Geldeingänge bei Tagesgeldkonten von Fremdpersonen

vom 30.10.2014, 02:08 Uhr

Frau K. hat seit vielen Jahren ein Konto bei einem örtlichen Geldinstitut. Sie bevorzugt die Nähe und die Vielzahl der Filialen des Finanzunternehmen. Sie selbst hat bei dieser Bank ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto und noch aus Nostalgiegründen ein Sparbuch. Für das Girokonto fallen Gebühren an, dafür sind das Sparbuch und das Tagesgeldkonto gebührenfrei. So zahlt Frau K. eine Grundgebühr im Monat und noch mal für jede Buchung ein paar Cent.

Von dem Bankangestellten, der Frau K. das Tagesgeldkonto angelegt hat, wurde Frau K. darüber informiert, dass nur sie selbst auf das Tagesgeldkonto Geld einzahlen darf. Alles andere sei eine missbräuchliche Nutzung. Das sei auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen.

Nun wurde Frau K. von anderen Leuten geraten, sie soll Geldeingänge, wie zum Beispiel bei Verkäufen bei Ebay oder Amazon auf das Tagesgeldkonto buchen lassen. Denn dann fallen ja keinerlei Gebühren an. Frau K. überlegt, ob sie den Ratschlag annehmen soll, auch wenn ihr bei ihrer Hausbank gesagt wurde, dass Geldeingänge nur von ihr selbst sein dürfen beim Tagesgeldkonto.

Was könnte passieren, wenn Frau K. gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hausbank verstößt? Sollte Frau K. das Risiko einfach eingehen, weil man ihr ja dazu geraten hat und darauf hoffen, dass die Hausbank es nicht bemerkt?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich gehe davon aus das die Bank so etwas relativ schnell bemerken würde und das das Konto dann gekündigt werden wird bzw. würde. Das Risiko ist es denke ich nicht wert vor allem wenn die Bank in Frau K.s Umgebung relativ etabliert ist so das es für Frau K. relativ bequem ist diese Bank zu benutzen und es sozusagen der "schnellste Weg zum Geld ist".

Für mich stellt sich eher die Frage ob die Bank sämtliche Konten von Frau K. kündigt oder ob lediglich das Tagesgeld Konto geschlossen wird. Das ist wahrscheinlich eine Entscheidung der Bank oder es stand ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

» Fanatickerhoch3 » Beiträge: 53 » Talkpoints: 19,87 »


Ich weiß jetzt nicht, wo das Problem liegt. Es kann ja sein, dass die Kontoinhaberin mehrere Konten hat und ich habe mich bei vielen Banken erkundigt, ehe wir ein Tagesgeldkonto angelegt haben. Dort wurde immer, wie auch hier in diesem Bericht klick, dass man von jedem Konto Geld einzahlen kann. Allerdings, wenn man Geld abheben will, muss man das erst auf ein Konto, welches man angeben muss transferiert werden.

Sprich, jeder kann Geld auf das Tagesgeldkonto überweisen und wenn man an das Geld ran will, muss man dieses Geld erst auf ein anderes Konto transferieren um an das Geld zu kommen. Wenn Geld auf das Tagesgeldkonto gezahlt werden soll kann das per Bareinzahlung bei einer Bank erfolgen oder auch durch Überweisung von jedem Konto aus.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



@fugasi: Das Thema kommt doch nicht von der Bank, sondern von einem anderen Thread hier. Und der Vorschlag, diese Gelder auf das Tagesgeldkonto zahlen zu lassen, kam von mir :D. Und wenn deine Theorie so stimmen würde, dann dürften auch Großeltern nichts auf die Sparkonten der Enkel einzahlen. Was aber durchaus sehr oft und vor allem bei vielen Banken so gemacht wird. Selbst bei Girokonten ist es so, dass jede Person darauf Geld einzahlen darf.

Bestes Beispiel ist unser Förderverein. Um Geld abzuheben oder Überweisungen zu tätigen, sind immer zwei Personen vom Vorstand nötig, die die Belege unterschreiben. Aber einzahlen darf jede andere Person auch. So kommen doch manchmal Gelder bei der Sekretärin der Schule als Barguthaben an, die für den Förderverein bestimmt sind. Die Bank, wo wir unser Konto haben, ist schräg gegenüber der Schule und somit zahlt die Sekretärin auch das Geld ein, weil es der einfachste Weg ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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