Ebenerdigkeit ein Muss bei behindertengerechten Wohnungen
Durch die zahlreichen Angebote bei behindertengerechten Wohnungen frage ich mich, ob an sich eine Wohnung dann immer ebenerdig sein muss, sprich, keine störenden Schwellen an der Tür oder auch eine ebenerdige Dusche oder Badewanne mit barrierefreiem Zugang müssten dann doch Voraussetzungen sein, um eine Wohnung wirklich als behindertengerecht gelten zu lassen, oder? Benötigt es an sich dann, wenn die Zugänge anders gestaltet sind, um eben mit einem Rollstuhl oder Rollator Zugang zu haben?
Ich denke mal, dass eine Wohnung dann einfach auch breite Türen hat, weil man sonst nicht mit dem Rollstuhl durchkommt. Ansonsten müsste eine Dusche vorhanden sein, bei der man keine Schwelle übertreten muss, sondern die ebenerdig ist. Die Schwellen sind sicherlich so eine Sache, da man ja beispielsweise über eine Fußleiste auch mit einem Rollstuhl kommt, wobei das mehr als unangenehm für den Fahrer sein kann. Sicherlich wird das aber von jedem Wohnungsbesitzer ein bisschen anders definiert und so muss man sich die Wohnungen einfach mal anschauen.
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