Wechselmodell mit schwangerem Teenager
Herr X. und Frau Y. waren verheiratet und ließen sich scheiden, als ihre gemeinsame Tochter, Z., noch in den Kindergarten ging. Seit dem lebt die gemeinsame Tochter abwechseln im Haushalt der Mutter oder des Vaters. Die Mutter ist Single und der Vater hat wieder geheiratet und hat mit seiner neuen Ehefrau ebenfalls zwei gemeinsame Kinder. Die neue Frau von Herrn X. hat aber die Tochter aus seiner ersten Ehe voll akzeptiert und liebt das Mädchen wie ihr eigenes Kind.
Nun ist Z. vor kurzem 14 Jahre alt geworden. Außerdem ist sie in der 16. Schwangerschaftswoche. Für einen Schwangerschaftsabbruch war es zu spät. Vom Vater des Kindes ist Z. getrennt. Die zukünftige Großmutter ist nicht wirklich begeistert, hat sich aber mit der Schwangerschaft der Tochter abgefunden. Die Stiefmutter ist sehr besorgt, hilft aber wo sie kann.
Leider gestaltet sich die Kommunikation zwischen den Eltern schwierig. Z. darf bei ihrer Mutter quasi alles, aber ihr Vater und seine zweite Frau sind da ein wenig strenger. Z. akzeptiert zwar ihre Stiefmutter, rebelliert aber auch gerne.
Nun raucht Z., trinkt Alkohol und sagt die Termine zu Vorsorgeterminen ab. Die Mutter Y. sagt, ihre Tochter sei erwachsen genug. Die Stiefmutter macht sich Sorgen um das noch ungeborene Kind. Bringt das auch klar zum Ausdruck. Der Teenager meint dazu nur, es sei ja ihr Körper.
Herr X. und seine zweite Ehefrau haben sich bereits erklärt, die Vormundschaft für das ungeborene Kind zu übernehmen. Seitdem rebelliert die Tochter noch mehr. Kein gutes Zureden hilft. Erschwert wird die Situation durch das Wechselmodell, da die Tochter dann eben bei ihrer Mutter macht was sie will.
Welche Chancen haben der Vater X. und seine zweite Ehefrau das Teenagermädchen zu mehr Vorsicht zu bringen? Wie könnte man es schaffen die geschiedenen Eheleute an einem Strang ziehen zu bringen?
Zunächst ein mal sollte man sich mal zusammensetzen und da offen miteinander reden. Dann würde ich ganz klar auch mal mit zu einem Vorsorgetermin gehen und da auch erwähnen, wie sich das Kind verhält, dass sie raucht und trinkt und dass er sie doch dahingehend mal beraten soll. Das ist natürlich für die Tochter nicht angenehm, aber es muss ja irgendwie erwähnt werden und angesprochen werden. Ich würde es immer wieder klipp und klar sagen, weil ich es als sehr wichtig empfinde.
Zudem würde ich auch nicht immer wieder ansprechen, dass man die Vormundschaft übernehmen will. Man sollte sie dennoch Ernst nehmen, sie selber bestimmte Sachen entscheiden lassen, aber das mit dem Rauchen und Trinken sollte man auf jeden Fall unterbinden, da da das Kind wirklich in extremer Gefahr ist.
Eine supertolle Konstruktion, die du uns da vorsetzt. Hast du dir denn mal Gedanken gemacht, wie du dieses Durcheinander entwirren kannst? Vor allem frage ich mich, woher du bis ins kleinste Detail das weißt? Die Lösung dieses Wechselmodells ist für dich doch kein Problem, da du ja beide Seiten kennst und den Betroffenen am besten raten kannst. Viel Spaß bei der Lösung!
Wenn man davon ausgeht, dass dieses Konstrukt der Realität betrifft, so sollte man vielleicht mal die Sache vom Ende her angehen. Sprich dem Mädchen sollte klar gemacht werden, wenn der zukünftige Großvater und seine Frau die Vormundschaft nicht übernehmen, das Jugendamt bei allen Entscheidungen gefragt werden muss. Sprich die junge Mutter würde unter ständiger Kontrolle des Jugendamtes stehen und ob sie das wirklich will, ist fraglich.
Das Wechselmodell kann man in dieser Situation auflösen. Ich denke, dass man hier mit Hilfe eines Anwaltes auch sehr schnell bei Gericht einen Verhandlungstermin bekommt, wo dann der Vater den Antrag stellt, dass die schwangere Tochter auf Dauer bei ihm lebt. Dort würde man auch mehr Einfluss nehmen können, weil die lasche Haltung der Mutter nicht mehr so präsent ist.
Allerdings kann man eben auch nur erst mal versuchen an die Vernunft zu appellieren, was das allgemeine Verhalten und die Vorsorgeuntersuchungen angeht. Erzwingen wird man bei einem Mädchen in dem Alter nichts mehr. Aber es gibt sicherlich Möglichkeiten ihr die Folgen für das Kind aufzuzeigen, wenn sie weiterhin raucht und Alkohol trinkt.
Dass das vierzehn Jahre alte Mädchen definitiv noch nicht erwachsen genug ist, um ein Baby zu bekommen und die alleinige Verantwortung dafür auch zu tragen, sieht man an dem Verhalten des Mädchens. Da sie raucht, Alkohol trinkt und rebelliert und ansonsten auch stur ist und anscheinend keine Hilfe annimmt. Auch von der leiblichen Mutter könnte man sagen, dass ihr Verhalten auch nicht wirklich reif ist. Immer hin kann man als erwachsene Frau nicht sagen, dass das Kind erwachsen genug ist, wenn das Mädchen gerade mal vierzehn Jahre alt ist. Und schon schwanger ist.
Ich würde sagen, dass das Mädchen und auch die Eltern Hilfe von außen benötigen. Mir würde da zum Beispiel einfallen, dass man sich an eine Beratungsstelle wendet, wie zum Beispiel den Wendepunkt oder Caritas, wenn es solche Beratungsstellen in eurer Umgebung gibt. Ansonsten gibt es sicherlich auch andere Beratungsstellen in eurer Umgebung, die euch zu dem Thema Schwangerschaft sicherlich helfen können. Dort wird einem auch die Hilfe angeboten, um diverse Konflikte aus der Welt zu schaffen, die in der Familie vorhanden sind, aufgrund der frühen Schwangerschaft des vierzehn Jahre alten Mädchens. So eine Beratung hilft meist aber nur dann, wenn auch das Mädchen sich bereit erklärt, mit an der Beratung teilzunehmen und auch die leibliche Mutter müsste dort teilnehmen.
Dort kann dem Mädchen auch noch einmal klar gemacht werden, was sie ihrem ungeborenen Baby antut, wenn sie raucht und Alkohol trinkt. Zu dem kann der leiblichen Mutter klar gemacht werden, was es bedeutet, wenn sie nicht zusammen mit dem leiblichen Vater und mit der Stiefmutter an einem Strang zieht. Vielleicht überlegt sich das Mädchen dann noch einmal ihre Einstellung und wird etwas erwachsener, da sie dann vielleicht wirklich realisiert, dass sie nun Erwachsen sein muss, da sie selbst Mutter wird und Verantwortung tragen muss.
Wenn der Frauenarzt weiß, dass das Mädchen schwanger ist und minderjährig ist, wovon ich ausgehe. Und das Mädchen weiterhin ihre Vorsorgetermine absagt, dann ist der Frauenarzt irgendwann einmal gezwungen, dass Jugendamt einzuschalten. Es geht ja in erster Linie nicht nur um das Wohl des Mädchens, sondern auch um das Wohl des ungeborenen Babys, dass in erster Linie an erster Stelle steht. Dazu ist der Frauenarzt auch berechtigt. Wobei sich der Vater auch ansonsten selbst Hilfe beim Jugendamt holen kann und sich dort auch als Vormund für das ungeborene Baby eintragen lassen kann. Natürlich ist das nicht so einfach, wie es sich anhört. Aber sicherlich wird das Jugendamt in solch einer Situation auch beratend zur Seite stehen, wenn man dem Mädchen und dem Baby ein sicheres zu Hause geben möchte.
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