Angst vor Heirat wegen Scheidungskonsequenzen?

vom 19.10.2014, 22:39 Uhr

Gerade wenn Kinder im Spiel sind? Hallo? Sind das nicht auch seine Kinder? Für die Frau muss er ganz schnell nicht mehr zahlen. Die muss selbst für ihren Unterhalt sorgen und versorgt dann auch noch zusätzlich die Kinder. Diese Leistung nennt sich Betreuungsunterhalt. Der Partner, der die Kinder aufzieht, leistet seinen Anteil in Form von Arbeit und trägt alle Konsequenzen wie schlechtere Aufstiegschancen, Teilzeitarbeit, etc. Der andere darf sich frei entfalten, muss aber eben einen finanziellen Beitrag leisten. Was ist daran jetzt unfair?

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Für vorhandene Kinder muss ein Mann immer zahlen, wenn sie bei der Mutter aufwachsen. Da ist es doch egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Aber auch beim Erziehungsunterhalt spielt das mittlerweile keine Rolle mehr. Da unterscheidet sich nur die Dauer der Zahlung. Aber auch das wird mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht geklärt, wo vermutlich die Dauer bei ehemals verheirateten Eltern runter gesetzt wird. Und so wie ich das gerade gelesen habe, wird dann immer nach drei Jahren der Unterhalt für die Mutter vorbei sein.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ein Ehevertrag wäre für uns nie infrage gekommen, da er der erste Schritt zum Scheitern einer Beziehung ist. Man sagt damit ja schon aus, dass man dem Partner nicht hundertprozentig vertraut. Mein Mann hat im Versorgungsausgleich bei seiner ersten Ehe auch ordentlich Anteile abgeben müssen, bereut es aber nicht, keinen Ehevertrag geschlossen zu haben.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



@ninjafan: Den Versorgungsausgleich kann man nicht per Ehevertrag aushebeln, da er vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und die gesetzliche Rentenversicherung betrifft. Man kann bei einer Trennung auf jeglichen Unterhalt verzichten, egal ob für die Kinder oder für sich selbst. Aber nicht auf den Ausgleich der Rentenpunkte. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Und wenn ein Partner enorm viel Einkommen hat, aber der andere Partner zu Hause ist, dann finde ich es völlig legitim, wenn man vorsorglich einen Vertrag aufsetzt. Denn wenn während der Ehe da von einem Partner ein sehr großes Vermögen aufgebaut wurde, was im Falle der Scheidung ja zur Hälfte an den anderen Partner geht, sollte das vorher anders geregelt werden.

Wer da sachlich an die Sache ran geht, wird das auch einsehen. Da geht auch keine Liebe oder Romantik verloren und das hat auch nichts mit Vertrauen zu tun. Nur sehe ich persönlich es als ungerecht an, wenn da jemand komplett abkassiert ohne wirklich was dafür getan zu haben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ein Verzicht auf Kindesunterhalt hat keinen Bestand und ist nichtig, Man kann de Partner nur von der Verpflichtung freistellen. Aber auch das geht nur, wenn die Kinder dadurch keinen Nachteil erleiden. Also immer nur dann wenn der andere Partner die Kinder allein angemessen finanziell versorgen kann.

Und auch der Verzicht auf jeglichen Unterhalt kann selbst im Nachhinein nichtig werden. Das hat gute Gründe. Denn oft genug verzichtet eine Frau auf ihre Karriere, um dem Mann seine zu ermöglichen. Da ist es eine Frechheit zu sagen, dass sie nichts beigetragen habe und daher keinen Anspruch auf einen Anteil hat. Bei den hier vorherrschenden, doch sehr ich-bezogenen Meinungen wundert es mich nicht, dass Ehen heute meist nicht halten. Mit so einem Menschen wollte ich auch nicht verheiratet sein.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Nelchen hat geschrieben:Ich kann solche Bedenken in gewisser Weise schon verstehen. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, ist es ja meist so, dass der Mann ein Leben lang zahlen muss. Zumindest war es sonst immer so.

Ein Leben lang muss der Mann nicht zahlen, nur eben so lange bis seine Kinder Volljährig sind bzw. auf eigenen Beinen stehen. Mein Onkel beispielsweise hat aus erster Ehe einen Sohn, der mittlerweile 16 Jahre alt ist und für den er Unterhalt zahlen muss. Mein Onkel muss allerdings nur bis zu dessen 18. Lebensjahr Unterhalt bezahlen.

Wie das im Falle eines Studiums wäre weiß ich nicht, schließlich kann man als Student auch bis 25 Kindergeld bekommen. Ich weiß deswegen auch nicht hundertprozentig, ob ein Mann im Falle eines Studiums für sein Kind bis zum 25. Lebensjahr Unterhalt zahlen müsste oder nicht.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Unterhalt wird in aller Regel bis zum Abschluss der Erstausbildung gezahlt. Macht also ein Kind das Abitur und studiert danach, dann muss auch weiterhin Unterhalt gezahlt werden. Im Normalfall bis das Kind 25 Jahre ist. Es gibt aber auch wenige Ausnahmen, wo man noch länger zahlen muss. Allerdings beginnt die Berechnung des Unterhalts neu, wenn ein Kind eine Ausbildung mit eigenem Einkommen beginnt.

@cooper75: Es gibt da aber auch eine Lücke im Gesetz. Kann ein Vater aktuell nicht den vollen Unterhalt zahlen, weil er nicht genug Einkommen hat und die Mutter nimmt das so hin, kann man es später nicht einfordern. Man ist also als Mutter gezwungen zu Klagen, damit alle Rechte erhalten bleiben. Und eine Freistellung kann man auch nicht so einfach machen. Da muss die Mutter andere Gegenleistungen bekommen, damit sie dem Vater finanzielle Leistungen zumindest teilweise erlassen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das Klagen für den Kindesunterhalt übernimmt das Jugendamt schon von ganz allein. Schließlich leistet es bei Bedarf den Unterhaltsvorschuss und ist sehr erpicht darauf, dieses Geld auch wieder einzutreiben.

Wobei ich mich immer wieder arg wundere, warum sich Männer so lauthals beschweren, weil sie für ihre Kinder Unterhalt leisten sollen. Das ist der eigen Nachwuchs, sie waren an seiner Produktion beteiligt und sind in einer Ehe wohl kaum von einer Schwangerschaft überrascht worden.

Wenn Männer auf keinen Fall Nachwuchs haben können, stehen Ihnen schließlich verschiedenste Wege zu Verhütung offen. Warum soll immer nur die Frau die Suppe auslöffeln?

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


@cooper75: Hast du eine Ahnung. Nicht immer zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss und somit muss man als Mutter den Weg zum Gericht gehen, damit man die Rechte der Kinder durchsetzen kann. Vor allem, wenn Väter etwas zahlen, aber nicht in der Höhe wie es sein muss und dabei noch versuchen zu tricksen. Und leider kann das Jugendamt da gar nicht helfen, wenn gerade so viel gezahlt wird, dass sie nicht einspringen müssen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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