Handwerker wegen mangelhafter Küche ständig beaufsichtigen

vom 02.11.2014, 03:28 Uhr

Herr J. hat vor wenigen Monaten eine Wohnung angemietet. In der Wohnung war eigentlich keine Küche vorgesehen und so traf Herr J. mit seinem Vermieter die Absprache, dass der Vermieter eine Einbauküche mit Geräten einbaut und Herr J dafür monatlich 80 Euro mehr Miete bezahlt. Die Küche würde dann quasi mit zur Mietsache gehören. Darüber war Herr J. sehr froh, da er gerade erst in die Gegend gezogen ist und einen neuen Arbeitsplatz hat und viel beruflich unterwegs ist. So brauchte er sich um die Küche nicht mehr kümmern.

Herr J. zog dann fristgerecht ein. Leider in eine Wohnung ohne Küche. Der Vermieter meinte, die konnte nicht früher geliefert werden, die Küche könnte aber täglich kommen. Herr J. fragte in den folgenden Wochen immer mal nach und der Vermieter vertröstete ihn immer wieder. Irgendwann, nach knappen vier Wochen, teilte der Vermieter Herrn J. mit, dass am nächste 2. die Küche geliefert und montiert wird und er doch bitte daheim sein soll, um die Handwerker zu beaufsichtigen, denn der Vermieter war an dem Tag außer Haus.

Herr J. bat also seinen Vermieter um einen Tag Urlaub. Was blieb ihm auch anderes übrig, denn er hatte noch niemand kennen gelernt, dem er nun den Schlüssel zu seiner Wohnung geben würde. Die Handwerker kamen recht spät und wirkten sehr chaotisch. Während des Küchenaufbaus erzählten sie auch, dass die Lieferung ja pünktlich sei, denn sie sei vom Küchenausstatter zu dem Termin versprochen gewesen. Darüber hat sich Herr J. schon sehr geärgert. Dann brauchte die Monteure bis 22 Uhr, bis die Küche aufgebaut war. Zumindest so weit die Teile vorhanden waren.

Leider fehlten ein paar Teile, die man aber schnellst möglichst nachliefern wollte. Außerdem waren ein paar Teile nicht ordnungsgemäß montiert, was Herr J. aber leider erst am nächsten Tag bei Tageslicht sah. Der Vermieter selbst hat nach dem Einbau der Küche das Übergabeprotokoll nicht erweitert. Sprich, in dem Übergabeprotokoll steht eine leere Küche.

Ein paar Tage später weist der Vermieter Herrn J. darauf hin, dass am nächsten Tag die fehlenden Teile eingebaut werden sollen. Herr J. soll da doch bitte zu Hause sein, da der Vermieter einen Arzttermin hat. Eine Uhrzeit, wann die Handwerker kommen wollen, konnte oder wollte der Vermieter Herrn J. aber nicht nennen. So musste Herr J. am nächsten Morgen seinen Chef anrufen und die Situation schildern und einen weiteren Urlaubstag nehmen.

Herr J. wartete bis zum frühen Abend auf die Handwerker und die fehlenden Teile. Die Handwerker kamen dann auch und brachten einen Teil der fehlenden Teile mit. Die restlichen Teile seien bestellt und das könnte noch ein wenig dauern. Das hätte man dem Vermieter aber mitgeteilt und man habe dem Vermieter auch gesagt, dass man erst gegen Abend kommen wird.

Die Küche ist also weiterhin nicht vollständig. Die Geräte fangen auch schon an zu zicken. Als Herr J. eines Abends mal was kochen will und den Herd anmachen möchte, springt die Sicherung raus. Das wiederholt sich mehrfach. Leider hatte Herr J. den Herd nicht gleich beim Einbau ausprobiert. Wie sich später raus stellte, wurde der Herd falsch angeschlossen. Eine ähnliche Ursache verursachte Probleme mit der Spülmaschine, die zwar lief, aber das Wasser nicht abpumpte. Auch hier war das Gerät falsch angeschlossen.

Herr J. informierte jedes Mal den Vermieter, der dann auch umgehend die Handwerker anrufen wollte. Wieder bekam er kurzfristig Bescheid gesagt, wann die Handwerker kommen. Immerhin war der Vermieter so nett und hat die Handwerkertermine nicht wieder am Abend vorher verkündet, sonder immerhin zwei Tage vorher. Der Arbeitgeber von Herrn J. ist natürlich wenig begeistert. Denn Herr J. hat noch gar nicht so viel Urlaubsanspruch, wie er nun schon Urlaubstage nehmen musste. Der Arbeitgeber sagte Herrn J. nun klar, dass die nächsten Termine entweder außerhalb der Arbeitszeiten gelegt werden müssen oder er die Tage nicht mehr bezahlt und Herr J. unbezahlten Urlaub nehmen muss.

Die Küche ist immer noch nicht vollständig. Der Herd wurde zwar mittlerweile richtig angeschlossen, funktioniert aber immer noch nicht richtig. Ähnlich ist es mit der Spülmaschine. Der Wasserhahn tropft auch und die Schubladen klemmen zum Teil auch schon. Der Vermieter sagt Herrn J. nur, dass er eben einen Handwerker bestellt. Und für jede Reparatur muss Herr J. wieder einen Tag Urlaub nehmen, da die Handwerker angeblich keine Terminabsprachen machen und angeblich Samstags, da hat Herr J. frei, ebenfalls nicht arbeiten.

Herr J. ist natürlich ziemlich sauer, dass er Miete für eine zwar neue, aber mangelhafte Küche bezahlt. Er denkt klar darüber nach die Miete nach Ankündigung zu kürzen. Bisher weiß er, dass der Vermieter quasi ständig jemand zur Reparatur bestellen kann. Ist ja das Geld des Vermieters. Herrn J. ärgert es am meisten, dass er ständig Urlaub nehmen muss. Seinem Vermieter möchte er die Wohnungsschlüssel nicht überlassen. Andere Leute kennt er vor Ort ebenfalls nicht. Da die Handwerker auch immer sehr chaotisch wirken, möchte er auch gerne selber dabei sein, um die Handwerker zu beaufsichtigen.

Nun stellt sich Herrn J. die Frage, ob er den Verdienstausfall nicht vom Vermieter ersetzt bekommen müsste? Bei den meisten Terminen sagt der Vermieter gleich, dass er an dem Tag ebenfalls wichtige Termine hat und Herr J. daheim sein soll, um die Handwerker zu beaufsichtigen. Außerdem hat Herr J. auch Angst um seinen Arbeitsplatz. Für den ist er von einem Ende Deutschlands ans andere Ende gezogen.

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Ich wurde es so machen, dass ich mir dann einen eigenen Handwerker bestellen wurde, der samstags Zeit hat und das selbst bezahlen würde, um dann endlich Ruhe zu haben. Da ja scheinbar nur noch einige Anschlüsse fehlen, würde das ja vermutlich nicht so extrem viel kosten. Ich hätte aber so ein Angebot, die Miete zu erhöhen, um eine Küche zu bekommen, nicht angenommen.

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