Verkaufsoffene Sonntage nur mit freiwilligem Personaleinsatz

vom 02.11.2014, 14:52 Uhr

Frau K. arbeitet schon seit vielen Jahren im Verkauf. Seit wenigen Jahren beim selben Arbeitgeber. Sie ist froh den Job bekommen zu haben und nimmt dafür auch einiges in Kauf.

Nun ist in der Stadt, in der Frau K. arbeitet, viermal im Jahr verkaufsoffener Sonntag. Ihr Arbeitgeber verlangt, dass jeder seiner Angestellten am verkaufsoffenen Sonntag auf der Matte steht und verkauft. Eine Extravergütung oder Zuschläge zahlt der Arbeitgeber für den Einsatz allerdings nicht. Die Stunden werden dem Überstundenkonto zugefügt und können irgendwann mal, wenn es dem Arbeitgeber passt, abgefeiert werden. Also mal früher gehen in der Regel.

Ansonsten arbeitet Frau K. an fünf Tagen in der Woche in dem Betrieb. Also von Montag bis Samstag, mit einem freien Tag in der Woche. In den Wochen mit den verkaufsoffenen Sonntagen sind es dann sechs Tage in der Woche. Die Mehrstunden am Sonntag können in der Woche davor oder danach nur selten direkt abgefeiert werden.

Nun musste Frau K. eben wegen dem verkaufsoffenen Sonntagen Familienfeiern absagen, weil der Arbeitgeber nicht mit sich reden lässt. Auch andere Einladungen, die entweder auf den Sonntag oder auf den Samstag Abend davor fallen, muss Frau K. absagen, weil sie ja am Sonntag fit im Geschäft stehen muss und Waren verkaufen muss.

Nun meinten Bekannte, dass das Verhalten von Frau K.s Arbeitgeber nicht wirklich rechtens ist. Einmal weil Sonntagsarbeit besser vergütet werden muss, von wegen Sonn- und Feiertagszuschlägen. Oder er müsste eben die doppelten Stunden aufschreiben. Was aber ganz wichtig wäre, Sonntagsarbeit ist in dem Fall verkaufsoffener Sonntag nur auf freiwilliger Basis möglich. Der Arbeitgeber kann sein Personal nicht zwingen, an den verkaufsoffenen Sonntagen zu arbeiten.

Dürfen verkaufsoffene Sonntag wirklich nur mit einem freiwilligen Personaleinsatz statt finden? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür? Gibt es eventuell Gesetzestexte, die Frau K. ihrem Arbeitgeber mal zeigen könnte?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, wobei ich einfach mal in den Vertrag schauen würde. Wenn dort nichts von Sonntagsarbeit steht muss man diese eigentlich auch nicht leisten. Wobei ich mich frage, ob man wegen 4 Mal im Jahr wirklich Ärger mit seinem Chef suchen sollte. Sollte im Vertrag stehen, dass man diese Sonderschichten am Sonntag ableisten muss, muss der Arbeitgeber auch eigentlich nicht mehr zahlen, das wäre dann ja wie ein normaler Arbeitstag. Ich arbeite auch Sonntags und bekomme da nicht mehr.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Sonntagsarbeit ist zwar zuerst einmal nach dem Gesetz verboten. Allerdings gibt es zig Ausnahmen, ansonsten würden Krankenhäuser, Tankstellen, etc. nicht funktionieren.

Wenn ein Arbeitsvertrag oder ein auf diesen Arbeitsvertrag abzielender Tarifvertrag nicht ausdrücklich die Arbeit an Sonntagen ausschließt, dann muss ein Arbeitnehmer dem Wunsch des Arbeitgebers nach Sonntagsarbeit nachkommen. Zuschläge sind möglich, aber auch hier gibt es keine einheitlichen Vorschriften. Die doppelte Arbeitszeit muss jedenfalls nicht angerechnet werden, Sonntagszuschläge betragen nur 50 Prozent.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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