Angabe von Privatentnahme in Einnahme-Überschuss-Rechnung
A. führt einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb. Hierbei gilt er als Kleinunternehmer und darf seine Steuererklärung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Dabei gibt es unter anderem den Punkt "Privatentnahme", unter dem man angeben soll, wenn man Geld aus dem Betrieb nimmt und sich dafür privat etwas kauft.
Ich verstehe nicht so ganz, was dieser Punkt soll. Es ist doch klar, dass A. praktisch das ganze Geld für sich ausgibt. Er bekommt ja keinen Lohn. Die Betriebseinnahmen, also das, was A. mit seinem Betrieb erwirtschaftet, sind sein Lohn und das, wovon er lebt. Vor allem, da der Betrieb noch sehr klein ist. Vor allem als Einzelunternehmer gehört doch auch alles ihm. Wenn er nun als Gewinn 5.000 € eingibt, könnte er gleich als Privatentnahme 5.000 € eingeben. Warum sollte er auch dem Betrieb etwas lassen? Der muss sich ja nichts zu essen kaufen.
Natürlich kann A., vor allem wenn der Betrieb größer ist und die Betriebseinnahmen steigen, einen Teil der Betriebseinnahmen für Investitionen verwenden. Im Kleinen findet das ja auch jetzt schon statt. Dann taucht das Geld eben unter dem Punkt "Betriebsausgaben" wieder auf. Aber es ist doch egal, wo dieses Geld in der Zwischenzeit war. Ob A. es nun in seinem Geldbeutel rumgetragen hat und dann doch nicht für sich brauchte oder ob es auf dem Konto lag.
Kann es sein, dass diese Angaben alle nur eine Rolle spielen, wenn man Kredite aufnimmt oder sich die Existenzgründung irgendwie fördern lässt? A. hat den Betrieb ohne Förderung aus dem Boden gestemmt. Wenn er kein Geld einnimmt, kann er auch keines ausgeben. Oder sind diese Angaben dann wichtig, wenn man pleite geht? Wenn dann die Entnahmen immer viel zu hoch waren, ist man sozusagen selber schuld?
Welcher Sinn steckt hinter der Angabe "Privatentnahme"? Und welche Angabe muss A. in der Einnahme-Überschuss-Rechnung machen? Gewinn 5.000 €, Privatentnahme 5.000 €? Oder muss er überhaupt eine Angabe machen? Im Internet sind beide Behauptungen zu finden, aber wie für andere Foren üblich ohne große Erklärungen.
Ich muss auch eine EÜR machen, aber ich kenne das Feld nicht. Ich nutze dafür ein PC-Programm und gebe nur meine Einnahmen sowie die Ausgaben für die Firma an (also Schulungen oder irgendwas, was ich für meine Tätigkeit benötigt habe). Privatentnahmen liste ich nicht auf und die sind in meinem Programm gar nicht vorgesehen, weil man ja wirklich als Einzelunternehmen alles privat entnimmt. Daher würde ich das Feld freilassen.
Diese Buchungen habe ich einmal angegeben, weil ich es gewohnt war, dass mein Steuerberater darüber immer einen Nachweis verlangt hat. Vom Finanzamt wurde mir dann gesagt, dass es unnötig ist. Denn es geht ja da nur über die Zusammenfassung eines bestimmten Zeitraumes und da zählen nur die betrieblichen Buchungen als jeweiliger Gesamtwert.
Von daher kannst du diesen Wert auch weglassen und musst dir keine Gedanken darüber machen. Ich kenne es zwar auch so, dass man diese Privatentnahmen in vielen Übersichten findet. Aber sie sind am Ende nicht relevant.
Der Punkt ist, je nach betriebenem Gewerbe, schon wichtig. Entnommenes Geld ist kein Problem, denn das lässt sich nachvollziehen und verändert weder Gewinne noch Verluste. Anders sieht es bei einem produzierenden Gewerbe mit Waren aus.
Nehmen wir an, A fertigt in seinem landwirtschaftlichen Betrieb Holzmöbel für Garten und Terrasse. Aus einem Baum aus seinem eigenen Walf fertigt er einen großen Holztisch mit Hockern. Diese Gruppe würde er normalerweise für einen Preis von 1.000 Euro verkaufen. Diese hier nimmt er allerdings mit und benutzt sie privat auf seiner Terrasse. Damit käme es zu einer Privatentnahme aus dem Firmenvermögen, dass er natürlich beim Finanzamt angeben müsste. Die Privatentnahme von 1.000 Euro in Form von Ware hat Einfluss auf den Gewinn und zusätzlich fällt die Umsatzsteuer an und muss abgeführt werden, wenn nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen wird.
Der springende Punkt ist eben, dass eine Entnahme von Bargeld und Sachgütern grundsätzlich anders gehandhabt müssen. Eine Barentnahme muss logischerweise nicht angegeben werden, weil die EÜR ja eben alle Geldflüsse berücksichtigt und damit das entnommene Geld immer im Gewinn berücksichtigt ist. Bei Sachentnahmen ist das anders, da man ja eine Leistung entnimmt, die aber nicht zu einem Geldzufluss führt. Das ist also so ähnlich wie ein geldwerter Vorteil beim Angestellten.
Zitronengras hat geschrieben:Privatentnahmen liste ich nicht auf und die sind in meinem Programm gar nicht vorgesehen, weil man ja wirklich als Einzelunternehmen alles privat entnimmt. Daher würde ich das Feld freilassen.
A. verwendet gar kein Programm. Es geht wirklich um das Formular des Finanzamtes, in dem dieses Feld aufgelistet wird. Aber andererseits gilt das Formular eben nicht nur für Einzelunternehmen.
Bei Sachentnahmen ist das anders, da man ja eine Leistung entnimmt, die aber nicht zu einem Geldzufluss führt. Das ist also so ähnlich wie ein geldwerter Vorteil beim Angestellten.
Entnommenes Geld ist kein Problem, denn das lässt sich nachvollziehen und verändert weder Gewinne noch Verluste. Anders sieht es bei einem produzierenden Gewerbe mit Waren aus. Nehmen wir an, A fertigt in seinem landwirtschaftlichen Betrieb Holzmöbel für Garten und Terrasse. Aus einem Baum aus seinem eigenen Wald fertigt er einen großen Holztisch mit Hockern. Diese Gruppe würde er normalerweise für einen Preis von 1.000 Euro verkaufen. Diese hier nimmt er allerdings mit und benutzt sie privat auf seiner Terrasse.
A. stellt keine Möbel her. Er ist Imker. Wenn wir das Beispiel also übertragen, muss A. Honig, den er selber verzehrt, auflisten? Dabei ist nicht mal klar, was dieser Honig wert ist. A. verkauft Honig im Glas, aber auch große Gebinde. Da sind die Preise natürlich unterschiedlich.
Was ist denn mit Waren, die einfach keiner kauft? Nehmen wir mal an, A. fertigt diese Möbelgruppe und versucht sie zu verkaufen, aber es will sie einfach niemand. Und dann stellt er sie einfach bei sich auf die Terasse. Dann kann man doch nicht mehr behaupten, dass sie einen Wert von 1000 Euro hat. Wenn A. im Frühjahr noch Honig vom letzten Jahr dastehen hat, aber dann schon wieder die neue Ernte reinkommt, wird er den alten auch nicht mehr los.
Das muss man dann wohl mit einem Steuerberater reden. Sicherlich wird man nicht den Verkaufspreis ansetzen müssen, sondern kann womöglich sogar mit dem Selbstkostenpreis rechnen. Theoretisch kann man womöglich auch Waren abschreiben und sich dann für einen symbolischen Preis entnehmen. Wenn das plausibel ist, dürfte das das Finanzamt auch akzeptieren. Bei ein paar Gläsern alten Honig dürfte das eigentlich kein Problem sein, zumal man ja die Ernte auf ein paar Kilogramm mehr oder weniger nicht festlegen kann. Bei einem Stuhl für 1000 Euro könnte das aber sicherlich schon kritisch werden.
Meine Freundin gibt sowas gar nicht an. Es ist klar, dass es in einen bestimmten Punkt für sie selbst als Verdienst zählt. Sie darf aber auch die vereinfachte EÜR am PC ausfüllen, einfach per Excel. Somit hat sie den Punkt auch gar nicht. So viel kommt bei ihr auch gar nicht zusammen. Aber selbst ein bisschen macht ja schon etwas aus, besonders wenn es sich um Benzinkosten handeln.
Zuerst ein kleiner Exkurs: Landwirte können die Umsatzsteuer pauschalieren und sich somit die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung sparen.
Privatentnahmen sind steuerlich anzusetzen, wenn man KfZ oder Telefon privat nutzt. Beim Kfz. sind dies normalerweise 1 Prozent vom Bruttolistenpreis pro Monat. Sollte ein KfZ im Betriebsvermögen aufgeführt sein und dieses auch privat genutzt werden, muss auch in der EÜR normalerweise ein Betrag auftauchen.
Bei bestimmten Berufsgruppen wie Bäckern geht der Fiskus davon aus, dass sie einen Teil ihrer Produkte selber verbrauchen und hat hierfür die Höhe der Entnahme pro Monat sogar vorgeschrieben. Wie es bei Landwirten aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
Es zählt auch als Privatentnahme wenn man ein Gerät wie z. B. einen PC aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überträgt bzw. dann nur noch privat nutzt.
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