Bei welchen Riesterrentenvertrag wird Kind miteingerechnet?

vom 23.05.2014, 15:25 Uhr

Wenn jetzt Herr Z und Frau A ein Kind bekommen und sie beide über zwei Riesterverträge verfügen, können sie für dieses Kind ab 2008 eine staatliche Förderung von 300 Euro pro Jahr erhalten. Wie wird es aber gehandhabt? Erhält man für dieses Kind einmalig nur diese Förderung, also können beide Elternteile eine Förderung erhalten? Oder muss man das Kind auf ein Riestervertrag binden? Wie taktet es dann die Versicherung ein? Ist grundsätzlich dann die Mutter sofort zulagenberechtigt oder macht es Sinn, den Vater diese Förderung zukommen zu lassen? Gibt es eventuell für euch für dieses Thema praktikable Erfahrungen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei der Rieste-Rente bekommt man jährlich staatliche Zulagen, 154 Euro für jeden Erwachsenen, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde. Die Zulagen erhält man am Ende jedes Kalenderjahres, wenn man die für das Jahr nötigen Beträge in voller Höhe bezahlt. Wenn man den Betrag nicht in voller Höhe zahlt, bekommt man den entsprechenden Anteil der Zulagen. Zahlt man zum Beispiel nur die Hälfte des nötigen Beitrags, so bekommt man auch nur die Hälfte der Zulagen. Wer dabei die Zulagen für das Kind bekommt, hängt davon ab, wer Kindergeldberechtigt ist. Ist Herr Z Kindergeldberechtigt, so bekommt er die Zulagen auf seinen Riester-Vertrag. Sollte Frau A Kindergeldberechtigt sein, so bekommt natürlich sie die Zuschläge auf ihren Riester-Vertrag.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wer dabei die Zulagen für das Kind bekommt, hängt davon ab, wer Kindergeldberechtigt ist. Ist Herr Z Kindergeldberechtigt, so bekommt er die Zulagen auf seinen Riester-Vertrag. Sollte Frau A Kindergeldberechtigt sein, so bekommt natürlich sie die Zuschläge auf ihren Riester-Vertrag.

Dies ist schön zu wissen. Ich bin aber mal der Meinung gelesen zu haben, dass man dies auch untereinander absprechen kann. Würde jetzt Frau A. kindergeldberechtigt sein, könnte sie dem Riestervertrag von ihr und Herrn Z. mitteilen, dass sie wohl kindergeldberechtigt ist, aber die Zulage für das Kind auf den Riestervertrag von Herrn Z. zustimmt. Würde dies nun gehen, oder ist es wirklich nur, wenn Herr Z. kindergeldberechtigt ist?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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