Polizei bringt Hund für Geld in weit entferntes Tierheim
Der Hund von Person X ist neulich weggelaufen. X hat sich natürlich extrem geärgert und ist nachdem er das Fehlen von dem Hund bemerkt hat auf die Straße gegangen und hat nach ihm Ausschau gehalten (leider erfolglos). Als er nach längerer Zeit immer noch nicht wieder aufgetaucht war hat X verschiedene Tierheime angerufen da er sich gut vorstellen konnte das ein netter Nachbar oder wer auch immer den Hund ins Tierheim gebracht haben könnte.
Schließlich stellte sich heraus das die Polizei den Hund zwei Straßen weiter aufgesammelt hatte und ihn in ein Tierheim gebracht haben das 30 km entfernt war. Außerdem bekam ich eine Rechnung über 80 Euro für das Bringen des Hundes in ein Tierheim bemessen an der Zeit die die Polizisten gebraucht haben um zum Tierheim zu kommen.
Die Fragen die sich Person X jetzt stellt lauten: Ist es legal das die Polizei so etwas überhaupt in Rechnung stellt? Ist es legal das die Polizei nicht zum nächsten Tierheim fährt sondern den gesamten Weg zu einem weiter entfernten? Inwiefern kann man den Anspruch den die Polizei in diesem Fall stellt (so er berechtigt ist) auf Privatpersonen anwenden?
Natürlich kann die Polizei ein Tier, welches herumstromert oder irgendwo entlaufen ist in ein entfernteres Tierheim bringen. Eigentlich macht das die Feuerwehr, aber das ist ja in dem Fall jetzt egal.
Die Polizei muss natürlich ein Tierheim wählen, welches auch noch Kapazitäten frei hat und welches erreichbar ist. Wenn jetzt das Tierheim vor Ort voll ist oder man kann keinen erreichen, dann muss man eben ins nächste Tierheim und wenn da auch die Kapazitäten nicht gegeben sind, dann ins nächste und natürlich muss auch ein Besitzer dafür zahlen. Erst mal für die Fahrt dahin und dann auch für den Aufenthalt.
Die Polizei kann ja nicht wissen, dass der Hund ganz in der Nähe abgehauen ist. Da muss man halt aufpassen und auf die Suche gehen und nicht nur mal eben vor die Tür gehen und Ausschau halten. Wenn die Polizei vielleicht gemerkt hätte, dass jemand nach dem Hund sucht, hätte sie ihn ja dann zum Herrchen bringen können.
Herr X kann keinen Anspruch gegen die Polizei erheben. Es war legal und rechtens, dass die Polizei ein Tierheim wählt, wo Platz ist und wo der Hund auch hätte bleiben können. Denn auch hier weiß ja keiner, dass der Besitzer sich schnell meldet. Und wo kein Platz ist, kann auch kein Hund mehr aufgenommen werden. Herr X sollte froh sein, dass sein Hund wieder da ist und sich nicht für die 80 Euro ärgern. Der Hund hätte einen Unfall bauen können und das wäre erheblich teurer geworden.
Tierheime sind in der Regel private Vereine, die nicht für aufgegriffene Hunde und Katzen zuständig sind. Die Unterbringung von diesen Tieren ist die Pflicht der Städte und Gemeinden. Die meisten Gemeinden geben die Pflicht heute an Tierheime weiter.
Das bedeutet, dass die Stadt einen Vertrag über die Versorgung und auch die spätere Vermittlung von solchen Tieren mit einem Tierheim schließt. Das Tierheim bekommt einen festen Betrag pro Jahr und kann sicherer wirtschaften, die Stadt ist die Pflicht los.
Allerdings kann dieser Vertrag frei geschlossen werden. Es gibt keine Verpflichtung für die Stadt, das nächstgelegene Tierheim auszuwählen. Abgesehen von den entstehenden Kosten, die sich rechnen müssen, muss das Tierheim auch große genug sein, um immer ausreichend Kapazitäten freihalten zu können.
Die Polizei muss nicht lange ermitteln, wer der Besitzer sein könnte. Sie bringt den Hund in das zuständige Tierheim. Die Kosten fallen zu Lasten des Hundebesitzers an. Er kann nicht verlangen, dass ein näheres Tierheim gewählt wird, wenn mit diesem kein Versorgungsvertrag besteht oder wen dort keine Kapazitäten frei sind.
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