Theater spielen als Maßnahme der Arge?

vom 03.11.2014, 14:40 Uhr

Frau A ist arbeitslos. Sie hat Steuerfachangestellte gelernt, hat die Prüfung aber leider nicht bestanden. Sie fragte daraufhin bei der für sie zuständigen Arge nach, ob sie eine Maßnahme bekommen könne, die ihr bei der Wiederholung der Prüfung behilflich sein kann. Mit ihrer durchgefallenen Prüfung darf sie nämlich die Prüfung zwar wiederholen, aber bis dahin nicht selbst zur Schule gehen, um sich vorzubereiten, sondern braucht dafür eine Maßnahme, einen Bildungsgutschein oder ähnliches. Dass sie die Prüfung beim zweiten Mal bestehen wird, ist auch nicht so unwahrscheinlich, da ihr zum Bestehen nur ein einziger Punkt gefehlt hat.

Frau A bekam dann von der Arge auch tatsächlich eine Maßnahme. Allerdings sollte sie Theater spielen! Sie muss sich nun bei einer Theatergruppe beteiligen, wo sie innerhalb von neun Monaten den Text für ein Theaterstück lernen soll, das ihr absolut nicht zusagt, muss dort auf der Bühne agieren, die Kleider schneidern etc. Also alles, was eben dazu gehört. Und am Ende muss sie das Stück natürlich öffentlich aufführen. Ablehnen kann sie diese Maßnahme auch nicht, ansonsten bekommt sie die ganze Palette der Sanktionen aufgedrückt. :wall: Sie hat schon versucht, mit ihrem Sachbearbeiter darüber zu sprechen, aber der hat kein Einsehen, lässt nicht mit sich reden.

Was für einen Sinn macht eine solche Maßnahme? Warum will die Arge nicht, dass sie ihre Prüfung wiederholt und voraussichtlich besteht? Weil sie mit der Theaterarbeit so eingespannt ist, kann sie gar nicht lernen, um die Prüfung zu wiederholen. Damit hat sie mehr oder weniger keine Chance mehr, als Steuerfachangestellte jemals zu arbeiten, denn nach dieser Maßnahme wird sie so lange aus der Materie raus sein und es wird sich wieder so viel geändert haben, dass sie gar nicht erst versuchen braucht, die Prüfung erneut zu machen.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mit ihrer durchgefallenen Prüfung darf sie nämlich die Prüfung zwar wiederholen, aber bis dahin nicht selbst zur Schule gehen, um sich vorzubereiten, sondern braucht dafür eine Maßnahme, einen Bildungsgutschein oder ähnliches. Dass sie die Prüfung beim zweiten Mal bestehen wird, ist auch nicht so unwahrscheinlich, da ihr zum Bestehen nur ein einziger Punkt gefehlt hat.

Ich glaube, du darfst schon zur Schule gehen, aber du müsstest den Unterricht dann selbst bezahlen oder? Zudem bestand ja die Möglichkeit, sich ohne Schule auf die Prüfung vorzubereiten und du weißt ja nun, was in der Prüfung gefragt wird und was man da alles machen muss, was man wissen muss. Warum nochmals zur Schule gehen? Du müsstest aus deinem Schulbesuch doch schon alles mitbekommen haben, alle Unterlagen haben usw. Die musst du nur noch auswendig lernen.

Sie hat schon versucht, mit ihrem Sachbearbeiter darüber zu sprechen, aber der hat kein Einsehen, lässt nicht mit sich reden.

Diese Theater-Maßnahmen sollen glaube ich dazu dienen, dass man soziale Fertigkeiten erwirbt oder keine Lücke im Lebenslauf hat oder ähnliches. Natürlich kann man den Sinn hinterfragen. Aber es zwingt dich ja keiner, das ordentlich zu machen. Gibt es eine Strafe dafür, wenn du den Text nicht lernen kannst oder wenn dein Kostüm nicht schön aussieht, sondern bei ebay bestellt wurde? Man muss es ja nicht perfekt machen. Die Maßnahme ist nun einmal da, versuche doch, für dich da einfach durchzukommen.

Dass du die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden hast, ist halt blöd gelaufen. Du hättest dann nicht zur Arge gehen dürfen, denn wenn man sich an die Arge wendet - das Jobcenter nehme ich an (ALG II) - dann beginnt deren Maschinerie zu laufen und man wird vielleicht in Maßnahmen gesteckt, die man nicht möchte. Und wenn man solche Maßnahmen nicht will, dann sollte man sich nicht bei der Arge melden und stattdessen die Prüfung auf eigene Faust wiederholen.

Klar kann man fragen, ob diese Entscheidung der Arge sinnvoll ist, aber die haben eben ihre festen Programme und Abläufe und vielleicht ist es eben nicht vorgesehen, dass man jemandem die Wiederholung der Ausbildung zum Steuerprüfer bezahlt. Man kann halt nicht einfach zur Arge gehen und von denen verlangen, dass die etwas Bestimmtes bezahlen. So geht es eben nicht. Die Arge ist kein Wunschautomat. Du kannst dich ja da immer noch abmelden und nimmst die Sanktionen in kauf. Wenn du deine Ausbildung gerade beendet hast, dann bist du vermutlich noch jung, da könnten doch auch deine Eltern dich in der Zwischenzeit finanziell unterstützen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Frau A ist an dieser Situation leider selbst schuld. Dass sie die Prüfung nicht bestanden hat, kann jedem passieren. Das ist nicht das eigentliche Problem. Aber sie hätte verhindern müssen, dass ihr Ausbildungsvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt endet.

Wenn eine Abschlussprüfung bei einer Ausbildung nicht bestanden wird, hat der Auszubildende das Recht, dass der Vertrag bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt verlängert wird. Das muss der Ausbildungsbetrieb anerkennen, wenn (und das ist der Knackpunkt) der Auszubildende das fordert.

Hätte Frau A das so gemacht, wie es alle anderen auch machen, die ihre Prüfung im ersten Anlauf nicht bestanden haben, dann hätte Frau A jetzt immer noch einen Arbeitsplatz und könnte zur Berufsschule gehen. Sie erhielte weiterhin ihre Ausbildungsvergütung und Kindergeld.

Und dann, aber eben nur dann, könnte das Arbeitsamt mit gezielten Maßnahmen aus der Berufsausbildungs-Beihilfe Frau A bei der Vorbereitung auf die zweite Prüfung helfen. So sind einfach die gesetzlichen Vorgaben.

Jetzt hat der zuständige Sachbearbeiter einfach das ausgewählt, was ihm sinnvoll erschien. Frau A übt zusätzlich Lernen und sammelt Erfahrungen beim Sprechen vor Fremden. Gleichzeitig hält die Maßnahme Frau A den Rücken frei und sie muss sich nicht relativ sinnlos bewerben.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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