamtsmitarbeiters stattfindet. Wenn alle Stränge reißen, würde ich als Mutter wohl versuchen, aufgrund der Umstände das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Dies wäre aber wirklich der allerletzte Schritt.

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» eselchen » Beiträge: 973 » Talkpoints: 2,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Warum muss man denn den Vater überhaupt dazu zwingen Kontakt mit seiner Tochter zu haben, wenn er das scheinbar ja nicht will. Natürlich würde ich das als Mutter nicht mitmachen und mir da auch Hilfe beim Jugendamt holen. Wenn er Kontakt zu dem Kind haben will, muss er dem Kind eben auch das passende Umfeld bieten. Man kann ja durchaus den Fall beim Jugendamt schildern und dann wird man sehen, was passiert. Ansonsten würde ich den Kontakt auf gemeinsame Stunden eingrenzen um das Kind zu schützen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Die Mutter kann vorsorglich mit dem Jugendamt sprechen. Denn wenn der Mitbewohner nachweislich Drogen nimmt und alles offen für das Kind in der Wohnung liegt, dann kann man es als Kindeswohlgefährdung sehen. Aber real würde ich einfach abwarten. Wenn die Tochter den Besuch verweigert und der Vater das so akzeptiert, dann ist das Problem doch schon vom Tisch.

Allerdings sollte man sich nicht zu sehr auf den begleitenden Umgang stützen. Denn da gibt es nur eine bestimmte Anzahl an Terminen und danach ist Schluss damit. Also eher darauf hoffen, dass der Vater es so hinnimmt, wenn die Tochter den Besuch verweigert.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



In dem Fall kann Frau Z. einfach zu einem Anwalt gehen, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht. Das Gericht kann das Umgangsrecht nämlich auch trotz bestehendem gemeinsamen Sorgerecht für den Vater aussetzen, solange er unter solchen Umständen lebt und das Kindeswohl gefährdet ist. Einen ähnlichen Fall hatte ich sogar gerade auf der Arbeit in der Kanzlei. Mit einer einstweiligen Anordnung geht das sogar sehr fix.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich persönlich finde solch eine Wohngemeinschaft für ein Kind auch nicht sinnvoll beziehungsweise kindgerecht. In erster Linie finde ich es schon nicht schön, dass man mit dem Vater darüber diskutieren muss, dass er überhaupt alle zwei Wochen am Wochenende seine Tochter zu sich nimmt. Damit die Tochter auch Zeit mit dem Vater verbringen kann. Das Interesse des Vaters an der eigenen Tochter scheint im Allgemeinen nicht so toll zu sein.

Schön ist es letztendlich doch, dass er die Tochter überhaupt pünktlich abholt und auch wie besprochen pünktlich wieder zurückbringt. Aber das der Vater nicht so weit denkt und ehrlich vor hat eine Wohngemeinschaft zu gründen, unter diesen Voraussetzungen, kann ich nicht ganz verstehen. Da denke ich, dass dem Vater jegliches Verantwortungsgefühl fehlt. Immer hin scheint der Kumpel, mit dem der Vater eine Wohngemeinschaft gründen möchte, nicht ganz sauber zu sein. Weshalb ich schon finde, dass deine Angst dort wirklich begründet ist.

Es ist anzunehmen, dass die Utensilien der Drogen von dem Kumpel des Vaters auch in der Wohngemeinschaft offen für jede Person zugänglich herumliegen. Da mag man sich gar nicht ausmalen, was alles passieren kann, wenn das Kind dort am Wochenende bei dem Vater ist und diese Dinge auch findet und diese fragwürdigen Utensilien für sie frei zugänglich sind. Vor allem mag man sich gar nicht ausmalen, was das Kind dort alles erleben muss, wenn in der Wohngemeinschaft des Vaters ständig Party gemacht wird, obwohl das Kind dort zu besuch ist.

Aus diesen Gründen würde ich auch versuchen mit dem Vater eine einvernehmliche Lösung zu finden und ihm auch klar zu schildern, was du über die Wohngemeinschaft denkst. Vor allem würde ich dem Vater klarmachen, dass die gemeinsame Tochter nicht zwischen den Drogen und irgendwelchen wilden Partys aufwachsen soll. Und vor allem würde ich dem Vater klarmachen wollen, dass sein Kumpel definitiv nicht der richtige Umgang für die gemeinsame Tochter ist. Falls er sich dadurch nicht belehren lässt und seinen Plan einer dubiosen Wohngemeinschaft nicht noch mal überdenkt.

Dann würde ich dem Vater schon mit weiteren Schritten, die du einleiten würdest, drohen. Du hättest zum Beispiel die Wahl einen Anwalt einzuschalten, damit das Kind nicht weiterhin den Vater in einer dubiosen Wohngemeinschaft besuchen muss und auch den Umgang mit dem drogenabhängigen Freund haben muss. Zu dem könntest du auch zum Jugendamt gehen und dort deine Beobachtungen und deine Ängste schildern. Auch das Jugendamt ist an dem Kindeswohl interessiert und wird dir sicher helfen können.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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