Die Absetzbarkeit von Bewirtungskosten mit Geschäftspartner

vom 30.09.2014, 13:17 Uhr

A ist selbstständig und da er sich öfters mit Geschäftspartnern treffen muss, lässt er sich auch immer eine Quittung in dem Restaurant geben, wo auch genau aufgegliedert ist, was er in welcher Höhe und mit wie viel Mehrwertsteuer er gezahlt hat.

Da A aber erst seit Anfang des Jahres selbstständig ist, weiß A nicht, was er alles absetzen kann. Er wollte sich auch nicht unbedingt einen Steuerberater nehmen, sondern es selber machen. Seinen Lohnsteuerjahresausgleich hat er auch immer selber gemacht.

Wie oft und in welcher Höhe kann er Bewirtungskosten mit einem Geschäftspartner absetzen? Wo kann A sich da im Internet vielleicht genauer erkundigen ohne gleich einen Steuerberater zahlen zu müssen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eigentlich ist die Frage schon ein Widerspruch in sich. Jeder Finanzbeamte wird hellhörig, wenn man Bewirtungskosten absetzen will, aber angeblich kein Geld für den Steuerberater hat. Gerade diese Belege werden besonders gerne überprüft und hier gibt es enorm viele Fallstricke.

Abgesetzt werden können 100 Prozent der Vorsteuer und 70 Prozent der Bewirtungskosten. Der Rest ist privat. Bei Kleinunternehmern oder nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern entfällt die Sache mit der Vorsteuer.

Außerdem muss ein Bewirtungsbeleg zusätzliche Angaben enthalten, für die es Vordrucke gibt: Ort der Bewirtung, Anlass der Bewirtung, Name der bewirteten Personen. Die Anforderungen, die von umsatzsteuerlicher Seite her bestehen, gelten natürlich auch weiterhin für die Absetzbarkeit der Umsatzsteuer. Die Ausgaben sollten auch angemessen sein. Wer am Existenzminimum herumvegetiert, braucht keinen Bewirtungsbeleg in vierstelliger Höhe vorzulegen.

Mit diesem Thema könnte man Seiten füllen und deshalb sollte sich offen und ehrlich gesagt besser ein Steuerberater darum kümmern, zumal sich die gesetzlichen Regelungen auch immer wieder ändern.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Bewirtungskosten können nicht grundsätzlich abgesetzt werden. Bewirtungskosten können nur abgesetzt werden wenn sie verhältnismäßig sind. Das Problem ist, dass nicht definiert ist, ab wann Bewirtungskosten unverhältnismäßig sind und wird bei der Prüfung im Einzelfall vom Finanzamt entschieden. Allgemein kann man sagen je größer der Umsatz und Gewinn der Firma umso höher kann tendenziell auch der Betrag der Bewirtungskosten sein.

Bei Verhältnismäßigen Bewirtungskosten kann man die Vorsteuer komplett und 70 Prozent der Bewirtungskosten absetzen. Ich finde allerdings gerade als Selbstständiger, ist ein Steuerberater kein unnötiger Luxus immerhin kann man doch sehr viel falsch machen. Was nicht nur bedeutet, dass man vielleicht weniger zurück bekommt als man könnte, sondern man kann auch unwissend zum Steuersünder werden.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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